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Praktikum

Posted By: Darwin

Praktikum - 02/03/2006 19:14

Hallo!
Ich mache im Sommer für 7 Wochen ein Praktikum in Tunis. Jetzt wollte ich mal fragen ob mir jemand sagen kann, was für ein Visum ich dafür brauche.
Vielen Dank!
Posted By: saja

Re: Praktikum - 03/03/2006 10:19

Hallo, du brauchst auf jeden Fall KEIN Visum. Sorry mehr weiss ich leider auch nicht, aber dir wird sicher jemand hier im Forum mehr sagen können. Wo machst du Praktikum?
Viel Spass Sandra [daumen1]
Posted By: Darwin

Re: Praktikum - 03/03/2006 14:46

Das Praktikum mache ich bei einer relativ kleinen Firma, Condair Plus (die stellen Klimaanlagen her) in Tunis, und vermittelt wurde mir das ganze von der Organisation IAESTE. Das Einzige, um das ich mich zu 100% selber kümmern muss, ist eben das Visum.
Bist du dir ganz sicher, dass ich dort KEIN Visum brauche (schließlich arbeite ich ja dort!?!)??? Bzw. gibt es irgendwo eine website, auf der man genau sowas nachlesen kann?
Danke!
Posted By: Anonym

Re: Praktikum - 03/03/2006 14:53

frag mal beim auswärtigen amt oder bei der tn botshcaft nach. die können dir darauf bestimmt ne antowrt geben....
Posted By: Claudia Poser-Ben Kahla

Re: Praktikum - 05/03/2006 17:06

Leben und Arbeiten in Tunesien
Nachfolgend haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt:

Arbeitsaufnahme

Zur Aufnahme einer Arbeit in Tunesien wird eine Arbeitserlaubnis benötigt. Diese kann beantragt werden, sobald ein Arbeitsplatz in Aussicht gestellt wurde. Ihr zukünftiger Arbeitgeber sollte hierbei behilflich sein. Das Erlangen einer Arbeitserlaubnis kann sich jedoch schwierig gestalten, insbesondere auch im Tourismusbereich, da nachgewiesen werden muss, dass der angestrebte Arbeitsplatz nicht mit einem tunesischen Arbeitnehmer besetzt werden kann.

Weitergehende Auskünfte kann das tunesische Arbeitsministerium erteilen:

Ministère de l'Emploi

Bureau des Etrangers

10, Avenue Guled Haffouz

1005 Tunis

Tel.: 00216-71-798.196

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Zur Einreise nach Tunesien wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (auch ohne Lichtbild) zwar grundsätzlich ausreichend, es wird jedoch die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses empfohlen. Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich Besucher bis zu 3 Monate in Tunesien aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzubewahren und bei Wiederausreise vorzulegen. Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).

Ein deutsches Reisedokument muß nach Einreise in Tunesien noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Die für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten erforderliche Aufenthaltserlaubnis kann nach der Einreise bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder bei der Police des Frontières, Ministère de l'Intérieur, Rue Houcine Bouzaiene, Tunis, Tel.: 71-333.000, beantragt werden.

Dort werden in der Regel Nachweise verlangt, aus denen hervorgeht, daß über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowie angemessenen Wohnraum - gemietet oder erworben - verfügt wird. Diese gesetzlich festgelegten Erfordernisse werden von den jeweils örtlich zuständigen Polizeidienststellen unterschiedlich interpretiert, so daß nur eine persönliche Vorsprache bei der örtlich zuständigen Behörde letzte Gewißheit über die tatsächlich vorzulegenden Nachweise erbringen kann. Dort sind grundsätzlich auch die notwendigen Antragsformulare erhältlich.

Weitergehende Auskunft wird von dem tunesischen Innenministerium erteilt:

Ministère de l'Intérieur et du Développement local

Service des Etrangers

1, Avenue Habib Bourguiba

1001 Tunis

Tel.: 00216-71-333.000

Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht mit französischer Übersetzung der / des Sorgeberechtigten mit sich führen.

Bei der Einreise mit dem Kfz werden die Fahrzeugdaten in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht. Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Strassenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall totalbeschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen.

Es wird dringend empfohlen, eine Auslandsschutzversicherung für das Fahrzeug- gültig für Tunesien- abzuschließen.

Hinweis für Doppelstaater: Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit).

http://www.tunis.diplo.de/de/04/Leben__und__Arbeiten/Leben__und__Arbeiten.html
Claudia
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