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Eheverträge

Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Eheverträge - 25/09/2003 05:45

Die aktuellsten Informationen finden Sie ab sofort hier (Forum Information):

http://forum.tunesien.org/ubbthreads.php?ubb=showflat&Number=323791#Post323791


Eheverträge

Die iaf hat dazu folgendes herausgegeben:

"Ein Ehevertrag entfaltet in der Regel dann seine Wirkung, wenn man sich scheiden läßt. Da der Gedanke an Scheidung bei der Eheschließung meist fern liegt, hat für viele Paare auch der Ehevertrag zu diesem Zeitpunkt keine Bedeutung. Dennoch betrachten viele einen Ehevertrag als Notwendigkeit zur finanziellen Absicherung gegenüber dem anderen Ehepartner. Ein Ehevertrag kann jedoch auch dazu benutzt werden, den wirtschaftlich schwächeren Teil noch mehr zu schwächen (Beispiel: ausländische Ehefrauen, die hier Hausfrauen sind und auf Unterhalt und Versorgungsausgleich verzichten, auch wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind). Dieses Merkblatt soll klären, was ein Ehevertrag regeln kann.

Bevor dargestellt wird, welche Möglichkeiten der güterrechtlichen Regelungen das deutsche Recht kennt, soll auf die Besonderheit bei deutsch-ausländischen Paaren eingegangen werden. Hat einer der künftigen Ehepartner eine ausländische Staatsangehörigkeit, so stellt sich die Frage nach dem anwendbaren Recht.

Haben beide Eheleute die gleiche (ausländische oder deutsche) Staatsangehörigkeit, so gilt für die sog. güterrechtlichen Wirkungen ihr gemeinsames Heimatrecht. (Ausn.: wenn das ausländische IPR = Internationales Privatrecht auf deutsches Recht zurückverweist.)

Haben sie unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, so gilt das Recht ihres Wohnsitzes im Zeitpunkt der Eheschließung. Haben beispielsweise eine Belgierin und ein Tunesier in Tunesien geheiratet, leben zunächst dort ein Jahr und kommen dann nach Deutschland, so git für ihre güterrechtliche Beziehung aus deutscher Sicht tunesisches Recht. Da das tunesische Recht, wie fast alle islamisch geprägten Rechtssysteme, die Gütertrennung vorsieht, wird bei einer etwaigen Scheidung, keiner am Vermögen des anderen Ehegatten beteiligt. Jeder behält sein Bankkonto und seinen Grundbesitz (sofern vorhanden).

Will man - wie in den meisten Fällen - eine Regelung für das Leben in Deutschland treffen, so kann man zum einen einen Ehevertrag abschließen, in dem der Güterstand, in dem die Ehe geführt werden soll, festgelegt wird (also Gütertrennung oder Gütergemeinschaft). Von viel größerer Bedeutung für viele Ehepartner ist jedoch die sog. Scheidungsfolgenvereinbarung.

Hier kann für den Fall der Scheidung folgendes geregelt werden:
- der nacheheliche Unterhalt (Unterhaltsverzicht, einseitig oder wechselseitig) für den Ehegatten
- der Ausschluß des Versorgungsausgleichs
- wie der Hausrat aufzuteilen ist (bzw. soll bei einem verbleiben)
- wem die Ehewohnung zugesprochen werden soll.
Regelungen über Sorge- und Umgangsrecht für Kinder sind unbeachtlich.

Eine solche Vereinbarung kann beim Scheidungstermin durch die Anwälte der Parteien dem Gericht zu Protokoll erklärt werden oder eben schon vorher bei einem Notar vereinbart werden.

Inhalt des deutschen Ehevertrages:
Auch das deutsche Recht geht - entgegen einem weit verbreitetem Irrtum - vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aus, und das bedeutet Gütertrennung mit Zugewinnausgleich. Ein Ehepaar, das also güterrechtlich dem deutschen Recht unterliegt, lebt in Gütertrennung. Allerdings findet bei einer etwaigen Scheidung ein sog. Zugewinnausgleich statt (d.h. derjenige, der während der Ehe mehr Vermögen angehäuft hat, muß dem anderen von dem "Mehr" die Hälfte abgeben). Möchte man dies nicht, muß man einen Ehevertrag abschließen und kann dort Gütertrennung (ohne Zugewinnausgleich) vereinbaren.

Möchte das im Beispielsfall erwähnte Paar nicht dem tunesischen Güterrecht unterstellt sein, weil es beispielsweise beabsichtigt, später in Deutschland zu leben, so kann jederzeit - also auch nach der Eheschließung - ein Ehevertrag abgeschlossen werden, oder einfach vereinbart werden, daß die Parteien für ihren Güterstand deutsches Recht vereinbaren wollen.

Sämtliche Vereinbarungen, sei es, daß die güterrechtlichen Wirkungen inhaltlich geregelt werden sollen, sei es, daß lediglich das anwendbare Recht bestimmt werden soll, müssen vor einem Notar abgeschlossen werden.

Zu beachten ist, daß die güterrechtliche Auseinandersetzung anläßlich der Ehescheidung und die Scheidung selbst unterschiedlichem Recht unterliegen kann. In unserem Beispiel mit dem belgisch-tunesischen Ehepaar würde die Ehe, wenn das Paar zuletzt in Deutschland gelebt hat, nach deutschem Recht geschieden werden. Die güterrechtliche Auseinandersetzung würde jedoch nach tunesischem Recht, als Wohnsitzrecht im Zeitpunkt der Eheschließung beurteilt werden. (Jedenfalls dann, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung in dem betreffenden Land tatsächlich Wohnsitz vorgelegen hat. Die bloße Eheschließung mit anschließendem Ferienaufenthalt genügt zur Anwendbarkeit des dortigen Rechts nicht).

Um solche Unwägbarkeiten auszuschließen, kann man nun einen Ehevertrag abschließen. Nach dem deutschen internationalen Privatrecht (Art. 15 EGBGB)kann man hier das Heimatrecht eines der Ehegatten oder das Wohnsitzrecht oder für Grundstücke, das Recht des Lageortes wählen. Wie schon erwähnt, kann für die Wirksamkeit in Deutschland der Ehevertrag zu jedem Zeitpunkt - vor oder nach der Eheschließung - abgeschlossen werden. Immer jedoch vor einem Notar, auch vor einem ausländischen.

Anwalts- und Notarsgebühren richten sich nach dem Vermögen der zukünftigen Ehegatten.
Beabsichtigt man, außerhalb Deutschlands - etwa im Heimatland des ausländischen Partners zu leben, so sollte man sich dort vor Ort von einem Notar beraten lassen. Wer keinen kennt und/ oder Schwierigkeiten mit der Sprache hat, kann sich von der deutschen Auslandsvertretung in dem betreffenden Land einen Notar nennen lassen.

Für die meisten islamischen Länder gilt:
Eheverträge müssen vor bzw. bei der Eheschließung abgeschlossen werden. Dies ist deshalb so, weil nach den islamsichen Vorstellungen die Eheschließung selbst schon ein Vertrag ist.

In einem islamischen Ehevertrag ist folgendes geregelt:
- die Eheschließung selber
- Morgengabe, Höhe und Zahlungsweise
- Rechte und Pflichten der Ehegatten, z.B. Wohnsitzbestimmung, Einehe, Berufstätigkeit der Ehefrau, Ausreisefreiheit der Ehefrau
- Güterstand (i.d.R. Gütertrennung)
- Voraussetzungen, unter denen die Ehefrau die Scheidung verlangen kann

Zur Morgengabe:
Die Morgengabe ist sozusagen das Entsprechende zum Unterhaltsanspruch der Ehefrauen nach der Scheidung im deutschen Recht. Im islamischen Rechtskreis gibt es häufig die Möglichkeit der Privatscheidung (i.d.R. nur für den Mann), komplizierte langwierige Unterhaltsprozesse vor Gericht gibt es weniger. Damit die Frau nach einer solchen Scheidung nicht völlig mittellos dasteht, wird schon bei der Eheschließung eine bestimmte Morgengabe (i.d.R. ein Geldbetrag oder wertvoller Goldschmuck) vereinbart, die dann bei Scheidung an die Frau auszuzahlen ist (oder ein Teil wird bei der Eheschließung übergeben, der Rest bei deren Auflösung).

Zur Ausreisevollmacht:
Separat zu dem Ehevertrag kann man eine Ausreisevollmacht notariell beurkunden lassen, die der Frau ermöglicht, die erforderlichen Papiere zu einer Ausreise ohne Genehmigung des Mannes zu beschaffen. Ohne solche eine Ausreisevollmacht könnte eine Ehefrau z.B. in Saudi-Arabien oder im Iran nicht das Land verlassen.

Zum besseren Verständnis haben wir die Rechtsfolgen deutschem und islamischen Rechts gegenübergestellt und in den Anmerkungen die nicht allgemeinverständlichen Begriffe erklärt.

