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1 August 2006

Posted By: Yuliya

1 August 2006 - 20/03/2006 21:09

Hallo Zusammen,

Ich habe da Fragen bezüglich eines Gesätzes, das ab 1 August 2006 in Kraft tretten soll. Stimmt es wirklich, dass alle die bis o.g. Datums kein Visum für Familienzusammenführung bekommen haben, erstmal Integrations- (oder Deutsch-?)Kurs in Heimatsland absolvieren müssen? Wie lange Dauert so ein Kurs? Was beinhaltet? Was Kostet?
Und eigentlich steht es schon definitiv fest, dass das Gesetz ab 1.08 in Kraft tritt??? [Confused]
Würde für Aufklärung sehr dankbar.
Posted By: tamtam

Re: 1 August 2006 - 20/03/2006 21:22

ja genau das selbe hab ich auch mitbekommen!!! [Roll Eyes]

lg
Posted By: stusta8

Re: 1 August 2006 - 20/03/2006 22:35

ja leider immer neue gesätze und wenn die noch guter gesätze für andere probleme finden wäre 1000 mal besser wie die arbeitslosigkeit .
Posted By: schaf

Re: 1 August 2006 - 20/03/2006 22:38

ein kurs beim Goethe-Institut, Intensivkurs, 180 Stunden, schließt mit Niveau A2 ab, kostet 530TND ohne Bücher.
Posted By: freixenet

Re: 1 August 2006 - 21/03/2006 05:36

muß der kurs auch gemacht werden, wenn jemand bereits richtig gut deutsch sprechen tut?
Posted By: Yuliya

Re: 1 August 2006 - 21/03/2006 09:23

Guten Tag Zusammen,

vielen Dank für die Antworten. Aber die Frage :
-----------------------------------------
Und eigentlich steht es schon definitiv fest, dass das Gesetz ab 1.08 in Kraft tritt???
-------------------------------------------
wurde noch nicht beantwortet. Bitte, kennt sich jemand damit aus?

@creeks Dankeschön für Info, bringt wirklich weiter. [daumen1] Ist es nicht so, dass Goette Institunt nur in Tunis direkt vorhanden ist? Was machen dann Leute, die relativ weit von Tunis wohnen? Gibt es irgendwelche Filialen in anderen Städten. Vielleicht hast du dich dazu auch schon schlau gemacht?
Posted By: saja

Re: 1 August 2006 - 21/03/2006 10:31

Trifft das auch auf Tunesier zu, die in der Schule (Abitur in Tunesien ) 2 Jahre Deutschunterricht hatten? [nixweiss1]
Posted By: PeppermintPatty

Re: 1 August 2006 - 21/03/2006 10:58

Zitat:
muß der kurs auch gemacht werden, wenn jemand bereits richtig gut deutsch sprechen tut ?
wieso freixenet... wolltste auch mitmachen? [Big Grin] [Wink]
Posted By: Tunesierin

Re: 1 August 2006 - 21/03/2006 23:44

Peppermint [daumen1] [Big Grin]
Posted By: Anonym

Re: 1 August 2006 - 21/03/2006 23:53

Meine Quelle aus der Ausländerbehörde hat mir geschrieben, dass dieses Gesetz zum 01. August 2006 in Kraft tritt. So hat meine Quelle mir das mit dem Gesetz bestätigt, d.h. ja es kommt.
Hierzu gibt es beriets ein Thema. Dort habe ich den Wortlaut auch schon eimal zitiert.
Bei Familienzusammenzug muss der Nichtdeutsche Ehegatte mindestens 21 Jahre alt sein und so gut deutsch sprechen, dass kein Intergrationskurs besucht werden muss.
Ich denke mal, es wird dann einen Sprachtest geben.
Posted By: Nela

Re: 1 August 2006 - 21/03/2006 12:18

Zählt dann das Datum des Antrags oder das Datum der Visumserteilung? Also Antrag vor 01.08.06 oder Erteilung vor 01.08.06? [Confused]
Posted By: Yuliya

Re: 1 August 2006 - 21/03/2006 12:44

@brini Erstmal Danke. Nur für besseres Verständnis - Datum 1.08 ist also schon festgelegt. Ok. Wird jetz bzw. vor 1.08 keine bestimmte Sprachkentnisse verlangt oder doch?

