das einreiseverbot wurde auf unbestimmte zeit im bundesgebiet verhängt
jetzt dazu meine frage gilt das einreiseverbot nur für deutschland oder für den ganzen eu - raum und wenn kann man da eine aufhebung dieses bescheides beanspruchen????
es waren kleine delikte die sich angesammelt haben aber nichts wirklich gemeingefährliches er ist damals durch den tod seines vaters an falsche freunde geraten und wurde mit drogen erwischt waren aber nur leichte drogen und er war an einer schlägerei beteiligt was aber nicht seine schuld war sondern die eines betrunkenen der ihn schlagen wollte er hat sich abgewehrt und dadurch ist es zu einem kat im gesicht des betrunkenen gekommen man hat ihm aber nicht geglaubt er war 2 jahre in haft 99-2001 und wurde dann abgeschoben