VERGLEICH ZWISCHEN DEUTSCHEM UND ISLAMISCHEM RECHT


Gestaltung des ehelichen Zusammenlebens
Deutsches Recht:
Gegenseitige Hilfestellung, gleiche Rechte und Pflichten bezüglich Unterhalt, Kindererziehung, Berufstätigkeit, Haushaltsführung.
Islamisches Recht:
Ehemann meist Oberhaupt der Familie, Gehorsamspflicht der Frau, teilweise Geschäftsunfähigkeit, z.T. keine freie Ausreise aus dem Heimatland des Mannes (Ehevertrag erforderlich).

Namensrecht
Deutsches Recht:
Entscheidung der Eheleute für einen gemeinsamen Namen, wobei der, dessen Name nicht gewählt wird, diesen dem gewählten Ehenamen voranstellen kann.
Neuerdings besteht auch die Möglichkeit, daß beide Partner ihre Geburtsnamen beibehalten, ein gemeinsamer Ehename ist nicht mehr erforderlich.
Islamisches Recht:
Oftmals behalten Ehemann und Ehefrau ihren jeweiligen Geburtsnamen. Die in deutschen Standesämtern von ausländischen Ehemännern unterschriebene Erklärung, sich dem deutschen Namensrecht zu unterwerfen, gilt nur für Deutschland. Der Name in seinem Paß wird i.d.R. nicht geändert.

Vermögensrechtliche Ordnung der Ehe
Deutsches Recht:
Zugewinngemeinschaft (gesetzl. Güterstand Anm. 1)
wirkt sich bei Scheidung oder Todesfall aus. Gütertrennung und Gütergemeinschaft können durch Ehevertrag vereinbart werden (Anmerk. 2)
Islamisches Recht:
Gütertennung (Anmerk. 3) (nach dem Gesetz zwingend)

Unterhalt für die Ehefrau (nach Trennung oder Scheidung)
Deutsches Recht:
Während der Trennung: bei Bedürftigkeit des einen und Leistungsfähigkeit des anderen Ehegatten,
Scheidung: wegen Kinderbetreuung, Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Ausbildung oder aus Billigkeit (Anmerk. 4)
Islamisches Recht:
Nach Verstoßung und Scheidung: während der Wartezeit (höchstens bis zu einem Jahr nach der Scheidung), z.T. Vergütung für die Ausübung des Sorgerechts; sonst kein Unterhalt, daher Morgengabe im Ehevertrag erforderlich!

Altersversorgung
Deutsches Recht:
Versorgungsausgleich (Anmerk. 5)
Islamisches Recht:
Kein Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche.

Sorgerecht
Deutsches Recht:
Haben beide Eltern. Nach der Trennung oder Scheidung wird das Sorgerecht auf Antrag meist auf denjenigen übertragen, der das Kind während der Ehe überwiegend versorgt hat, i.d.R. die Mutter. Gemeinsames Sorgerecht ist auch möglich, wenn beide Elternteile dies wollen.
Islamisches Recht:
Mutter erhält Personensorge für Mädchen, je nach Land bis zum 7. oder 12. Lebensjahr, für Jungen noch kürzer. Vater behält Entscheidungsrecht über Erziehung.

Ehegattenerbrecht
Deutsches Recht:
Gesetzl. Ehegattenerbrecht neben den Kindern: Hälfte des Nachlasses (1/4 davon ist Zugewinn), bei Gütertrennung: 1/4 des Nachlasses).
Einsetzen des Ehegatten durch Testament: der Überlebende kann als Alleinerbe eingesetzt werden.
Islamisches Recht:
Eine Christin kann einen Moslem nicht beerben.
Absicherung der Ehefrau für den Todesfall des Mannes durch Umgeheung der Vorschriften. (z.B. Lebensversicherung zugunsten der Frau, hypothekarische Sicherung, notarielles Schuldanerkenntnis, Überschreibung von Vermögensgegenständen zu Lebzeiten, Schenkung). In einigen Ländern (z.B. Marokko, Ägypten) Möglichkeit, durch Testament 1/3 des Vermögens an eine Person zu vermachen, die nicht Erbe ist.

Anmerkungen:
1) Zugewinngemeinschaft: gesetzlicher Güterstand, wenn kein Ehevertrag gemacht wurde. Sinnvoll für Hausfrauen oder Zuverdienerehe. Vermögen der Ehegatten bleibt getrennt, nur das während der Ehe erworbene Vermögen wird ausgeglichen. Sinn und Zweck: war ein Ehegatte berufstätig, während der andere den Haushalt geführt und Kinder großgezogen hat, soll letzterer am Wohlstand des anderen beteiligt werden, wenn die Ehe scheitert oder der Ernährer stirbt. Er erhält einen Anspruch auf die Hälfte des Vermögens, was der Partner mehr erwerben konnte als er.

2) Gütergemeinschaft: Vermögen beider Ehegatten fallen in einen Topf und werden zum ehelichen Gesamtgut, von dem jedem die Hälfte gehört. Ungünstig, wenn einer Schulden macht.

3) Gütertrennung: gesetzlicher Güterstand in fast allen arabischen Ländern. In Deutschland nur durch Ehevertrag. Vermögen von Mann und Frau bleiben völlig getrennt. Da kein Zugewinnausgleich, sollte Morgengabe für das Scheitern der Ehe vereinbart werden, als finanzielle Absicherung der Hausfrau. Höhe zumindest ausreichend für Scheidungs- und Rückreisekosten, möglichst auch als Ersatz für nachehelichen Unterhalt und als Ausgleich für den Anteil am gemeinsam erarbeiteten Vermögen.

4) Ein Unterhaltsverzicht während des Bestehens der Ehe ist ehevertraglich nicht möglich, da dies dem Wesen der Ehe widersprechen würde. Ein Unterhaltsverzicht für den Fall der Scheidung sollte aufgenommen werden, wenn sich die Ehegatten noch nicht lange kennen. Je nachdem, wie die Ehe geführt wird, kann jede ehevertragliche Regelung nach deutschem Recht auch ungünstig sein, so daß in jedem Fall qualifizierte Beratung notwendig ist.

5) Der Versorgungsausgleich: Derjenige, der während der Ehe höhere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder für eine Lebensversicherung auf Rentenbasis eingezahlt hat, muß die Hälfte des Überschusses an den anderen abtreten. Dies ist eine Verbesserung für den wirtschaftlich schwächeren, geschiedenen Ehegatten, z.B. die Hausfrau. Ausländische Versorgungsanwartschaften können in der Regel aber nicht ausgeglichen werden, weil die ausländsichen Rentenversicherungsträger nicht mitmachen. Der Versorgungsausgleich kann auch durch einen Ehevertrag ausgeschlossen werden, wenn beide Ehegatten berufstätig und keine Kinder beabsichtigt wind. Der Ausschluß des Vrsorgungsausgleichs ist nicht zu empfehlen, wenn Frauen Hausfrauen sind und Kinder aus dieser Ehe hervorgegangen sind.

LÄNDERHINWEISE:
In vielen Ländern ist der Abschluß eines Ehevertrages nur vor der Eheschließung möglich. Anschließend ist er unveränderlich, so z.B. in Japan und den meisten islamischen Ländern.

In vielen Ländern muß vor oder nach dem Abschluß eines Ehevertrages eine gerichtliche oder behördliche Genehmigung eingeholt werden."
Posted By: Cathrin

Re: Eheverträge - 28/09/2003 11:28

Hallo Claudia,

ich bin erst seit ein paar Tagen hier, aber ich finde es super informativ und bin froh das ich Euch gefunden habe.
Ich bin seit knapp einem halben Jahr mit meinem Tunesier zusammen und er hat mich schon im Juni gefragt,ob ich ihn heiraten möchte. Damals war ich noch nicht soweit aber nach den ganzen Horrorgeschichten die ich so gelesen habe und was ich so gehört habe. Ein Freund(Ägypter) meiner Freundin hat mich gewarnt in Tunesien zu heiraten, aufgrund der Rechte die ein Mann im Fall einer Scheidung hat.
Und habe deshalb noch einige Fragen dazu:
-Bei Deinem Beispiel mit der Belgierin und dem Tunesier ist mir nicht klar, ob der Ort der Eheschließung ausschlaggebend ist oder der Wohnsitz der Partner?

-Kann eine Ehevertrag auch nach Eheschließung in Tunesien noch nachgeholt werden, wenn der zukünftige Wohnsitz beider in Deutschland sein wird?

-In welchen Ländern ist es sinnvoll eine Ausreisevollmacht mit in den Ehevertrag aufzunehmen?

-Gibt es ein Muster für so einen Ehevertrag? ( Habe auf den Internetseiten von CCEE über so ein Muster gelesen aber leider nichts gefunden ! !)

Cathrin
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Eheverträge - 02/10/2003 16:08

Hallo Cathrin
ich möchte dich ganz Herzlich hier begrüßen und dir viel Spaß wünschen.
Da ich zur zeit im Internetcafe bin kann ich nicht ausführlich schreiben melde mich aber Ende nächster Woche mal.

