Für alle, die Französisch können und sich für die Rechtslage interessieren:
www.jurisitetunisie.comDa kann man alle Gesetze, décrets usw. nachlesen.
Grds. gilt das mit der Gouverneurs-Erlaubnis für Ausländer meines Wissens auf jeden Fall für den Erwerb von Grundstücken/Häusern. Wie das Eigentumsanteilen aussieht, weiss ich auch nicht genau. Mir ist auch nicht ganz klar geworden, was denn nun eigentlich erworben werden soll: Wohneigentum kann vieles sein.
LG
Aline