Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ)
Unterschiede zwischen
SIS-Fahndung
und
Interpol-Fahndung
Eine SIS-Fahndung ermöglicht Sekunden nach der
Eingabe die Abfragemöglichkeit vor Ort in allen
Schengen-Staaten.
Der Fahndungsbestand ist in allen nationalen SIS
genau gleich.
Art. 95 SDÜ setzt eine Rechtsprüfung vor Eingabe
durch die ausschreibende Vertragspartei voraus.
Die Fahndungsunterlage („Begleitpapier“) liegt
in allen Schengen-Staaten schriftlich vor.
Gesetzliche Grundlage für die SIS-Fahndung
ist in allen Schengen-Staaten dieselbe.
Die SIS-Fahndung hat Vorrang vor der
Interpol-Fahndung
(siehe z.B. deutsche Justizverwaltungsvorschrift)
Sehr strenge Datenschutzvorschriften
(siehe Art. 102 ff SDÜ)