Claudia
Posted By: schnecke

Re: Eheverträge - 09/10/2003 11:29

Hallo Cathrin,

zu Deinen Fragen:
Ich habe deine Frage reikopiert und die Antwort darunter geschrieben...

-Bei Deinem Beispiel mit der Belgierin und dem Tunesier ist mir nicht klar, ob der Ort der Eheschließung ausschlaggebend ist oder der Wohnsitz der Partner?

Ausschlaggebend ist der Wohnsitz beider Partner bzw. um den Lebensmittelpunkt. Da meistens hier die Partner aus TN nach Deutschland kommen und mit hier zusammen lebt, gilt das dt. Scheidungsrecht (bestätigt von einer Fachanwältin für Familienrecht)

-Kann eine Ehevertrag auch nach Eheschließung in Tunesien noch nachgeholt werden, wenn der zukünftige Wohnsitz beider in Deutschland sein wird?
Ja, kann er, wenn die Ehe in D anerkannt worden ist. Du kannst in D zu jeder Zeit einen Ehevertrag abschließen.
Der Ehevertrag in TN geht nur vor bzw. während der Eheschließung.

-In welchen Ländern ist es sinnvoll eine Ausreisevollmacht mit in den Ehevertrag aufzunehmen?

In den arabischen Ländern. Wenn Du z. B. mit Deinem Mann in TN Urlaub machst, er austickt und dort bleiben will, dann hat er das Recht, Dir die Ausreise zu verweigern. Die dt. Botschaft hat dagegen meist keine Handhabe.
Es gibt auf den tun. Konsulaten in D Vordrucke für Ausreisegenehmigungen.

-Gibt es ein Muster für so einen Ehevertrag? ( Habe auf den Internetseiten von CCEE über so ein Muster gelesen aber leider nichts gefunden ! !)
www.huda.de
Allerdings ist es sehr, sehr schwer, in TN diesen Ehevertrag übersetzt und von einem Notar beglaubigt zu bekommen. Nicht jeder Übersetzer darf einen Vertrag (ausgenommen Ehevertrag, also die reine Eheschließung) übersetzen. Ich spreche da aus eigener Erfahrung.

Lieben Gruß
Marion
Posted By: winnola

Re: Eheverträge - 09/10/2003 11:33

hi marion,
wie gehts dir?
hast du mal wieder was von der elke gehört?
scheint zurzeit in T zu sein ,weißt du was ?
ich wusste eben das ihr über e-mail konntakt habt.
wäre echt net von dir.
LG
nic
Posted By: schnecke

Re: Eheverträge - 13/10/2003 11:20

Hallo Nicole,

Elke und ich haben in letzter Zeit relativ häufig telefoniert.

Ja, sie ist gerade noch in TN und nein, leider weiss ich nichts genaues, sie wollte sich aber gleich melden, wenn sie wieder da ist.

Elke und ich haben in letzter Zeit relativ häufig telefoniert.

Lieben Gruß
Marion
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Eheverträge - 12/11/2003 07:09

Hier ist ein wichtiges Thema zum heiraten.

Claudia
Posted By: kenza

Re: Eheverträge - 14/11/2003 22:47

Hallo Ihr lieben,
wir haben vor irgendwann mal ganz nach Djerba zu ziehen. Wir haben mittlerweile einige Grundstücke gekauft, wollen bald anfangen zu bauen. Bauen uns zu Zeit eine Existenz auf Djerba auf. Aber habe ich das jetzt richtig verstanden: Wenn meinem Mann etwas passiert, stehe ich mit nichts da?!? Ich bin nicht erbberechtigt und darf sowie so keine Immobilien besitzen. Gibt es Möglichkeiten dieses "Recht" zu umgehen? Ich will nicht konvertieren, auf keinen Fall, denn das wäre heuchlerei....nur wegen der Knete.

Grüße Nicole
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Eheverträge - 15/11/2003 15:11

Das recht zu umgehen geht nicht, illegal vielleicht aber das wird dir hier keiner so schreiben und sagen.

Claudia
Posted By: kenza

Re: Eheverträge - 16/11/2003 23:20

Aber es gibt einige Deutsche die ein Haus auf Djerba haben. Eine Ferienwohnung eben. Ohne das Sie mit einem Tunesier/in zusammen sind. Das muß doch legal sein? Wie ist das möglich?
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Eheverträge - 16/11/2003 17:47

Vielleicht haben sie das Haus gemietet, oder sind mit einem Tunesier verheiratet das kann ich nicht sagen.
Erkundige dich doch mal beim Konsulat dort wird man dir ganz genau Auskunft geben.

Claudia
Posted By: Minka1

Re: Eheverträge - 30/05/2007 07:10

Hallo Claudia,

ich wollte mich nochmals über einen Ehevertrag informieren. Finde aber im moment die Seite nicht mehr, wo die Rechtsanwälte standen. Es gaben RA die darauf spezialisiert sind von D und TN (Binationale Ehen).

Meine Freunde und Bekannten sind der Meinung, das es wohl besser wäre. Ich weiß, man soll nicht auf andere hören sondern auf sein eigenes Herz.
Aber im moment ist es ja so, dass man total verliebt und glücklich ist. Man aber nicht weiß wie es später aussieht.

Kannst du oder jemand anders mir dort weiterhelfen?
Wäre dankbar.
Posted By: LOE110414

Re: Eheverträge - 23/07/2007 19:55

Hallo Claudia!

Ich hätte auch noch ein paar Fragen zum Thema Ehevertrag! Mein Freund und ich wollen im November in Tunesien heiraten! \:\)
Unser Hauptwohnsitz soll dann allerdings in Deutschland sein. Wir werden hier auch einen Ehevetrag machen.

Ist es jedoch möglich und nötig in Tunesien bei der Heirat einen Ehevertrag zu machen, indem festgelegt wird, daß "deutsches Recht" für die Ehe gelten soll, also das wir eine Rechtswahl treffen können?

Und sollte ich mir gleich eine Reiseermächtigung von ihm unterschreiben lassen, da wir schon vorhaben später mal Kinder zu bekommen?
Ist es von Vorteil, wenn ich in den Ehevertrag in Tunesien mit einfüge, daß jeder Elternteil verpflichtet ist die Kinder wieder an ihren ständigen Wohnsitz zurückzubringen? Falls wir uns scheiden lassen würden.

Wie würde die Rechtslage aussehen, wenn wir z.B. 10 Jahre in Deutschland leben und dann nach Tunesien gehen würden?
Und wie wäre das mit dem Ehevertrag, da ja nur vor der Eheschließung in Tunesien einer abgeschloßen werden kann?

Und jetzt noch was anderes:
Kann ich in Tunesien ein Grundstück oder eine Immobilie erwerben?

Vielen Dank im Voraus!
Posted By: Lyle Nhary

Re: Eheverträge - 24/07/2007 08:52

Ein Kommentar von einem spezielisiertem Rechtsanwalt zu dem Thema "Kinder":
Es sei völlig unsinnig eine Bestimmung bzw Ermächtigung in einen Ehevertrag einzufügen, dass die Mutter jeder Zeit OHNE Erlaubniss des Vaters bzw gegen seinen Willen ausreisen darf. Es wäre so, dass aus Erfahrungen in dem Gebiet zeigt, dass der tunesische Zoll immer auf seiten des Vaters stünde, und einen "deutschen Vertrag" direkt in tunesien im Ernstfall sowieso nicht annerkennen würden. Das würde nur auf deutschen Boden durchsetzbar sein. Kinder die nicht mehr zurück nach Deutshcland gelassen werden wollen sind auf einmal unauffindbar und es wäre wirklich,so traurig es klingt, reine glückssache falls eine Mutter wieder an ihr Kind kommt.-bzw dann reines wohlwollen des Mannes.
Schlussendlich gab er den Rat bei einem komischen Gefühl, bzw wenn streitigkeiten bestehen erst gar nicht mit Kind nach Tunesien zu reisen.
Lg
Posted By: LOE110414

Re: Eheverträge - 24/07/2007 20:09

Ich dank dir für deine Antwort!
Schönen Abend noch!
Posted By: LOE120908

Re: Eheverträge - 13/03/2008 21:39

Liebe Claudia bzw. alle Erfahrenen...
bitte sagt mir doch, wie ich möglichst gut vor dem Notar des Standesamtes in Tunesien(Rathaus) einen Ehevertrag vorbereiten kann, der es in sich hat und sinnvoll ist.
Kann er auf französich formuliert sein? Es geht um folgende Punkte:::

- das Ausreiserecht für die Frau, das ich festschreiben möchte, da sich die Gesetze ändern können!!!!!!!!!!
- das Ausreiserecht für die Kinder, wenn möglich
- das Festschreiben einer mitgebrachten Geldsumme, die in den Hausbau dieses Jahr einfliesst sowie weitere Geldsummen, die evtl später dazukommen (nur für den Fall der Scheidung, da das Güterrecht bedeutet, das alles eingeflossene verschwunden bleiben würde).