Ob Antragstellungsdatum oder Datum der Visumerteilung bei der Geschichte Maßgebend ist würde mich auch interessieren. (Wobei ich denke 2-te ist wahrscheinlicher [Frown] )
Posted By: schaf

Re: 1 August 2006 - 21/03/2006 13:29

ja, also mein Freund macht diesen Kurs, deswegen kenn ich mich mit dem Goethe Institut bisschen aus. Es gibt nur ein GI in Tunis. Natürlich gibt es noch diverse andere Sprachschulen, die auch sehr viel billiger sind, aber GI ist halt auf der ganzen Welt bekannt und man kann sich sicher sein, dass der Unterricht dort dann auch sein Geld wert ist- und der Abschluss wird hier ja auch anerkannt, jeder kann hier mit GI was anfangen. Deshalb hat er sich für den Kurs dort entschieden. Er ist auch aus Tunis, insofern hatter er da kein Anfahrtsproblem. Er hat den Kurs angefangen, bevor wir von diesem neuen Gesetz wussten, ein glücklicher Zufall also. Allerdings haben wir auch keine Ahnung ob dieser Kurs denn dann reichen würde für diesen ominösen Test [Confused] Wär ja krass wenn nicht...

@saja

naja es wird wohl drauf ankommen wie gut er die Sprache noch beherrscht. Wenn er deutsch hatte aber alles vergessen hat bringt ihm das sicher nichts.
Posted By: Anonym

Re: 1 August 2006 - 21/03/2006 14:12

Zitat:
Wird jetz bzw. vor 1.08 keine bestimmte Sprachkentnisse verlangt oder doch?
Jetzt gibt es ja noch den Integrationskurs, der vom Staat gefördert wird. Mit INkraftterten des Gesetzes, gelten erst die Bedingungen, d.h. es müsste zeitpunkt der Antragstellung gelten. ich weiß es aber nicht hundertprozentig. Frag´doch mal bei deiner Ausländerbehörde nach.
Posted By: freixenet

Re: 1 August 2006 - 21/03/2006 19:58

Zitat:
Zitat:
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muß der kurs auch gemacht werden, wenn jemand bereits richtig gut deutsch sprechen tut ?
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wieso freixenet... wolltste auch mitmachen?

sehr witzig, bist du heute mit nen falschen bein aufgestanden, das war ne ernstgemeinte frage

will schließlich mein arabisch aufbessern


Also nochmal an alle anderen, die einen für voll nehmen:

Geht es dabei darum ein Zertifikat vorzulegen, das man an einen Deutschkurs teilgenommen hat oder reicht es aus, der deutschen Sprache mächtig zu sein?
Posted By: Suzy

Re: 1 August 2006 - 21/03/2006 21:35

Sprechen o.k., und wie sieht`s mit dem Schreiben aus?
Posted By: 8SuSu8

Re: 1 August 2006 - 21/03/2006 21:44

Verstehe nur nicht wieso man aber bei einer Einbürgerung vorzeigen muss das man einen Integrationskurs besucht hat...wenn mein Verlobter nun nach 8 jahren eingebürgert werden will...aber eben kein Integrationskurs besucht hat, wegen dem neuen gesetz...was dann???

Und waren Integrationskurse nicht auch dafür
gedacht das Land besser kennen zu lernen??? Da hat man doch auch mehrere Stunden Länderkunde oder???

Komisch finde ich auch...man weiß das Gesetz soll nun ab dem 1.August in Kraft treten, aber keiner weiß wie dann getestet wird ob er der Deutschen Sprache mächtig ist oder nicht...
Sprachtest, schreibtest...???

Kennt jemand ne sichere Quelle wo geschrieben steht das dieses Gesetz ab den 1.August in Kraft tritt?Oder weiß die AHB bescheid???
Posted By: freixenet

Re: 1 August 2006 - 22/03/2006 05:20

Zitat:
Sprechen o.k., und wie sieht`s mit dem Schreiben aus?
Sprechen und lesen ist ok.; Schreiben mit rechtschreibefehlern, aber sehr gut lesbar, eben so, wie man es spricht, so ist es geschrieben
Posted By: Anonym

Re: 1 August 2006 - 22/03/2006 14:19

Vielleicht machen die dann einen Sprachtest. Google doch mal. Vielleicht findest du das Gesetz. Meistens gibt es dazu begründungen oder Ausführungsvorschriften. Vielleicht werden wir dann schlauer.
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