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Höhe der "Morgengabe"?

Posted By: PeppermintPatty

Höhe der "Morgengabe"? - 30/01/2006 21:26

Dachte ich mache mal direkt ein neues, und vielelicht interessantes Thema auf.

Die Frage richtet sich an diejenigen, die schon verheiratet sind... Welcher Betrag wurde bei Euch vereinbart?

Und... auch an die Tunesier unter uns...
gibt es da Richtlinien?

Bzw. ist das wirklich mittlerweile mehr ein "symbolischer" Betrag?

Oder gibt es Unterschiede bei der Heirat mit einer Tunesierin im Gegensatz zu einer Europäerin?
Posted By: Anke25

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 05:42

Hallo!

Also ich sollte 1 Dinar bekommen! Darüber hab ich mich dann zum Spass aufgeregt und dann hab ich bei der Trauung doch tatsächlich 10 Dinar bekommen :-))))! Diese 10 Dinar kleben jetzt mit in unserem Hochzeitsfotoalbum! Also als Symbol!!! Trotzdem glaube ich nicht das er ner Tunesierin mit 10 Dinar nicht zufrieden geben würde! Klar als Symbol bei der Trauung, aber als Geschenke muss da schon mehr rausspringen :-)))

LG Anke
Posted By: Tunisian_girl

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 07:24

Also das Thema interessiert mich jetzt brennend... Hoffe auf mehr beiträge [Wink]
Posted By: flipperli

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 08:05

Wir haben in Deutschland in einer Moschee geheiratet und ich bekam alles, was mein Mann in seiner Geldbörse hatte..........50 DM..... [lachen5]
Posted By: Schnucki

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 09:04

Wow............
Da habt ihr ja richtig viel bekommen..... [Frown]

Also ich bekam während der Trauung nur Dinar...... [nixweiss1]

Der klebt auch in unserem Fotoalbum.........
Posted By: sasa

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 10:01

Ich bekam 30 Dinar!
Mein Mann guckte mich ganz verzweifelt an und ich schlug ihm diese Summe vor!
Für mich,meiner Familie und für meinen Mann war das nur ein symbolischer Akt,den wir keinsterweise was ernstes zusprechen würden.
Es ist Brauch,dass man das tut....
Posted By: chamla

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 23:34

@all
wie wird denn das abgemacht ? wo übergeben ? [nixweiss1]
wir haben darüber noch nie gesprochen....

vielen dank für eure antworten.

[winken3]
Posted By: jambo

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 13:41

ich denke mal das mit der morgengabe ist doch nur wichtig bei einer islamischen heirat oder? alles andere wird nach scheidungsrecht hier oder dort geklärt.....wenn es mal soweit kommen sollte.
Posted By: chamla

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 13:48

@jambo
gut dann ist das bei uns ja eh kein thema..
danke sandra [winken3]
Posted By: jambo

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 13:49

@habebte79, muesch ja au zerscht überhaupt mal hüüratä oder????? [Big Grin]
Posted By: chamla

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 13:52

@jambo
informiärä chamer sich ja immer.. [lachen2]
Posted By: PeppermintPatty

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 13:54

jambo,
grundsätzlich denke ich das so wie du.

scheidungsrecht hier in D ist mir ja auch ein bißl was bekannt, was unterhalt, rentenausgleich etc. angeht...
aber wie verhält sich das in tunesien?

gibt es da sowas überhaupt?
oder gibt es nicht eben deswegen diese "morgengabe"...?
Posted By: Anke25

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 13:55

Wird auf dem Standesamt übergeben! Der Betrag steht auch in der Heiratsurkunde mit drin!!!
Posted By: PeppermintPatty

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 13:56

Und wo bleiben eigntlich die Statements von anwesenden Tunesiern?! [Wink]
Posted By: majnuna_kbira

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 13:59

Zitat:
Der Betrag steht auch in der Heiratsurkunde mit drin!!!
So wurde mir das auch beim Standesamt gesagt. Die Morgengabe ist das Geld, was die Frau bei der Scheidung bekommt.
Posted By: PeppermintPatty

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 14:21

Zitat:
Die Morgengabe ist das Geld, was die Frau bei der Scheidung bekommt.