Wie ist da mit dem Versorgungsausgleich, fall wir hier nie oder nur kurz wohnen?

Wir heiraten und wohnen dort, wollen aber manchmal im Sommer einen Monat hier sein.
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Eheverträge - 14/03/2008 21:51

Hallo,
kurz antworte ich dir auf deine Fragen, wobei ich dir bei diesen Fragen immer einen Anwalt empfehle, der dir diesen Ehevertrag vorbereitet um ganz sicher zu sein.

- das Ausreiserecht für die Frau, das ich festschreiben möchte, da sich die Gesetze ändern können!!!!!!!!!!

Du als Deutsche Staatsbürgerin kannst immer das land verlassen, was willst du da noch in einem Ehevertrag festschreiben?

- das Ausreiserecht für die Kinder, wenn möglich

Der Vater muss der Ausreise der Kinder immer zustimmen und es unterschreiben, hier nützt ein Ehevertrag gar nichts.


- das Festschreiben einer mitgebrachten Geldsumme, die in den Hausbau dieses Jahr einfliesst sowie weitere Geldsummen, die evtl später dazukommen (nur für den Fall der Scheidung, da das Güterrecht bedeutet, das alles eingeflossene verschwunden bleiben würde).

Hier solltest du einen Anwalt befragen, der sich mit dem Internationalen und Tunesischen Recht auskennt.


Wie ist das mit dem Versorgungsausgleich, falls wir hier nie oder nur kurz wohnen?
Wir heiraten und wohnen dort, wollen aber manchmal im Sommer einen Monat hier sein.

Versorgungsausgleich gibt es nur wenn man in Deutschland wohnhaft ist und sich trennt.

Claudia
Posted By: LOE120908

Re: Eheverträge - 06/04/2008 03:32



Hallo, möchte ja nicht nerven, aber Gesetze können sich auch ändern... siehe Algerien...
das Ausreiserecht für die Frau, das ich festschreiben möchte, da sich die Gesetze ändern können!!!!!!!!!!
Du als Deutsche Staatsbürgerin kannst immer das land verlassen, wenn sich die Gesetze nicht ändern, oder ist das nicht möglich???

Kann man das nicht im Ehevertag auf Dauer festlegen lassen??

der Vater muss der Ausreise der Kinder nicht immer zustimmen und so hätte er es schon unterschreiben...


Wenn das Festschreiben einer mitgebrachten Geldsumme, die in den Hausbau dieses Jahr einfliesst sowie weitere Geldsummen, die evtl später dazukommen (nur für den Fall der Scheidung, da das Güterrecht bedeutet, das alles eingeflossene verschwunden bleiben würde) kompliziert ist, kann man es als nachträglich zu zahlende Morgengabe eintargen oder ist das nicht ratsam.

Die Sprache des Ehevertrages dafr sie Französich sein???
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Eheverträge - 06/04/2008 10:18

Hallo,

ich schrieb dir ja bereits auf deine Fragen eine Antwort und kann dir auch jetzt nur wieder empfehlen, dich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen. Was die Ausreise der Kinder betrieft, kann ich dir nur sagen, dass man immer ein aktuelles beglaubigtes Papier welches der Vater unterschrieben hat, benötigt.
Was im Ehevertrag steht, gilt z.B. nach einer Scheidung nicht mehr und auch dann brauchst du die Ausreisebestätigung des Vaters, für die Kinder.

Es standen schon viele Mütter mit Ihren Kindern am Flughafen und sie mussten sich die Unterlagen faxen lassen vom Vater, wenn z.B. das Papier zu alt war, oder wenn man dies vergessen hatte.

Vielleicht haben ja die anderen Mitglieder andere Erfahrung gemacht, dann würde ich mich freuen wenn sie dir diese hier schildern.
Oder andere Tipps oder Ratschläge geben könnten.

Claudia
Posted By: LOE110119

Re: Eheverträge - 06/04/2008 10:29

 Original geschrieben von: anchadia

Hallo, möchte ja nicht nerven, aber Gesetze können sich auch ändern...

Hallo Anchadia,
meinst Du ein alter Ehevertrag stellt sich über eine Gesetzesänderung ?????

Klar kannst Du als Deutsche reisen wie Dir beliebt. Solange Du keine Straftat etc. begehst ;\) (es gibt Männer die Ihrer "Frau" so etwas anhängen - um Rache auszuüben. In diesem Fall hilft dann auch kein Ehevertrag....

Kinder tunesischer Väter benötigen IMMER bei der Ausreise die Erlaubnis des Vaters.
Dies kann NICHT abgetreten werden, übertragen, verzichtet, auf Dauer ausgesprochen oder auf Dritte übertragen werden oder oder oder. Das DEUTSCHE Aufenthaltsbestimmungsrecht/Sorgerecht/Ruhensanordnung ist in Tunesien NICHT anerkannt!!
Lediglich das tunesische Aufenthaltsbestimmungsrecht befreit von dieser Ausreisegenehmigung. Diese erhält man jedoch nur, wenn man in Tunesien nachweislich lebt und arbeitet.
Wohnen beide Eltern in Tunesien, ist es jedoch als Europäerin SEHR schwer das tun. Sorgerecht überhaupt zu bekommen. Auch wenn das Kind ausschliesslich bei der Mutter lebt.
LG Simla
Posted By: Vic

Re: Eheverträge - 06/04/2008 10:31

da im falle einer scheidung immer aktuell und zum Wohle des Kindes entschieden wird, kann man in einem Ehevertrag keine Kinder unterbringen.
Um ausreisen zu können mit Kind, benötigt man in jedem Falle den Zettel des Vaters (oder eines männlichen tunesischen Familienmitglieds, zB. Opa) mit der Erlaubnis, daß das Kind das Land verlassen darf.
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Eheverträge - 06/04/2008 10:33

Simla und Vic Danke das du es noch einmal so deutlich geschrieben hast. Oft habe ich leider den Eindruck, das man sich mit dem Land Tunesien und alles was daran hängt nicht richtig auseinander setzt. Leider helfen in Tunesien Verträge usw. oft nicht viel weiter. Man kann Tunesien nicht mit Deutschland vergleichen, wenn es um Recht geht.

Deshalb empfehle ich auch immer, in diesem Fall einen Anwalt zu befragen, der auch alles gemeinsam regelt.

Auch was das Geld für einen Hauskauf oder Bau betrifft.

Oft ist alles weg wenn eine Scheidung ansteht und damit sollte man immer rechnen.

Claudia
Posted By: LOE110119

Re: Eheverträge - 06/04/2008 10:40

 Original geschrieben von: Claudia Poser

Oft ist alles weg wenn eine Scheidung ansteht

Es ist immer alles weg, auch wenn man einen Anwalt dabei hatte!

Oder kennt hier jemand Jemand , der nach einer Scheidung die Inneneinrichtung, das Garagentor, die linke hälfte des oberen Stockwerks etc....nach Deutschland zurück geschickt bekommen hat? Oder jeden Cent wieder überwiesen bekommen hat?

LG Simla
Posted By: Kati Belkhir

Re: Eheverträge - 06/04/2008 10:41

bis zu welchem alter brauchen Kinder diese erlaubnis des Vaters? bis sie 18 sind?
Posted By: LOE110119

Re: Eheverträge - 06/04/2008 10:50

Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes.
Posted By: Kati Belkhir

Re: Eheverträge - 06/04/2008 10:57

Danke simla.

Aber ich frag mich grad warum gerade viele Jugendliche ohne diesen wisch hin und her fliegen können. Wird das nicht immer kontrolliert? spielt es eine rolle mit welchem pass sie einreisen? Viele haben ja die doppelte staatsangehörigkeit.
LG Kati
Posted By: LOE110119

Re: Eheverträge - 06/04/2008 11:17

Woher weisst Du, dass die ohne diesen Wisch fliegen?
Nein, es wird nicht immer kontrolliert.
Man sollte beide Pässe bei der Einreise vorlegen, aber auch das wird nicht immer kontrolliert.
ALLE Kinder mit deutscher Mutter und tunesischem Vater (oder auch andersrum ;\) ) haben die doppelte Staatsangehörigkeit. Auch wenn sie sich einfach tot stellen und keinen Pass beantragen!

Mein Sohn hat den Wisch immer dabei - wozu unnötig Ärger haben bei der Ausreise?
LG Simla
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Eheverträge - 06/04/2008 11:28

 Original geschrieben von: Simla
 Original geschrieben von: Claudia Poser

Oft ist alles weg wenn eine Scheidung ansteht

Es ist immer alles weg, auch wenn man einen Anwalt dabei hatte!

