ich habe zum thema mal wieder gegoogelt:
quelle:
www.islamische-akademie.de/falaturi/stellungderfrau.htm"und gebt den frauen ihre morgengabe als geschenk"
d.h.: die morgengabe darf nicht als gegenleistung die frau zu einem tauschobjekt entwürdigen.
quelle:
www.inid.de/wissenswertes/frau_im_islamdie frau kann bei der heirat von ihrem ehemann die zahlung einer sogenannten morgengabe (mahr) verlangen. dies ist eine vertraglich festgelegte summe, die die frau bei der heirat von ihrem gatten erhält und die nach islamischem recht als heiratsgut gilt. die morgengabe ist keine mitgift, denn es besteht keine ausdrückliche verpflichtung, eine solche zu leisten. ohne die morgengabe jedoch ist die heirat ungültig (Koran 4:4)
dazu noch zwei threads aus dem marokko diskussions- und informationsforum:
khadija 2003 schrieb hier am 05.06.03:
wie hoch die sadakka (el mahr, morgengabe) sein darf, wird im islam von der frau festgelegt und diese wird über das geld frei verfügen, d.h. weder der vater noch der bräutigam kann später das geld verlangen.
ibn rouchd schreibt am 12.06.03 (auszugsweise aus dem koran):
"und gebt den frauen ihre brautgabe als schenkung. und wenn sie euch etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum wohlsein verbrauchen."
asadak oder al mahr ist ein anrecht der islamischen frau, dass ihr zukünftiger islamischer ehemann ihr als eine art islamische pflicht geben/bezahlen muss. der sakak (al mahr) wird von der islamischen frau von ihrem zukünftigen islamischen mann verlangt; sie kann es auch, wenn sie es freiwillig möchte, mit ihren familienangehörigen oder der verwandtschaft absprechen oder sich beraten lassen, um es festzulegen.
asadak (al mahr) gilt zusammen mit einem vereinbarten vertrag (ehevertrag) und wird entweder sofort (vor ort)übergeben/bezahlt oder später (schrittweise) oder auch teilweise sofort und teilweise später.
wichtig ist hier zu erwähnen, dass keiner das recht hat, diese sadak (al mahr) der islamischen frau anzutasten, ausser die frau gibt ihre erlaubnis.
falls es aber zur scheidung kommt, ohne dass beide ehepartner ihren ***uellen ehelichen verpflichtungen nachgekommen sind, dann hat die frau nur anspruch auf die hälfte der im ehevertrag vereinbarten sadak (mahr).
also anders gesagt: die morgengabe ist allein das private eigentum der islamischen frau.
"und es ist euch nicht erlaubt, irgendetwas von dem zurückzunehmen, was ihr ihnen als brautgabe gegeben habt, es sei denn, beide befürchten, die schranken alahs nicht einhalten zu können.
und wenn ihr befürchtet, dass ihr die schranken allahs nicht einhalten könnt, dann liegt kein vergehen für beide vor, wenn sie ihre morgengabe hingibt, um sich loszukaufen.
und wer von euch männern nicht vermögend genug ist, um gläubige frauen zu heiraten, der heirate vom besitz seiner rechten hand unter euren gläubigen mägden.
ihr seid einer vom anderen. darum heiratet sie mit erlaubnis ihrer familien und gebt ihnen ihre brautgabe nach billigkeit, wenn sie keusch sind, weder unzucht treiben noch insgeheim liebhaber nehmen.
im islam darf die frau natürlich auch - wenn sie es freiwilli tut - ihre sadak (mahr9 an ihren vater ode an ihren mann verschenken.
und gebt den frauen ihre brautgabe als schenkung. und wenn sie euch gern etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum wohlsein verbrauchen.
falls die islamische frau auf ihre sadak (mahr), die von ihrem zukünftigen ehemann übergeben/bezahlt werden muss, ganz verzichtet oder nicht von ihm verlangt, oder es ihm, nachdem sie es von ihm erhalten hat, wieder zurückgibt, ist dies im islam auch erlaubt.
die art des sadak ist nicht festgelegt - es soll entweder geld oder etwas aneres von wert sein.
also etwas nützliches - es muss nicht unbedingt was materielles oder etwas von finanziellem wert sein, sondern es kann auch von seelischem oder moralischem wert im islamischen sinne sein. so kann es auch eine koranlesung ode das auswendiglernen des korans sein.
der sadak(mahr) ist weder bemessen noch festgelegt.