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MWST Rückerstattung #9007
25/11/2003 00:16
25/11/2003 00:16
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cb2409 Offline OP
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Hallo,

mein tunesischer Freund ist jetzt seit längerer Zeit in Deutschland.

Am 14.12.03 fliegt er entweder nur für ne Woche für länger nach Tunesien zurück.

Ich kenne das von USA Touristen, dass sie sich die MWST am Flughafen für gekaufe Kleidung, Souvenirs usw. zurückerstatten lassen können.

Kennt sich damit jemand aus wie das abläuft, was brauche wir dazu und gilt das auch für Tunesien?

Carina

Re: MWST Rückerstattung #9008
24/11/2003 22:27
24/11/2003 22:27
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Bei der USA kenne ich das auch, aber Tunesien und andere Länder habe ich noch nie etwas davon gehört du solltest dich beim Finazamt informieren.

Claudia

Re: MWST Rückerstattung #9009
24/11/2003 22:28
24/11/2003 22:28
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Kopfkissen Offline
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Also wir haben mal die MWST zurück gekriegt, als wir von Norwegen zurück gekommen sind.
Da haben wir aber irgend so nen Zettel von dem Laden gebrauch, in dem wir das gekauft haben.

Re: MWST Rückerstattung #9010
24/11/2003 22:32
24/11/2003 22:32
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jambo Offline
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Ich kaufe jede Woch in Deutschland ein. Da bekommen wir Schweizer auch den Ausfuhrzettel den wir am deutschen Zoll bei der Ausreise abstempeln lassen müssen. Beim nächsten Besuch dann im selben Geschäft, bekomme ich den Betrag von der Steuer zurück.
Von Tunesien habe ich das noch nie gehört.

Re: MWST Rückerstattung #9011
24/11/2003 22:38
24/11/2003 22:38
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Ja Länder die zur EU gehören da ist es klar aber alle anderen Länder wie z.B. Marokko od. Tunesien da habe ich noch nie etwas davon gehört das dies gehen soll, und ich glaube es ist nicht möglich.

USA hat in diesen Dingen auch andere Abkommen mit den EU Ländern.

Claudia

Re: MWST Rückerstattung #9012
25/11/2003 00:09
25/11/2003 00:09
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maboula1505 Offline
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Ich habe schon öfter sachen von Deitschland mit nach Tunesien genommen aber Du brauchst von dem Laden wo Du die Sachen kaufst einen MWST Rückerstattungsbeleg damit gehst Du dann am Flughafen vor dem Abflug Zum Zoll. Da musst Du dann den beleg abgeben. bei kleineren Beträgen zahlen Sie es sofort aus und bei Grösseren musst Du eine Deutsche Kontoverbindung angeben. Die Sachen müssen aber am Zoll gezeigt werden. ich meine die Sachen für die Du die Belege hast. Hoffe Dir helfen zu können.

Sandra [Lächeln]

Re: MWST Rückerstattung #9013
25/11/2003 00:19
25/11/2003 00:19
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Soly_Z Offline
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Ein Tunesier, dessen ständiger Hauptsitz nicht D ist, kann die MWST teilweise erstattet bekommen, und zwar meist am Flughafen. Wie gesagt braucht er dazu für größere beträge ein Kontoverbindung in D. Das Büro am Flughafen "Tax Free" erstattet ein teil der MWST nach einer festgelegten Tabelle. Das ganze lohnt sich nur bei höheren Einkaufssummen, unter der Vorlage der Kassenbons und der Ausgefüllten Tax Free Zettel, bei den teilnehmenden Geschäften. Ob die Bedingungen auf Deinen Freund zutreffen ist jedoch fraglich [Durcheinander] .
 -

Re: MWST Rückerstattung #9014
25/11/2003 07:25
25/11/2003 07:25
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Ich danke euch beiden für diese wichtigen Infos wobei ich sage das es ja schon an der Deutschen Kontoverbindung happern wird, denn ein Tunesier der nur zu Besuch in D ist hat und bekommt in D kein eigenes Konto, man muß dafür eine Wohnanschrift in Deutschland angeben und die hat er nicht dann Gehaltsnachweise bringen usw. dies habe ich mit meinem süßen Iraner durch, wir sind von Bank zu bank gezogen obwohl er eine große Firma im Iran hat hat er kein Konto eröffnen können hier.

Claudia

Re: MWST Rückerstattung #9015
25/11/2003 08:33
25/11/2003 08:33
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alia2 Offline
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Du brauchst immer eine Ausfuhrbescheinigung, die
Du wie die anderen sagten in jedem Geschäft bekommst. Wichtig ist, daß die Adresse eingetragen wird ( wohin es geht) und die Reisepaßnummer! Mit dem Beleg wieder ins Geschäft,
kannst Du auch machen, wenn er ihn Dir zuschickt!
Falls Du Artikel kaufst, die den Kassenbon benötigen wegen der Garantie, machen wir den Kunden immer eine Kopie und stempeln sie ab, da
der original Beleg bei uns bleibt!

Gruß Sandra