es ist bezirksabhängig, und wird von gouvernerat zu gouvernerat anders gehandhabt.
grundsätzlich gilt: in der agriculture (landwirtschaft) für ausländer unmöglich.
ansonsten grundsätzlich 51/49 (also 51% für einen tunesier)
wenn man als ausländer ein grundstück oder eine eigentumswohnung erwerben will, braucht man
VOR ASCHLUSS DES NOTARVERTRAGES eine genehmigung des gouvernerats/gouverneurs.
soweit ich weiß ist es auf djerba möglich, ich weiß, daß es in hergla unmöglich ist, bzw. vor zwei jahren noch war. was aber unabdingbar ist, ist die einholung dieser genehmigung vor abschluß irgendwelcher verträge, und bevor irgendwelche gelder geflossen sind, sonst sind nämlich die notariell geschlossenen kaufverträge nicht das papier wert, auf dem sie stehen.
Lars:
wieso muß der vermieter mit deinem paß irgendwohin???
normalerweise machst du den mietvertrag, läßt ihn gemeinsam legaliesieren, gehst dann mit dem legalisierten vertrag und deinem paß schön selbst zur polizei, deine deklaration machst du nä,lich selbst, du mußt sie ja auch unterschreiben.
außerdem würde ich niemals im ausland (weil es schwer ist, an einen neuen zu kommen) meinen paß aus der hand geben.