Eben... das dachte ich auch...

Ich finde es deswegen echt nur lachhaft, dann einen "symbolischen" Betrag von 1 oder 10 TDN zu vereinbaren... ??

Mit 1 Dinar kriegste ja noch nich mal die Taxe vom Gericht nach Hause bezahlt... [Big Grin]
Posted By: dose

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 14:58

Wieeee bitte [Eek!] , ich dachte bis jetzt immer, dass die Morgengabe das Geschenk für den Partner nach der Hochzeitsnacht ist???? [Wink]

Morgengabe, dass gibts bei uns in Österreich auch und ich kenn das nur so!

Ne Morgengabe bei der Scheidung [Confused] , nein das hab ich ja noch gar nie gehört, Aber so lernt man eben nie aus.

Lg Doris
Posted By: chamla

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 15:03

ich denke mal das "morgengabe" vielleicht nicht überrall die gleiche bedeutung hat.
für muslime ist die morgengabe jedenfalls als "sicherheit" für die frau nach einer scheidung gedacht...

find ich auch blöd dann so 1 dinar zu bezahlen.. würde mir irgendwie vera... vorkommen.... [hammer]
Posted By: Lyle Nhary

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 15:03

also das würde mich jetzt auch mal interessieren! Wer kennt sich denn richtig damit aus?
und falls es wirklich das Geld ist,welches die Frau bei einer Scheidung bekommt,finde ich es erlich gesagt regelrecht unverschämt, wenn die Familien bei einer europäischen Frau einen Unterschied machen. Im Falle eines Falles,ist es doch egal ob die Frau Tunesierin oder deutsche ist,beide stehen am schluss alleine da... [nixweiss1]
Posted By: nonamec

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 15:06

6. Welche Bedeutung hat die Brautgabe im Islam?
Die Brautgabe (arab. al-mahr) ist keinesfalls mit einem Brautpreis gleichzusetzen, mit dem die Frau sozusagen erkauft würde. Sie wird nicht dem Vater der Braut, sondern der Braut selbst gegeben. In den meisten Fällen ist sie materieller Art, kann aber durchaus auch ideellen Wert besitzen. Der Islam gewährt der muslimischen Frau das Recht, von ihrem zukünftigen Ehemann diese sog. Brautgabe zu verlangen, deren Höhe sie selbst festlegen und über die sie frei verfügen kann (Koran 4:4). Dabei sollte die Frau natürlich die finanzielle Situation des Mannes berücksichtigen. Selbst im Falle einer Scheidung hat der Mann kein Recht darauf, die Brautgabe zurückzufordern (Koran 2:229).
Quelle

oder:

Die Brautgabe oder Morgengabe (arab. Mahr) ist ein Geschenk des Mannes an die Frau und geht in ihren Besitz über. Es ist kein "Brautpreis" und die Brauteltern haben darauf keinen Anspruch. Auch hier weicht die Praxis leider häufig ab. Die Brautgabe soll der Frau als Sicherstellung im Falle der Scheidung oder Verwitwung dienen. Es gibt diverse Möglichkeiten: entweder der Gesamtbetrag (oder Wertgegenstand) wird sofort übergeben, oder ein Teil wird für einen späteren Anlassfall ausgesetzt. Die Höhe des Betrags oder Wertes ist offen, soll jedoch nicht übertrieben sein, um eine Heirat nicht zu erschweren. In diesem Sinne sollen auch luxuriöse Feiern vermieden werden.
Wichtig ist, dass in einer islamischen Ehe Gütertrennung herrscht. Was immer die Frau in die Ehe mitbringt, was sie im Laufe der Ehe erbt oder als Einkommen bezieht, gehört ihr und muss in ihrem Besitz bleiben. Auch hier gibt es neuere gesetzliche Regelungen in verschiedenen Ländern zur Durchsetzung der Rechte der Frau. Dass die Frau nach der Heirat ihren Familiennamen behält, war im muslimischen Orient seit jeher der Fall und ist heute wieder stark im Trend. Die Übernahme des Familiennamens des Mannes ging häufig auf eine Kolonialverwaltung zurück bzw. war ein Resultat westlicher Einflüsse während der Modernisierungsphase.
Quelle

