Bei dem Fall aus Frankfurt handelt es sich um einen 42-jährigen Mann aus Tunesien, Mohamed Kahli, der seit 20 Jahren in Frankfurt lebt und seit elf Jahren mit unbefristeter Arbeitserlaubnis zur vollsten Zufriedenheit seiner Vorgesetzten als Kanalbetriebsarbeiter beim Stadtentwässerungsamt seinen Lebensunterhalt verdient. Nach dem Urteil seiner Ärztinnen und des Stadtgesundheitsamts besteht im Fall einer zwangsweisen Rückführung Selbstmordgefahr. Doch dies stelle nach den Worten des stellvertretenden Leiters der Ausländerbehörde in Frankfurt am Main, Heiko Kleinsteuber, kein grundsätzliches Abschiebungshindernis dar. Man müsse darauf achten, dass keine Präzedenzfälle geschaffen würden.

Dies ist nur ein Teil des Berichtes hier der Link dorthin:
http://www.wsws.org/de/1999/nov1999/koso-n02.shtml