Hallo nochmals
Bei uns in der CH muss ein Kind ab 7 Jahre den Ausweisantrag selbst unterschreiben. Ich weiss ja nicht, wie alt eure Tochter ist, wenn sie älter ist, am besten mitnehmen (unter 7 unterschreibt eine Elternteil als gesetzl. Vertreter). Und auch eure Pässe (also die der Eltern) zur evt. Ausweisung mitbringen ist nicht verkehrt. Zusätzlich muss ab dem 14. Altersjahr die Grösse des Kindes eingetragen werden (also vorher nachmessen
).
Ein Passfoto ist bei uns übrigens bereits ab Geburt erforderlich. Gesicht geradeaus gerichtet und neutraler Hintergrund. Und der Betrag für den Pass muss bei uns gleich bei der Beantragung bezahlt werden. Ist es eine Erstausstellung oder der alte Pass konnte annulliert werden, wird der neue nach ca. 6-10 Tagen per Einschreiben nach Hause geschickt (kein weiterer Gang zur Behörde notwendig).
Hoffe das war eine Hilfe,
viele Grüsse
Pina
Ps: Wird ein neuer Pass infolge Verlustes des alten beantragt, ist ein sogenannter Verlustschein der Polizei erforderlich.
Diese Infos beziehen sich auf die CH - aber evt. ist bei euch ja einiges ähnlich.