Oft sagt man auch, daß die Brautgabe (wenn es sich um einen echten Betrag handelt und nicht nur ideel veranlagt wird) geteilt wird: eine Hälfte bei Trauung und die andere Hälfte würde im Falle einer Scheidung fällig werden...
Posted By: jackie

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 15:40

möchte mich mal dazu äußern bin seit 35 jahren mit einem tunesier verheirat haben auf dem standesamt in deutschland geheiratet ohne morgengabe haben nur einen ehevertrag gemacht wegen der erziehung der kinder falls eine scheidung vorkommt
Posted By: jambo

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 16:24

hallo jacky, mensch es gibt also doch auch noch andere frauen, die schon soooooo lange verheiratet sind mit einem tunesier!!!
toll, [daumen1]
Posted By: majnuna_kbira

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 16:26

Zitat:
haben auf dem standesamt in deutschland geheiratet ohne morgengabe
Die Morgengabe gibt es auch nur, wenn man in Tunesien heiratet [Wink] !
Meine Standesbeamtin hat mir eine Internetadresse gegeben, wo ich nachschauen kann, was ein realistischer Betrag für die Morgengabe wäre. Leider hab ich die Adresse gerade nicht zur Hand, aber ich werde später mal nachschauen....

Lg Sasa
Posted By: Tunisian_girl

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 16:30

Coool.. na dann weiss ich worüber ich mit meinem verlobten bei unserem nächsten gespräch sprechen muss [Big Grin] [Big Grin] [Big Grin] *scherz*
Posted By: jackie

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 16:40

eine ehe mit einem ausländer besteht nur wenn von keiner seite vorschriften oder ähnliches kommen mein mann hat das mit seiner familie von anfang so geregelt dass er mit einer deutschen heiratet und sie das akzeptieren müssen
es hat bis heute keinerlei schwierigkeiten gegeben ich werde genau so akzepiert wie eine tunesiche schwiegertochter
Posted By: jambo

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 16:44

jacky, [daumen1] wir feiern dieses jahr "erst" das 20-jährige!!!

@monia; wann wird denn geheiratet??? [Wink] wollte schon lange wiedermal an eine tunesische Hochzeit!! [Big Grin]
Posted By: sasa

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 19:57

Ich sehe die Morgengabe nach wie vor als ein Symbol an.
Wenn ich einen Europäer geheiratet hätte,hätte ich auch nicht davor einen Vertrag aufgesetzt.
Ich habe geheiratet aus Liebe und verschwende nicht meine Gedanken damit,wie ich mich absichern kann.
Das hätte ich auch bei einem Europäer nicht gemacht,also warum da,und was die Sitten der Tunesierinnen ist,ist doch nicht mein Problem!
Posted By: schaf

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 20:47

ich war bei der Hochzeit der Cousine meines Freundes dabei und ich hab nicht mitgekriegt, dass da auch nur 1 Dinar übergeben wurde [Confused]
Posted By: PeppermintPatty

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 21:00

creeks, frag doch mal deinen freund was da sache war bzgl. der morgengabe... vielleicht war das ja nur nicht "öffentlich"...

also, zwischenstand bis jetzt eher...
"gabs bei uns nicht" bis "ich sehe es als symbolische geste"...

bin ja mal gespannt ob noch andere statements kommen... [Smile]
Posted By: nonamec

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 21:12

Peppy, ich schließ mich der Fraktion an: ich hab auch nicht einen cent, ähm millime, dafür bekommen, daß ich ihn geehelicht habe... [Roll Eyes]
Ich hab ihn grade mal drauf angehauen: er wollte mir daraufhin jetzt einen Euro geben - na wenigstens was [Big Grin] [Big Grin]
Posted By: jackie

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 21:17

wenn die morgengabe als symbol angesehen wird ist das ja okay,aber mann sollte nicht so gutgläubig sein und sich absichern gerade wegen der kinder ich könnte ein buch schreiben über probleme ,frauen die mit tunserier verheiratet sind überhaupt welche die erst die letzten 10 jahre gekommen sind
Posted By: nonamec

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 21:23

@jackie: was meinst du genau mit absichern!? Ehevertrag??? Und WAS genau bzgl. der Kinder - Aufenthaltsbestimmungsrecht? Unterhalt??
Posted By: jackie

