In dem, was ich gelesen hab, gieng´s auch nicht um Tunesien, sondern Familienleben im Islam.
Ich hab das jetzt noch mal rausgesucht:

Zitat:
Das islamlische Recht unterscheidet beim Sorgerecht zwischen einer juristischen Vormundschaft un der Inobhutnahme und Verworgung des Kindes. Während erstere immer dem Vater oder einem männlichen Verwandten zugesprochen wird, bleiben die Kinder nach einer Schundung un nach dem Tod ihres Vaters zunächst zu Versorgung bei der Mutter.
Will jetzt nicht alles abtippen, und kürz desswegen den rest ein bisschen ab. Jungs sollen mit 7 zu Ihrem Vater, Mädchen mit 9.
Aber ob das so stimmt??? [nixweiss1]
Ich hatte den Teil mit dem Alter wohl endtweder überlesen, oder schon wieder vergessen (Kopf wie Sieb...)