Die SIRENEn als zentrale Informationsknoten
Nach Art. 108 SDÜ hat jeder Vertragsstaat eine zentrale Stelle einzurichten, die für den
nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N.SIS) verantwortlich ist. Diese
Stellen tragen den Namen SIRENE 1
Die SIRENE DEUTSCHLAND ist in das Bundeskriminalamt in Wiesbaden integriert.
Mit ihren mehr als 60, überwiegend mehrsprachigen Bediensteten ist sie Ansprechpartner
und Kontaktdienststelle für die SIRENEn der anderen Vertragsstaaten und für alle
inländischen Dienststellen mit Bezügen zur SIS-Fahndung.
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1 Abkürzung für "Supplementary Information Request at the National Entry“ (sinngemäß: nationale Eingangsstelle, von der
Zusatzinformationen angefordert werden können).
Ansprechpartner der SIRENE
SIRENE
Deutschland SIRENE Spanien
SIRENE Belgien
SIRENE Luxemburg
SIRENE Dänemark
SIRENE Island
SIRENE Schweden
SIRENE Finnland
SIRENE Norwegen
SIRENE Griechenland
SIRENE Österreich
SIRENE Portugal
SIRENE Niederlande
SIRENE Italien
SIRENE Frankreich
ZKA (Zollkriminalamt)
BVA/AA (Bundesverwaltungsamt / Auswärtiges Amt)
Ausschreibende Ausländerbehörde
LKA (Landeskriminalamt)
Amtsgericht
Ausschreibende Staatsanwaltschaft
Ausschreibende/sachbearbeitende Polizeidienststelle Bund/Land
GSD (Bundesgrenzschutzdirektion)
BfD (Bundesbeauftragter für Datenschutz)
BMI/BMJ (Bundesministeriums des Innern / Justiz)
Generalstaatsanwaltschaft
Im Einzelnen hat die SIRENE u.a. folgende Aufgaben:
♦ Aufsicht über Inhalt und Funktion des N.SIS (mit Ausnahme des technischen Betriebs)
♦ Mitteilung inländischer Fahndungstreffer in das Ausland und ausländischer
Fahndungstreffer in das Inland sowie Koordination des weiteren Vorgehens
♦ Erstellung, Prüfung und Übermittlung von Begleitpapieren zur Fahndung nach Art. 95
SDÜ (Fahndung zur Festnahme zwecks Auslieferung)
♦ Flagsetzung (= Kennzeichnung eines SIS-Datensatzes im System zur Änderung der
Maßnahme oder Verhinderung einer vom Ausland eingeleiteten Fahndung bei
rechtlichen Hindernissen in Deutschland)
♦ Anforderung und Übermittlung von Informationen zu Ausweisungs- und
Abschiebungsverfügungen bei Fahndungstreffern nach Art. 96 SDÜ im Schengen-
Binnenbereich
♦ Identifizierung von im SIS ausgeschriebenen Personen im In- und Ausland bei Zweifeln
an der Identität eines Betroffenen
♦ Durchführung von Konsultationsverfahren, z.B. nach Art. 5 und 25 SDÜ.
Alle SIRENEn sind rund um die Uhr besetzt . Sie kommunizieren untereinander über ein
codiertes elektronisches Nachrichtensystem (X 400 - Netz), das vom elektronischen
Datenverbund des SIS unabhängig ist.
Arbeitssprachen der SIRENEn untereinander sind die jeweiligen Nationalsprachen.
Verständigungsprobleme werden durch weitgehende Formatierung und Standardisierung der
schriftlichen Nachrichten reduziert. Im übrigen sichern mehrsprachige Beamte durch
eigenständige Übersetzung des ein- und ausgehenden Nachrichtenverkehrs eine schnelle
und direkte Kommunikation.
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http://www.bka.de/international/anlage9.pdfEs hat zwar nicht unmittelbar mit deinen Fragen zu tun, aber in letzter Zeit bekomme ich vermehrt Fragen wegen illegalen Aufenthalt, oder frühere Abschiebung usw. und da sind diese Infos sehr nützlich.
Um deine Fragen beantworten zu können solltest du deine Freundin fragen was damals war, eine Abschiebung, usw. und was in den Papieren steht, erst dann kann man dir etwas genaueres dazu sagen.
Claudia