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 21:29

ha ben damals eine ehevertrag gemacht das unsere kinder falls es zur scheidung kommen sollte das scheidungsrecht angewendet wird in von dem land wo wir wohnen also deutsches recht es war einige anderen sachen dabei religon der kinder und so weitern es ist schon 35 jahre her wir haben gott sei dank kkeine schwierigkeiten gehabt in keiner weise aber ich kenne fälle was da abgeht traurig
Posted By: schaf

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 21:33

@pepermintpatty

oh ja- das mach ich wenn ich dort bin. Dann gibts keine Ausflüchte hehe [Big Grin]
Posted By: nonamec

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 21:34

aber im Falle einer Scheidung greift doch eh das Scheidungsrecht des Landes, in dem der Lebensmittelpunkt liegt. [Confused] (oder war das damals anders??)

Mir hatte damals meine Anwältin gesagt, daß man Kinder nicht in den Ehevertrag einbeziehen kann, da man ja nie voraussehen kann, ob wirklich die Mutter bzw. der Vater der "bessere" Part der Erziehenden ist. Im Voraus also keinen Unterhalt bzw Aufenthalt bestimmen kann. Und das klingt für mich auch logisch...
Posted By: jackie

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 31/01/2006 21:42

kristina vielleicht war das damals etwas anders der vetrag musste bei einem notar gemacht werden vor der eheschließung mussten beide unterschreiben schau demnächst mal nsch müsste ihn noch haben,2unserer 3 söhne sind inzwischen selbst verheiratet wir sind auch schon opa und oma
Posted By: Tunisian_girl

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 01/02/2006 07:46

@jambo
Ich weiss noch nicht genau wann. Aber wirst es bestimmt früh genug erfahren! Inchallah diesen Sommer! Aber dann richtig tunesisch [Big Grin] mit allem drum und dran!! [tanz1]
Posted By: tunisiereve

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 02/02/2006 20:08

ich habe zum thema mal wieder gegoogelt:
quelle: www.islamische-akademie.de/falaturi/stellungderfrau.htm
"und gebt den frauen ihre morgengabe als geschenk"
d.h.: die morgengabe darf nicht als gegenleistung die frau zu einem tauschobjekt entwürdigen.

quelle: www.inid.de/wissenswertes/frau_im_islam
die frau kann bei der heirat von ihrem ehemann die zahlung einer sogenannten morgengabe (mahr) verlangen. dies ist eine vertraglich festgelegte summe, die die frau bei der heirat von ihrem gatten erhält und die nach islamischem recht als heiratsgut gilt. die morgengabe ist keine mitgift, denn es besteht keine ausdrückliche verpflichtung, eine solche zu leisten. ohne die morgengabe jedoch ist die heirat ungültig (Koran 4:4)

dazu noch zwei threads aus dem marokko diskussions- und informationsforum:

khadija 2003 schrieb hier am 05.06.03:
wie hoch die sadakka (el mahr, morgengabe) sein darf, wird im islam von der frau festgelegt und diese wird über das geld frei verfügen, d.h. weder der vater noch der bräutigam kann später das geld verlangen.