Oder kennt hier jemand Jemand , der nach einer Scheidung die Inneneinrichtung, das Garagentor, die linke hälfte des oberen Stockwerks etc....nach Deutschland zurück geschickt bekommen hat? Oder jeden Cent wieder überwiesen bekommen hat?

LG Simla


Simla ich kenne jemanden, die das Haus gemeinsam verkauft hatten und das Geld in zwei Hälften teilten.
Man kann nicht immer nur vom ganz negativen ausgehen. Man sollte aber immer mit offenen Augen alles betrachten.

Claudia
Posted By: Kati Belkhir

Re: Eheverträge - 06/04/2008 11:29

eine freundin von mir aus düsseldorf ist 19 ihre schwester 16 und ausser ihrem pass und dem einreisekärtchen haben sie nichts vorgelegt. aber gut wenn es nicht immer kontrolliert wird
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Eheverträge - 06/04/2008 11:29

 Original geschrieben von: Simla
Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes.


Da dies in diesem Jahr geändert wurde, bis zum vollendetem 18. Lebensjahr. Es wurde auch das wahlrecht geändert und man kann wie in Deutschland ab 18 Jahren wählen gehen.

Claudia
Posted By: LOE110119

Re: Eheverträge - 06/04/2008 11:34

Natürlich gibt es "sachliche" Scheidungen. Auch hier in D gibt es Tunesier die z.B. auf den Versorgungsausgleich verzichten, das Sorgerecht übertragen (weil es keinen Sinn macht, wenn er nach TN zurüclgeht) und sonst auch auf alles verzichten.

Aber ich bin mir GANZ SICHER, dass die Zahl der friedlichen, einvernehmlichen bi-Scheidungen dort wesentlich weniger sind, als wie z.B. hier zwischen deutschen Partnern!!!!

Hinter jedem tunesischem Mann steht eine ganze Familie. Auch wenn er vielleicht anders handeln würde, nimmt die Familie ihm das denken gern ab ;\)

Aber gut, jetzt kennen wir 1 Fall.......den Fall von Dir.
Noch jemand?

Ich bin kein negativDenker.....denn dann hätte ich auch nicht heiraten dürfen --> jedoch ist mir klar, das jeder Cent, der in TN landet ein Abschied ist!
Posted By: LOE110119

Re: Eheverträge - 06/04/2008 11:36

 Original geschrieben von: Claudia Poser

Da dies in diesem Jahr geändert wurde, bis zum vollendetem 18. Lebensjahr. Es wurde auch das wahlrecht geändert und man kann wie in Deutschland ab 18 Jahren wählen gehen.

Kannst Du bitte den Link dazu reinstellen?

@Kati......die Mädels haben eine(n) tunesische(n) Mutter/Vater?
Posted By: Kati Belkhir

Re: Eheverträge - 06/04/2008 11:44

Ja simla,beide elternteile sind Tun. die mädels sind aber hier geboren. Sie reisen jedes Jahr allein.
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Eheverträge - 06/04/2008 12:11

 Original geschrieben von: Simla
 Original geschrieben von: Claudia Poser

Da dies in diesem Jahr geändert wurde, bis zum vollendetem 18. Lebensjahr. Es wurde auch das wahlrecht geändert und man kann wie in Deutschland ab 18 Jahren wählen gehen.

Kannst Du bitte den Link dazu reinstellen?

@Kati......die Mädels haben eine(n) tunesische(n) Mutter/Vater?


Ich suche einen, da ich es in irgend einer News Ankündigung für 2008 lass. Mal schauen ob im Internet bereits dazu aktuelle Infos in Deutsch zu finden sind.

Versprechen kann ich es nicht.

Claudia
Posted By: LOE110119

Re: Eheverträge - 06/04/2008 12:27

 Original geschrieben von: Claudia Poser

Mal schauen ob im Internet bereits dazu aktuelle Infos in Deutsch zu finden sind.

Ich würde es auch in arab. oder fanz. nehmen!
Ankündigung oder Verkündung????????


@Kati.....vielleicht haben sie die Genehmigung dabei? Oder einfach immer Glück gehabt bei der Ausreise?
Ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Oft hat man einen günstigen Flug ergattert und wenn man dann nicht mitfliegen kann, unter Umständen dann Linie fliegen muss............muss eigentlich nicht sein!
Ich habe schon alles erlebt. Bei der Einreise/Ausreise nur einen Pass gezeigt, Ausreisegenehmigung wurde verlangt/wurde gar nicht nach gefragt.......
LG Simla
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Eheverträge - 06/04/2008 13:09

 Antwort auf:
Ich würde es auch in arab. oder fanz. nehmen!
Ankündigung oder Verkündung????????


Eine Information das man das Gesetz zum Wahlrecht geändert hat. Ich muss echt schauen wo ich das gelesen habe, in der letzten Woche hatte ich so viel zu lesen zu Tunesien.

Ich schaue und stelle es rein, irgend wann finde ich das wieder.

Claudia
Posted By: LOE110119

Re: Eheverträge - 06/04/2008 13:13

Ja bitte, such!

Herabsetzung des Alters bei der Wählbarkeit setzt ja nicht gleichzeitig der Ablauf der Minderjährigkeit herunter.

Begleitetes Fahren ab 17 Jahen macht hier in Deutschland auch keinen Volljährig

Suuuuuuuuuuuche Claudia, danke!
Simla
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Eheverträge - 06/04/2008 13:16

Dies stand aber im Zusammenhang, sonst hätte ich es wohl kaum hier rein gestellt.

Ich werde später schauen, jetzt muss ich erst mal anderes tun.

Claudia
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Eheverträge - 06/04/2008 14:59

Simla ich musste das jetzt abschreiben, da dieser Artikel nicht veröffentlicht wurde.

Herausgeber Deutsch-Tunesische Gesellschaft und wenn man Mitglied dort ist, bekommt man immer die Rundschau wo diese Inhalte veröffentlicht wurden.

________________________________________________________________
Präsident Ben Ali´s Weg zur Verfestigung der europäischen Partnerschaft


Präsident Zine El Abidine Ben Ali verdeutlichte angesichts des Jubiläums seines Amtsantritts am 7. November 1987 die erreichten Fortschritte in den letzten 20 Jahren. Im gleichen Atemzuge, hinblickend auf die ausstehende Eröffnung einer Freihandelszone 2008, beteuerte er die Beziehungen mit der Europäischen Union auszuweiten und versicherte dabei Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy Plan einer “Mittelmeer-Union“ zu unterstützen.

Die Anhebung des Lebensniveaus der Tunesier durch die Positionierung der tunesischen Wirtschaft auf dem Weltmarkt, welche mit einer Wachstumsrate von 6,3% für das Jahr 2007 geschätzt wird, ist das Werk der zahlreichen, wesentlichen Reformen, die Präsident Ben Ali ins Leben rief. Diese Grundlage möchte Tunesien für ein Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union nutzen. Somit ist Tunesien das erste südmediterrane Anrainerland, welches solche Erfolge bezüglich der partnerschaftlichen Beziehung zu der EU aufweisen kann. Das 1995 abgeschlossene Abkommen mit der EU legte den Wegfall aller Zollgebühren auf Industriewaren im Stichjahr 2008 fest. Auch der Aufbau der Maghreb-Länder liegt in Präsident Ben Ali´s Absichten und so rief er die Region zur Überwindung der konjunkturellen Schwierigkeiten auf. Den Kampf gegen den Terror sprach das Staatsoberhaupt für die Schaffung eines “internationalen Verhaltenskodex“ aus.

Innere Reformen

Präsident Ben Ali verkündete Maßnahmen, die die politische Beteiligung der Tunesier fördern als auch die Meinungsvielfalt festigen sollen. Das Wahlrechtalter wird auf 18 Jahre herabgesetzt und die minimale Frauenquote auf den Wahllisten soll 30% betragen. Der Mindestanteil von Parlamentssitzen, die der legalen Opposition zur Disposition gestellt werden, soll von 20 auf 25% erhöht werden. Die Kontrolle der Behörden auf Bücher, Veröffentlichungen und Kunstwerke entfällt.
Posted By: LOE110119

Re: Eheverträge - 06/04/2008 15:09

??? wo steht, dass man bereits mit 18 Volljährig ist. Bitte markieren ich finde es nicht.
Danke Simla
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Eheverträge - 06/04/2008 15:26

 Original geschrieben von: Simla
??? wo steht, dass man bereits mit 18 Volljährig ist. Bitte markieren ich finde es nicht.
Danke Simla


Simla es steht, das das Wahlrecht auf 18 herabgesetzt wird und es ging mir nie um Volljährigkeit. In weiteren News stand, dass es auch diesbezüglich Änderungen geben soll, ich werde keine Zeitungen abschreiben um dies hier alles rein zu stellen. Übrigens unter Land und Leute standen diese Infos schon ca. 4 Wochen lang drin.

