Posted By: Yuliya
1 August 2006 - 20/03/2006 21:09
Hallo Zusammen,
Ich habe da Fragen bezüglich eines Gesätzes, das ab 1 August 2006 in Kraft tretten soll. Stimmt es wirklich, dass alle die bis o.g. Datums kein Visum für Familienzusammenführung bekommen haben, erstmal Integrations- (oder Deutsch-?)Kurs in Heimatsland absolvieren müssen? Wie lange Dauert so ein Kurs? Was beinhaltet? Was Kostet?
Und eigentlich steht es schon definitiv fest, dass das Gesetz ab 1.08 in Kraft tritt???
Würde für Aufklärung sehr dankbar.
Ich habe da Fragen bezüglich eines Gesätzes, das ab 1 August 2006 in Kraft tretten soll. Stimmt es wirklich, dass alle die bis o.g. Datums kein Visum für Familienzusammenführung bekommen haben, erstmal Integrations- (oder Deutsch-?)Kurs in Heimatsland absolvieren müssen? Wie lange Dauert so ein Kurs? Was beinhaltet? Was Kostet?
Und eigentlich steht es schon definitiv fest, dass das Gesetz ab 1.08 in Kraft tritt???
Würde für Aufklärung sehr dankbar.