Hallo,
die Deutsche Botschaft vertritt auch die Deutschen Rechte und wenn es z.B. um diese Frage hier geht ist das Land Tunesien zuständig und hier hätte man das Gesetz von Tunesien rein stellen sollen.
Deshalb steht auch in diesem Bericht/Info:
Zum Abschluß eines rechtswirksamen Grundstückgeschäfts bedarf es der vorherigen Zustimmung des örtlich zuständigen Gouverneurs.
Und dies ist kaum vorstellbar das man die sbekommt, also Ausländer in Tunesien.
Claudia