Man kann es nicht in Eheverträgen regeln und auch wenn es eine Altersänderung gibt, heißt es noch lange nicht das dies auch so umgesetzt wird. Deshalb schrieb ich ja bereits, ist ein Schreiben ds Vaters immer erforderlich und diese darf nicht so alt sein, das heißt soll bei jeder Ausreise neu geschrieben werden. Max. 1/2 Jahr alt, wurde mal berichtet hier im Forum.

Vic schrieb auch, das es auch möglich ist, das ein Familienmitglied dies ausstellt wie z.B. der Opa.

Diese Infos reichen doch nun denke ich aus.

Claudia
Posted By: LOE110119

Re: Eheverträge - 06/04/2008 15:29

 Original geschrieben von: Claudia Poser
 Original geschrieben von: Simla
Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes.


Da dies in diesem Jahr geändert wurde, bis zum vollendetem 18. Lebensjahr. Es wurde auch das wahlrecht geändert und man kann wie in Deutschland ab 18 Jahren wählen gehen.

Claudia


Ich fragte, weil DU das geschrieben hast und ich hätte nur gern einen Link gehabt.
Sorry der Nachfrage
Simla
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Eheverträge - 06/04/2008 15:30

Trete in die DTG ein, dann bekommt man recht schnell und ausführlich solche Infos. Ich kann leider nicht dafür das man nicht alles auf der Homepage veröffentlicht. Und ob es auch wirklich so umgesetzt wird, ist ein weiteres Thema.

Claudia
Posted By: LOE110119

Re: Eheverträge - 06/04/2008 15:33

Sorry Claudia, da bin ich schon und da stand NICHTS von einer Volljährigkeit ab 18 Jahren!

Ich halte mich daher immer SEHR zurück mit Mitteilungen, die nicht umgesetzt werden.
Für manch eine Mutter/Vater kann das, je nach Auslegungssache, eine Entführung bedeuten!
Ich gehe mal davon aus Du hast keine Kinder und gehst daher locker mit dem Thema um.
Simla
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Eheverträge - 06/04/2008 15:47

 Original geschrieben von: Simla
Sorry Claudia, da bin ich schon und da stand NICHTS von einer Volljährigkeit ab 18 Jahren!

Ich halte mich daher immer SEHR zurück mit Mitteilungen, die nicht umgesetzt werden.
Für manch eine Mutter/Vater kann das, je nach Auslegungssache, eine Entführung bedeuten!
Ich gehe mal davon aus Du hast keine Kinder und gehst daher locker mit dem Thema um.
Simla


Simla, das kann es nur für die jenigen, welche nicht richtig lesen, denn ich schrieb ja zuvor auch das man dies IMMER braucht und man dies NICHT in einem Ehevertrag regeln kann.

Also immer alles lesen.

Claudia
Posted By: LOE110119

Re: Eheverträge - 06/04/2008 15:51

 Original geschrieben von: Claudia Poser

Da dies in diesem Jahr geändert wurde, bis zum vollendetem 18. Lebensjahr. Es wurde auch das wahlrecht geändert und man kann wie in Deutschland ab 18 Jahren wählen gehen.

.....wenn dann mal Alle alles lesen und nicht nur quer drüber, dann sind Alle richtig informiert, da hast Du recht...... und über die Suchfunktion wird man dann auch hoffentlich nicht irre geführt.
Dann hören wir jetzt hier lieber auf zu schreiben, denn 3,4,5...Seiten lesen sich sicherlich nicht Alle intensiv am Stück durch!
Simla
Posted By: Gitta

Re: Eheverträge - 06/04/2008 15:56

Hallo an alle Interessierten,
Zum Thema Ehevertrag allgemein unsere Lösung:
In Deutschland geheiratet, danach einen Ehevertrag (Gütertrennung und Versorgungsausgl. ausgeschlossen
Seit einiger Zeit in Tunesien lebend. Ich habe ein Haus und Grundstück mit meinem Namen gekauft. Mein Rechtsanwalt in Tunesien versicherte mir, das die Gütertrennung akzeptiert wird.
Nach einer Scheidung würde das Haus auch mir gehören.
Das hat natürlich zur Folge, das Investitionen auf seinem Grundstück, meinerseits verfallen, sowie umgekehrt auch.
Also nochmal: Das von mir gebaute linke Fenster an seinem Haus bekomme ich nicht zurück. Das gebaute rechte Fenster von ihm an meinem Haus bekommt er nicht zurück.
Posted By: Sajana

Re: Eheverträge - 06/04/2008 17:37

 Original geschrieben von: Gitta
Hallo an alle Interessierten,
Zum Thema Ehevertrag allgemein unsere Lösung:
In Deutschland geheiratet, danach einen Ehevertrag (Gütertrennung und Versorgungsausgl. ausgeschlossen
Seit einiger Zeit in Tunesien lebend. Ich habe ein Haus und Grundstück mit meinem Namen gekauft. Mein Rechtsanwalt in Tunesien versicherte mir, das die Gütertrennung akzeptiert wird.
Nach einer Scheidung würde das Haus auch mir gehören.
Das hat natürlich zur Folge, das Investitionen auf seinem Grundstück, meinerseits verfallen, sowie umgekehrt auch.
Also nochmal: Das von mir gebaute linke Fenster an seinem Haus bekomme ich nicht zurück. Das gebaute rechte Fenster von ihm an meinem Haus bekommt er nicht zurück.


In Tunesien gilt normalerweise von Haus aus Gütertrennung sofern nichts anderes vereinbart wurde, die sogenannte Zugewinngemeinschaft wie bei uns kennt man dort nicht -

bist du tatsächlich alleine im Grundbuch eingetragen, das heißt dir gehört es zu 100%? Dann ist alles perfekt, falls das nicht der Fall ist nützt es dir auch nichts, wenn dir das Haus obendrauf gehört, denn ein Haus ohne Grundstück läßt sich nicht verkaufen.
Posted By: Gitta

Re: Eheverträge - 06/04/2008 17:48

Ich schrieb doch: H a u s u n d G r u n d s t ü ck
Da kann es doch auch in Tunesien keine Verwechslung geben, wenn dort ein deutscher Frauenname eingetragen ist.
Posted By: Sajana

Re: Eheverträge - 06/04/2008 22:04

 Original geschrieben von: Gitta
Ich schrieb doch: H a u s u n d G r u n d s t ü ck
Da kann es doch auch in Tunesien keine Verwechslung geben, wenn dort ein deutscher Frauenname eingetragen ist.




Liebe Gitta, ich frage deshalb so genau, weil die meisten Frauen verwechseln, dass der Kaufvertrag dort für ein Grundstück was andres ist, als später tatsächlich im Grundbuch als Besitzer zu stehen ;\) -
Posted By: Gitta

Re: Eheverträge - 07/04/2008 13:09

Also, wenn man ein Haus mit Grundstück kaufen möchte, sollte man sich nach dem "Titre Bleu" Blauer Titel erkundigen, bzw. nur eine Immobilie mit diesem Titel kaufen.(Haus und Grundstück sind dann amtlich vermessen und eingetragen im Grundstücksamt. Vor dem Kauf sollte man eine Kaufgenehmigung beim zuständigen Gouverneur einholen. Macht ein Rechtsanwalt. Danach kann man beim Grundstücksamt mit Namen eingetragen werden.
Liebe Grüße
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Eheverträge - 10/04/2008 09:49

Also es wird nicht geändert, auf 18 Jahre. Dies war eine falsche Information seitens einer Organisation. So ist es derzeit und soll auch so bleiben:

Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternel, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Vater besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch vom schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht wird.
Posted By: lovegirl

Re: Eheverträge - 10/04/2008 09:52

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe ist es so das selbst ein Kind mit deutschen Paß die erlaubniss braucht, sobald dies ein tunesischen bzw. ein arabischen namen hat.

Na dann weiß ich schon mal bescheid für die Zukunft...


Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Eheverträge - 10/04/2008 09:54

Ja leider, schon wenn die einen kleinen Anschein bekommen, was am Name oft der Fall ist, fragen die nach diesen Papier.