ibn rouchd schreibt am 12.06.03 (auszugsweise aus dem koran):
"und gebt den frauen ihre brautgabe als schenkung. und wenn sie euch etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum wohlsein verbrauchen."
asadak oder al mahr ist ein anrecht der islamischen frau, dass ihr zukünftiger islamischer ehemann ihr als eine art islamische pflicht geben/bezahlen muss. der sakak (al mahr) wird von der islamischen frau von ihrem zukünftigen islamischen mann verlangt; sie kann es auch, wenn sie es freiwillig möchte, mit ihren familienangehörigen oder der verwandtschaft absprechen oder sich beraten lassen, um es festzulegen.
asadak (al mahr) gilt zusammen mit einem vereinbarten vertrag (ehevertrag) und wird entweder sofort (vor ort)übergeben/bezahlt oder später (schrittweise) oder auch teilweise sofort und teilweise später.
wichtig ist hier zu erwähnen, dass keiner das recht hat, diese sadak (al mahr) der islamischen frau anzutasten, ausser die frau gibt ihre erlaubnis.
falls es aber zur scheidung kommt, ohne dass beide ehepartner ihren ***uellen ehelichen verpflichtungen nachgekommen sind, dann hat die frau nur anspruch auf die hälfte der im ehevertrag vereinbarten sadak (mahr).
also anders gesagt: die morgengabe ist allein das private eigentum der islamischen frau.
"und es ist euch nicht erlaubt, irgendetwas von dem zurückzunehmen, was ihr ihnen als brautgabe gegeben habt, es sei denn, beide befürchten, die schranken alahs nicht einhalten zu können.
und wenn ihr befürchtet, dass ihr die schranken allahs nicht einhalten könnt, dann liegt kein vergehen für beide vor, wenn sie ihre morgengabe hingibt, um sich loszukaufen.
und wer von euch männern nicht vermögend genug ist, um gläubige frauen zu heiraten, der heirate vom besitz seiner rechten hand unter euren gläubigen mägden.
ihr seid einer vom anderen. darum heiratet sie mit erlaubnis ihrer familien und gebt ihnen ihre brautgabe nach billigkeit, wenn sie keusch sind, weder unzucht treiben noch insgeheim liebhaber nehmen.
im islam darf die frau natürlich auch - wenn sie es freiwilli tut - ihre sadak (mahr9 an ihren vater ode an ihren mann verschenken.
und gebt den frauen ihre brautgabe als schenkung. und wenn sie euch gern etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum wohlsein verbrauchen.
falls die islamische frau auf ihre sadak (mahr), die von ihrem zukünftigen ehemann übergeben/bezahlt werden muss, ganz verzichtet oder nicht von ihm verlangt, oder es ihm, nachdem sie es von ihm erhalten hat, wieder zurückgibt, ist dies im islam auch erlaubt.
die art des sadak ist nicht festgelegt - es soll entweder geld oder etwas aneres von wert sein.
also etwas nützliches - es muss nicht unbedingt was materielles oder etwas von finanziellem wert sein, sondern es kann auch von seelischem oder moralischem wert im islamischen sinne sein. so kann es auch eine koranlesung ode das auswendiglernen des korans sein.
der sadak(mahr) ist weder bemessen noch festgelegt.
Posted By: tunisiereve

Re: Höhe der "Morgengabe"? - 02/02/2006 20:12

Wichtigster Bestandteil des Ehevertrags ist die Regelung der Morgengabe. Die Morgengabe ist weder eine Mitgift, die die Braut mit in die Ehe mitbringt, noch ist es ein Brautpreis, der dem Vater der Braut überreicht wird, ähnlich eines Verkaufspreises. Die Morgengabe ist ein Geld- oder Vermögens-geschenk, das der Bräutigam, seiner zukünftigen Frau überreicht, und das ihr allein zur Verfügung steht. Sie allein kann es ausgeben, investieren o.ä. und darf nicht dem familiären Unterhalt zugerechnet werden. Für diesen ist allein der Mann verantwortlich. Die Morgengabe ist somit ein Grundstock einer finanziellen Unabhängigkeit der Frau, die es ihr ermöglicht, auch im Scheidungsfall, versorgt zu sein. Die Morgengabe ist eines der grundlegenden Rechte der muslimischen Frau und ist leider in vielen Fällen mittlerweile per „islamischer“ Landesgesetzgebung, auf einen symbolischen Minimalbetrag reduziert worden. Dabei ist das im Islam verboten. So versuchte ein Kalif einst, auf die Beschwerden der Männer, dass die verlangten Morgengaben zu hoch seien, einzugehen, und die die Morgengabe zu begrenzen, worauf eine Frau in dieser öffentlichen Sitzung aufsprang und ihn darauf hinwies, dass dies verboten sei. Der Kalif musste daraufhin einlenken. Aber auch den Frauen ist aufgetragen worden, nicht geldgierig die Morgengabe in unerreichbare Höhen zu schrauben, denn
„Allahs Gesandter hat gesagt: Die beste Morgengabe ist die am leichtesten (zu entrichtende Morgengabe). (Uqaba Ibn A-mir; Nail al-authar) “
quelle: www.idhn.de/Dist/Wissen/Familie/Ehe.html
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