Andrea wenn ein Tunesier mit einer Deutschen Frau verheiratet ist und in D ein Aufenthaltsrecht hat, darf er in alle Länder reisen um Urlaub zu machen, wobei er dies bei der Ausländerbehörde beantragen muß, was aber keine großen Probleme mit sich zieht und schnell geht.

In Länder wie z.B. Iran, Irak usw. muß auch der Deutsche Partner ein Visa beantragen welches zur Zeit recht lange dauert und oft abgelehnt wird. Neu ist auch das eine Deutsche Frau egal wie alt sie ist, die in diese Länder reisen möchte, vom Leiblichen Vater eine schriftliche Geneh. braucht und diese mit den daten vom Vater auch bei der Botschaft in berlin abgeben muß.

Dies ist von der Iranischen und Irakischen Regierung (im Irak) der Übergangsregierung festgelegt worden was auch auf Saudi Arabien usw. zu trifft.

Claudia