Claudia
Posted By: bousa

Re: Eheverträge - 10/04/2008 11:31

Was ist denn wenn das kind einen tunesischen Namen hat aber die Mutter hat das alleinge Sorgerecht würde bei der Einreise reichen das Gerichtsurteil vorzulegen
Posted By: fritzi

Re: Eheverträge - 10/04/2008 12:11

ich gehe mal davon aus, dass du nicht die EINreise sondern die AUSreise aus Tunesien meinst... dann:

erst lesen, dann fragen....

ein paar Beiträger früher, in genau diesem Thema hier steht:
 Original geschrieben von: Simla

Kinder tunesischer Väter benötigen IMMER bei der Ausreise die Erlaubnis des Vaters.
Dies kann NICHT abgetreten werden, übertragen, verzichtet, auf Dauer ausgesprochen oder auf Dritte übertragen werden oder oder oder. Das DEUTSCHE Aufenthaltsbestimmungsrecht/Sorgerecht/Ruhensanordnung ist in Tunesien NICHT anerkannt!!
Lediglich das tunesische Aufenthaltsbestimmungsrecht befreit von dieser Ausreisegenehmigung. Diese erhält man jedoch nur, wenn man in Tunesien nachweislich lebt und arbeitet.
Wohnen beide Eltern in Tunesien, ist es jedoch als Europäerin SEHR schwer das tun. Sorgerecht überhaupt zu bekommen. Auch wenn das Kind ausschliesslich bei der Mutter lebt.
LG Simla


das beantwortet die Frage (zur AUSreise) also sogar für das deutsche UND das tunesische Sorgerecht. welches du meinst hast du ja nicht dazugeschrieben.


allerdings ist das jetzt vielleicht völlig an deiner Frage vorbei? du schreibst ja "bei der Einreise".. also die Einreise nach Tunesien? dafür bräuchte man dann wohl mindestens einen Ausweis oder sowas? ich glaube nicht dass für den Ausweis ein Gerichtsurteil Ersatz sein kann


...langsam frag ich mich wirklich was denn die Frage war... "Gerichtsurteil" statt Ausweis/Pass zur Einreise? oder ging es doch um die Ausreise? hmmmmmm
Posted By: bousa

Re: Eheverträge - 10/04/2008 14:04

ja klar war die ausreise gemeint sorry.
Posted By: LOE120908

Re: Eheverträge - 12/04/2008 03:49

Hallo nochmals,
ok habe es verstanden mit den Kindern und meiner eigenen Reisefreiheit!!!
Was ich noch nicht verstehe... leider stehe ich da auf dem Schlauch...
WENN ICH IN EINEM VERTRAG SCHREIBE; VON MIR STAMMTEN 2000 eURO ZUM HAUSBAU; UND DASS DAS ZUR SCHEIDUNG IM FALLE DES FALLES AN MICH ÜBERWIESEN WERDEN MÜSSTE; IST DASS DOCH RECHTLICH FAST SCHON WIE EINE VERSPÄTETE MORGENGABE; NUR EBEN DASS SIE NICHT VOM MANN KOMMT!? ALSO KANN SO EIN VERTRAG DAZU FÜHREN, DASS DER BETRAG ABGESTOTTERT WERDEN MUSS ODER IST DAS WILLKÜRLICH???
Posted By: LOE120908

Re: Eheverträge - 14/04/2008 02:30

Hallo,das ist sehr ineressant, aber wa skostet denn so ein RAanwalt inTunesien?????????????????????????????????????????? bitte sagt mir doch, wie ich möglichst gut und günstig vor dem Notar des Standesamtes in Tunesien(Rathaus) einen Ehevertrag vorbereiten kann, der es in sich hat und sinnvoll ist.

Kann er auf französich formuliert sein?

Habe gehört, vor dem Standesamt kann man ihn selbst aufsetzen...
bitte um gute Infos
Posted By: Gitta

Re: Eheverträge - 14/04/2008 10:25

Guten Morgen,
kannst du oder dein Mann (habe nicht gelesen wo er seinen Wohnsitz hat) für die 2000 Euro eine Zollbescheinigung beibringen, oder einen offiziellen Bank- Überweisungsauftrag D - Tn?
Mein Anwalt hat mich mal vertreten bei 1 Gerichtsverhandlung. Mit allen Vorbereitungskosten hat mich das 300 Dinar gekostet.
Bei dem Aufsetzten eines Vertrages, dürfte es entsprechend billiger sein.
Posted By: Frogger

Re: Eheverträge - 14/04/2008 11:16

...Es sei völlig unsinnig eine Bestimmung bzw Ermächtigung in einen Ehevertrag einzufügen, dass die Mutter jeder Zeit OHNE Erlaubniss des Vaters bzw gegen seinen Willen ausreisen darf. Es wäre so, dass aus Erfahrungen in dem Gebiet zeigt, dass der tunesische Zoll immer auf seiten des Vaters stünde, und einen "deutschen Vertrag" direkt in tunesien im Ernstfall sowieso nicht annerkennen würden. Das würde nur auf deutschen Boden durchsetzbar sein. Kinder die nicht mehr zurück nach Deutshcland gelassen werden wollen sind auf einmal unauffindbar und es wäre wirklich,so traurig es klingt, reine glückssache falls eine Mutter wieder an ihr Kind kommt.-bzw dann reines wohlwollen des Mannes. ..

Dies entspricht genau meiner persönlichen Einschätzung, die ich durch Kenntnis einiger entsprechender Fälle gewonnen habe. Ich halte es allerdings nicht für "unsinnig" eine solche Klausel in einen Ehevertrag einzufügen, denn er bietet immerhin eine Chance, wenn man an den "richtigen" Beamten oder Richter gerät, so klein sie auch ist - ohne eine solche Klausel aber ist es völlig aussichtslos.
Zum einen besitzt der Vater ein Aufenthaltsbestimmungsrecht, auch ohne Sorgerecht (er kann z.B. festlegen, daß die Mutter in seiner Nähe wohnen muß, damit er jederzeit Zugang zu den Kindern hat, und wenn dies nicht gewährleistet ist, das Sorgerecht selbst anfechten), und zum anderen wird von nicht wenigen Richtern (und sogar von einigen Offiziellen im Justizministerium) das Primat des islamischen Rechts über das säkulare Recht betont (was durch eine Verfassungsklausel abgesichert ist), so daß selbst ein "international privatrechtlich anerkannter Vertrag" von tunesischen Gerichten für unvereinbar mit lokalem Recht erklärt werden kann (ein Vorbehalt, der durch internationale Übereinkunft gewährleistet wird). Dies scheint besonders oft bei erb- und familienrechtlichen Dingen zu unvorhersehbaren Urteilen zu führen. In diesem Falle ist der Spruch, daß man auf hoher See und vor Gericht nur in Gottes Hand ist, mehr als berechtigt...
Posted By: CandelaNeu

Re: Eheverträge - 14/04/2008 11:44

Vielleicht würde ich dann zusätzlich zu dem Ehevertrag einen Schrieb aufsetzen in dem dein Mann bestätigt das du jeder Zeit mit dem Kind TN verlassen kannst? Richterlich beglaubigen..
Für Einzelreisen gibt es das ja auch, evtl ist es ja auch Möglich genau das bis zum Alter von 20 Jahre auch fest zu halten?
Posted By: bella40

Re: Eheverträge - 14/04/2008 12:27

mmhhh, nach dem ich heute von fachlicher seite den hinweis bekommen habe, den güterrechtsstand in der tunesischen heiratsurkunde bzw. im vertrags schriftlich festhalten zu lassen, wäre es eventeuell auch möglich

- der nacheheliche Unterhalt (Unterhaltsverzicht, einseitig oder wechselseitig) für den Ehegatten
- der Ausschluß des Versorgungsausgleichs
- wie der Hausrat aufzuteilen ist (bzw. soll bei einem verbleiben)
- wem die Ehewohnung zugesprochen werden soll.
Regelungen über Sorge- und Umgangsrecht für Kinder sind unbeachtlich.

mitzuregelen.

oder werden im islamischen ehevertrag nur die folgenden themen geklärt und
weitere ergänzungen werden abgelehnt oder für ungültig erklärt. fragen über fragen.

- die Eheschließung selber
- Morgengabe, Höhe und Zahlungsweise
- Rechte und Pflichten der Ehegatten, z.B. Wohnsitzbestimmung, Einehe, Berufstätigkeit der Ehefrau, Ausreisefreiheit der Ehefrau
- Güterstand (i.d.R. Gütertrennung)
- Voraussetzungen, unter denen die Ehefrau die Scheidung verlangen kann

liebe grüsse, bella
Posted By: LOE120908

Re: Eheverträge - 19/04/2008 21:24

OK FROGGER das fand ich jetzt hilfreich, danke auch, es gibt eigentlich keine Chance, aber zumindest eine kleine Verbesserung durch eine klausel, dass die Mutter jederzeit ausreisen darf, werde das versuchen, da mein verlobter damit einverstanden ist...
Posted By: LOE120908

Re: Eheverträge - 19/04/2008 21:27

Das ist hilfreich, es gibt zumindest eine kleine Verbesserung durch eine klausel, aber ich mache den Vertrag direkt dort , also selbst übersetzt bzw. geschrieben und dann dem Standesebamten vorgelegt, was meint ihr?
Posted By: LOE120908

Re: Eheverträge - 19/04/2008 21:31


Ausser
- die Eheschließung selber
- Morgengabe, Höhe und Zahlungsweise
- Rechte und Pflichten der Ehegatten, z.B. Wohnsitzbestimmung, Einehe, Berufstätigkeit der Ehefrau, Ausreisefreiheit der Ehefrau
- Güterstand (i.d.R. Gütertrennung)
- Voraussetzungen, unter denen die Ehefrau die Scheidung verlangen kann
kann doch auch ein Betrag angegeben werden, den die Frau in die Ehe miteinbringt...
oder ist es ratsam dies als später zu zahlende Morgengabe zu deklarieren, da man es ja sowieso nur bei Scheidung zurückverlangen möchte...
liebe grüsse
Posted By: LOE120908

