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Einverständniserklärung?!?

Posted By: amira86

Einverständniserklärung?!? - 15/05/2012 13:43

Ich habe folgendes Problem...

Meine Schwester hat ein 15 Monate alten Sohn, ist aber nicht verheiratet, der Vater ist weder deutsch noch tunesisch.
Seit 2010 ist es ja aber so, dass auch das Kind einer tunesischen Mutter, tunesischer Staatsbürger wird.
Wie verhält es sich denn in diesem Fall mit der Ausreiseerlaubnis, insbesondere wenn die Mutter nicht mitfliegen kann?

Hat einer von euch zufällig eine Idee?
Posted By: Nela

Re: Einverständniserklärung?!? - 15/05/2012 20:03

Wenn sie nachweisen kann, dass der Kindsvater kein Tunesier ist (Geburtsurkunde, Erklärung o.ä.), dann dürfte es doch eigentlich kein Problem geben bei der Ausreise.

Trägt denn das Kind den (tunesischen) Familiennamen der Mutter? Oder sonst einen arabischen Familiennamen (evtl. vom Vater, falls der auch Araber ist)?
Posted By: amira86

Re: Einverständniserklärung?!? - 16/05/2012 15:21

Er trägt den tunesischen Nachnamen seiner Mutter, sein Vater kommt aus Afghanistan.
Bin mir grade nicht ganz sicher ob er in der Geburtsurkunde steht, wenn ja wäre das wichtig?
Sie hat auf jeden Fall eine Bescheinigung, in der steht, dass sie das alleinige Sorgerecht hat, was den tunesischen Behörden, wäre der Vater Tunesier ja egal ist... Deswegen meine Frage wie sich das in so einem Fall verhält...
Posted By: Frogger

Re: Einverständniserklärung?!? - 16/05/2012 16:26

Das das tunesische Rechtssystem mit seinen Gesetzen derzeit im Umbruch ist, ist es schwer, hier eine eindeutige, belegbare, verläßliche, Antwort zu finden.

Ich persönlich gehe jedoch davon aus, daß es ausreicht, bei einem Grenzübertritt auf Nachfrage nachzuweisen, daß der Vater kein tunesischer Staatsbürger ist, denn in diesem Falle würde die Einverständniserklärung nicht gefordert werden.

Wenn das Kind in Tunesien offiziell mit dem tunesischen Nachnamen der Mutter gemeldet ist, heißt dies zudem, daß der Vater in Tunesien nicht "anerkannt" ist - und somit auch sein Einverständnis nicht erforderlich ist.

Interessant wäre noch, ob die Mutter auch in Tunesien das vollständige Sorgerecht ohne Einschränkung besitzt (das gibt es in bestimmten Fällen) - auch in diesem Falle wäre dann keine Einverständniserklärung notwendig.
Posted By: amira86

Re: Einverständniserklärung?!? - 17/05/2012 09:44

Sprich, sie müsste eigentlich nur mit der Geburtsurkunde zum Konsulat und den Lütten anmelden und dann sollte es keine Probleme geben?!

Das mit dem Sorgerecht von tunesischer Seite sollte ja aber eigentlich kein Problem sein, wenn der Vater sowieso nicht "anerkannt" wäre, oder mache ich einen Denkfehler?

Das das aber auch so kompliziert sein muss...
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