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BKA-international - Schengener Abkommen / Schengener Informationssystem


Schengener Abkommen und Schengener Informationssystem
Entstehung des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) und des Schengener Informationssystems (SIS) von 1984 bis heute

Alles begann 1984 mit einer Idee des damaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl und des damaligen französischen Staatspräsidenten Francois Mitterrand:

Die Vision eines europäischen Raumes ohne Binnengrenzen

Geprägt von negativen Erfahrungen mit dem langwierigen Entscheidungsprozess innerhalb der damaligen EG (Europäischen Gemeinschaft) unterzeichneten sie am 13.07.1984 eine bilaterale Vereinbarung, die die Beschränkung der Grenzkontrollen auf Stichproben mit dem Ziel eines vollständigen Wegfalls nach Einführung ausgleichender Sicherheitsmaßnahmen vorsah.

In der Folgezeit konnten auch Belgien, Luxemburg und die Niederlande für eine Mitarbeit gewonnen werden. Die im Anschluss geführten Verhandlungen mündeten ein knappes Jahr später in dem Schengener Übereinkommen vom 14.06.1985. Dieses enthält im wesentlichen Absichtserklärungen zur Aufhebung der Binnengrenzkontrollen.

Erst das Übereinkommen zur Durchführung des Schengener Übereinkommens von 1985 (Schengener Durchführungsübereinkommen - SDÜ) regelte die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen und die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen.

Es wurde am 26.03.1995 für damals sieben Vertragsstaaten (Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien und Deutschland) in Kraft gesetzt. Italien folgte am 26.10.1997, Österreich am 01.12.1997 und Griechenland am 08.12.1997. Seit dem 26.03.2001 findet das SDÜ auch in Schweden, Finnland, Dänemark sowie in den zwei assoziierten StaatenNorwegen und Island seine Anwendung.

Der Vertrag der EU (Europäische Union) von Amsterdam, der am 01.05.1999 während der deutschen EU - Präsidentschaft in Kraft trat, hat das SDÜ, welches bis dahin völlig unabhängig von der Europäischen Union (EU) war, in das EU - Vertragswerk übernommen. Zukünftig müssen alle EU - Beitrittsstaaten auch die im Schengener Durchführungsübereinkommen beschriebenen Aquis , den sogenannten "Schengen - Aquis" erfüllen, um Mitglied der EU zu werden.

Kernstück des SDÜ ist gemäß Art. 2 SDÜ die vollständige Aufhebung aller Personenkontrollen und der Kontrollen des mit dem Personenverkehr verbundenen Warenverkehrs an den Binnengrenzen der Vertragsstaaten.

Parallel hierzu wurden eine Vielzahl von Ausgleichsmaßnahmen geschaffen, um die innere Sicherheit aufrechtzuerhalten. Der wichtigste Teil ist die Intensivierung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit und die Errichtung eines gemeinsamen Fahndungs- und Informationssystems, des Schengener Informationssystems (SIS).

Damit ist es gelungen, die durch den Wegfall der Binnengrenzkontrollen befürchteten Sicherheitsdefizite nicht nur zu verringern, sondern sogar einen Sicherheitsgewinn zu erzielen. Die Fahndung wurde mit dem SIS gegenüber der Zeit vorher erheblich effizienter und die "Erfolgsquote" schnellte in die Höhe. (Schengen Erfahrungsbericht 2000)

Ob es nun der jugendliche "Ausreißer" ist, der schon Stunden nach seinem Verschwinden auf seinem Weg in den Süden Europas an einer Autobahn entdeckt wird, oder der Schwerstkriminelle, der anlässlich einer Personenkontrolle festgenommen werden kann, immer spielt das SIS eine entscheidende Rolle.

Die Anzahl der Trefferfälle, die mit der Fahndung im SIS erzielt wurden, erhöhte sich seit Beginn des Wirkbetriebes des SIS erheblich und entwickelte sich weiter positiv durch das Hinzutreten weiterer SIS-Teilnehmerstaaten sowie aufgrund der ständig steigenden Akzeptanz des Systems in allen Mitgliedstaaten.(Schengen Erfahrungsbericht 2000).

Die Fahndung im SIS steht in ihrem gesamten Umfang jedem Polizeibeamten der 15 Schengener Vertragsstaaten zu jeder Tages und Nachtzeit zur Verfügung. Das Antwort - Zeit - Verhalten liegt im Sekundenbereich.

Eine Interpol - Fahndung findet in den Vertragsstaaten nur noch ausnahmsweise statt.

Um ein reibungsloses Funktionieren des SIS zu gewährleisten, verfügt jeder Mitgliedstaat über eine nationale Zentralstelle, eine sogenannte SIRENE . Die deutsche SIRENE ist im Bundeskriminalamt in Wiesbaden in die Gruppe "Internationale Zusammenarbeit" integriert.
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