Re: Eheverträge - 19/04/2008 21:48

Guten Morgen,
kannst du oder dein Mann für die 2000 Euro eine Zollbescheinigung beibringen,oder einen offiziellen Bank- Überweisungsauftrag D - Tn?
Mein Anwalt hat mich mal vertreten bei 1 Gerichtsverhandlung. Mit allen Vorbereitungskosten hat mich das 300 Dinar gekostet.
Bei dem Aufsetzten eines Vertrages, dürfte es entsprechend billiger sein.
Hallo, habe nicht verstanden warum diese Zollbescheinigung,
vielleicht hole ich das Geld am Automaten...??
Wäre dies als Beweis zu rechnen falls ich das auf sein Konto spiele???
liebe Grüsse
Posted By: LOE120908

Re: Eheverträge - 08/05/2008 14:04

Schlimmer, unter umstaenden, Gutertrennung in TN ist nicht das gleiche wie in D;;; in D im Todesfall hat der Ueberlebende Anspruch auf ein Viertel, in TN nicht!!!
Posted By: senoritau2

Re: Eheverträge - 12/05/2008 10:00

Liebe Claudia,liebe Mitlieder,
ich bin neu im Forum und froh, dass es diese Seite gibt! Ich hoffe, ihr könnt mir vielleicht helfen. Mein Verlobter ist Tunesier und ich bin Deutsche. Wir sind beide schon etwas reifer und haben beide jeweils eine Scheidung hinter uns. Er, ohne Kinder, ich mit zwei bereits erwachsenen Kindern. Nach langer Fernbeziehung und reiflicher Prüfung haben wir nun beschlossen im Juni in Tunesien zu heiraten. Der spätere Wohnort wird aber hier in Deutschland sein. Das dauert aber noch etwas, da wir beide hier und dort noch einige Dinge zu erledigen haben. Wohnung etc. Ich habe mich in den letzten Jahren wirklich ausführlich über viele Dinge informiert, aber ein Umstand ist mir noch unklar. Die Heiratsurkunde dort ist der Ehevertrag an sich und würde, nach guter Überlegung, auch ausreichen. Also für uns - vorerst Gütertrennung und kein Unterhalt nach der Scheidung - obwohl man ja nicht dran denken soll, aber... Meine Kinder sind groß und gemeinsame nicht mehr geplant. Wie ist es aber mit der Staatsbürgerschaft? Verliere ich meine Deutsche Staatsbürgerschaft automatisch bei der Eheschließung und benötige ich dann eine Ausreisegenehmigung meines Ehemannes, weil ich ja wieder hierher zurück fliegen möchte? Ich weiß es klingt etwas naiv, aber selbst zwei Behörden hier in meiner Stadt konnten mir keine Auskunft geben. Könnt ihr mir bitte helfen? Viele liebe Grüße von Senoritau2.
Posted By: Anty1

Re: Eheverträge - 12/05/2008 10:05

 Original geschrieben von: senoritau2
Verliere ich meine Deutsche Staatsbürgerschaft automatisch bei der Eheschließung und benötige ich dann eine Ausreisegenehmigung meines Ehemannes, weil ich ja wieder hierher zurück fliegen möchte?


Guten Morgen!
Du verlierst weder deine deutsche Staatsangehörigkeit, noch benötigst du von ihm eine Erlaubnis zur Ausreise!

Viel Glück im Juni,

Anty ;\)
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Eheverträge - 12/05/2008 10:11

 Antwort auf:
Meine Kinder sind groß und gemeinsame nicht mehr geplant. Wie ist es aber mit der Staatsbürgerschaft? Verliere ich meine Deutsche Staatsbürgerschaft automatisch bei der Eheschließung und benötige ich dann eine Ausreisegenehmigung meines Ehemannes, weil ich ja wieder hierher zurück fliegen möchte?


Guten Morgen und Herzlich Willkommen hier im Forum.

Man verliert duch eine Eheschließung mit einem Tunesier NICHT die Deutsche Staatsbürgerschaft. Du kannst ohne Erlaubnis Ein- und Ausreisen. Da deine Kinder von einem anderen Vater stammen und sie Erwachsen sind, musst du dir auch was die Kinder angeht keine Gedanken machen.

Viele nützliche und aktuelle Infos erhältst du auch hier:
http://www.verband-binationaler.de/eheschliessung/

Was man nach der Eheschließung alles benötigt um ein Visa auf Familienzusammenführung zu beantragen findest du hier: http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tun...perty=Daten.pdf

Claudia
Posted By: senoritau2

Re: Eheverträge - 12/05/2008 10:14

Liebe Anty, liebe Claudia,
ich danke euch von Herzen für die schnelle Antwort!
Vielen Dank für die Wünsche und auch euch alles Gute!
Liebe Grüße, Senoritau2
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Eheverträge - 12/05/2008 10:16

Danke und sofern du noch ragen hast melde dich einfach, hier kann man dir so gut wie auf alle Fragen eine Antwort geben und auch Erfahrungen austauschen.

Auch wenn manche eine andere Ansicht haben, den Weg den du gehst, das ist der richtige.

Claudia
Posted By: senoritau2

Re: Eheverträge - 12/05/2008 10:34

Meine Güte tut das gut! Vielen Dank! Es ist sehr sehr schwer gegen die vielen Ansichten zu bestehen. Wichtig für mich war letztendlich, dass meine Söhne es respektieren. und das tun sie, weil sie ihn kennengelernt haben. Man kann auch etwas "totdenken", wenn du verstehst. Meine deutsche Ehe ist leider gescheitert, aber da habe ich mich doch vorher auch nicht so abgesichert und geprüft und tausend Vorurteile von anderen zu hören bekommen. Es reicht jetzt. Alle Macht der Liebe!
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Eheverträge - 12/05/2008 10:48

Ich sehe es auch so und man kan nie sagen das es das ist für immer, man hofft es egal ob Binationale Ehe oder Deutsch - Deutsch, das wichtigste ist immer man sollte sich absichern und vorher sehr gut informieren.

Kein Risiko eingehen und was kannst du verlieren, nichts, man kann nur gewinnen.

Claudia
Posted By: Anty1

Re: Eheverträge - 12/05/2008 11:00

 Original geschrieben von: Claudia Poser
Ich sehe es auch so und man kan nie sagen das es das ist für immer, man hofft es egal ob Binationale Ehe oder Deutsch - Deutsch, das wichtigste ist immer man sollte sich absichern und vorher sehr gut informieren.

Kein Risiko eingehen und was kannst du verlieren, nichts, man kann nur gewinnen.

Claudia


Sich vorher informieren ist auf jeden Fall gut, dennoch kann man sich nicht nach allen Seiten 100prozentig absichern und ein gewisses Restrisiko bleibt immer..

Im ersten Moment mag es auch so aussehen, dass man nichts verlieren, sondern nur gewinnen kann- aber viele gescheiterte Beziehungen oder Ehen sprechen eben eine andere Sprache!

Dennoch..wenn du denkst, dass dieser Weg der Richtige ist, dann tu es! Alles Glück der Welt dafür.. ;\)

Anty
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Eheverträge - 12/05/2008 11:07

Da gebe ich dir Recht hat aber nichts mit Binationalen Ehen zu tun, dies kann immer der Fall sein.

Claudia
Posted By: LOE120908

Re: Eheverträge - 31/10/2008 22:15

Hallo Ihr lieben,
wir haben vor irgendwann mal ganz nach Tunesien zu ziehen. Wir haben mittlerweile ein Grundstück und ein Haus gekauft. Bauen uns zu Zeit eine Existenz auf Djerba auf. Aber habe ich das jetzt richtig verstanden: Wenn meinem Mann etwas passiert, stehe ich mit nichts da?!? Ich bin nicht erbberechtigt und darf sowie so keine Immobilien besitzen. Gibt es Möglichkeiten dieses "Recht" zu umgehen?
das ist eine interessante Frage und ich hoffe, dazu eine Antwort zu bekommen:
sind wir denn als europäische Ehefrauen keinesfall erbberechhtigt?
Wie wäre es wenn Gütergemeinschaft vereinbart wird?
Außerdem gilt in Deutschland bei GÜTERTRENNUNG sogar die Regel, dass der Partner einen Pflichtteil erbt.
Dann müsste es doch auch einen Weg geben, das für T zu erreichen?
Wie sieht es aus: kann ein Europäer ein Grundstück bzw. Haus auf seinen Namen kaufen?
Danke für gute Antworten
Posted By: Nela

Re: Eheverträge - 02/11/2009 14:15


Bin gerade zufällig auf dieses Thema gestoßen und hole es mal wieder hoch, da es bestimmt für einige von Interesse ist.
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