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Staatsbürgerschaftsregelung für Kinder aus deutsch-tunesischen Ehen... #7569
18/09/2003 11:56
18/09/2003 11:56

A
Anonym OP
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Hallo zusammen

Ich hab da eine Frage, die mir viele von euch inschaAllah sicher beantworten können und zwar: wie sieht es denn genau mit der Staatsbürgerschaft für die Kinder aus, die aus deutsch/tunesischen Ehen stammen?
Mein Mann hat die tunesische Staatsbürgerschaft, ich habe die deutsche und wir hätten gerne, dass unser Kind (das in Deutschland zur Welt kommt) BEIDE Staatsbürgerschaften bekommt.
Soweit wir informiert sind, ist das auch kein Problem, wie sieht jedoch die Prozedur hierfür aus? Ich nehme mal an, dass wir hier aufs tunesische Konsulat müssen, um das Kind zu melden und es auch in den Pass meines Mannes einzutragen....oder?  -
Was müssen wir alles an Papieren mitnehmen? Und wie sieht es später mit der doppelten Staatsbürgerschaft aus, darf das Kind beide sein ganzes Leben behalten oder muß es sich irgendwann für eine entscheiden? Hängt das damit zusammen, in welchem Land das Kind später einmal lebt?

Ich gebe zu, ich hätte auch einfach auf dem Konsulat anrufen können und dort nachfragen,  -  - ich frag aber lieber hier. [Breites Grinsen]

Liebe Grüße
Amina  -

Re: Staatsbürgerschaftsregelung für Kinder aus deutsch-tunesischen Ehen... #7570
19/09/2003 00:15
19/09/2003 00:15
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Sousse
annegha Offline
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Herzlichen Glückwunsch annegha  Offline
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Sousse
Hallo Amina,
also meine Kinder sind beide in Deutschland geboren und haben auch beide Nationalitaeten von Geburt an; und hier in Tunesien ist es auch so. Sie reisen mit zwei Paessen und bisher gab es keine Probleme, sie brauchen auch keine Unterschrift vom Vater wenn sie ausreisen wollen, da der Vater frueher zugestimmt hat, dass sie einen deutschen Pass haben und somit auch die Nationalitaet. Es ist fuer die Kinder immer vorteilhaft, wenn sie beide Nationalitaeten haben. Mein Sohn kann sich spaeter aussuchen, wo er zum Militaer geht und wenn meine Kinder z.B. in Deutschland studieren wollen, ist dies auch kein Problem.
Hier sind die Kinder Tunesier und in Deutschland Deutsche. Sie kommen gut damit zurecht. Es haben sich bisher noch keine Nachteile daraus ergeben.

Auf jeden Fall muss dein Mann das Kind direkt beim tunesischen Konsuat anmelden. Was fuer Papiere man da braucht weiss ich nicht mehr, ist ja auch schon lange her und es koennte sich was daran geaendert haben.

LG
Annegret II.

Re: Staatsbürgerschaftsregelung für Kinder aus deutsch-tunesischen Ehen... #7571
19/09/2003 00:28
19/09/2003 00:28

A
Anonym OP
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Anonym OP
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Hallo Annegret

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.  -
Bist ein Schatz  -

Zitat:
Es ist fuer die Kinder immer vorteilhaft, wenn sie beide Nationalitaeten haben.

Eben, das dachten wir uns auch, doppelt hält besser. [Breites Grinsen]

Was die Papiere angeht... ich schätze mal Geburtsurkunde (muß die irgendwie übersetzt und beglaubigt sein oder reicht die deutsche?) und Heiratsurkunde, Personalausweis... [Schüchtern] , keine Ahnung. [Durcheinander]
Vielleicht kann mir jemand noch weiterhelfen, sonst muß ich wohl doch noch anrufen
 - Ich hasse Behördentelefonate  -

LG
Amina

Re: Staatsbürgerschaftsregelung für Kinder aus deutsch-tunesischen Ehen... #7572
18/09/2003 15:40
18/09/2003 15:40
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Gera
Hintergrundinformation

Ein Jahr neues Recht in der Praxis
Neues Staatsbürgerrecht

Mit der vieldiskutierten Neufassung des Staatsbürgerrechts (StAR) sollte unter anderem Jugendlichen aus Migrantenfamilien erleichtert werden, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben.

mehr Bürgerrechte wie Wahlrecht
mehr Chancen für Integration und
ein besseres Miteinander
das waren einige der Erwartungen, die an diese Reform geknüpft waren. Haben sich diese Erwartungen erfüllt?

Seit dem 1. Januar 2000 ist das neue StAR in Kraft. Es enthält gegenüber dem bisherigen Recht wesentliche Änderungen, insbesondere:

den automatischen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit bis zum 18. (bzw. 23.) Lebensjahr, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat;
einen entsprechenden Einbürgerungsanspruch für Kinder - die zum 1.1.2000 das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für die zum Zeitpunkt der Geburt die o.g. Voraussetzungen vorgelegen haben -, der innerhalb eines Jahres per Antragstellung geltend zu machen ist;Diese Möglichkeit gilt nur noch bis zum 31.12.2000.
eine Verkürzung der für einen Einbürgerungsanspruch erforderlichen Aufenthaltsfrist von rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländern von 15 auf 8 Jahre, verbunden mit Auflagen wie Straffreiheit, Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Inanspruchnahme von Sozial- und Arbeitslosenhilfe, Verfassungsbekenntnis und ausreichenden Deutschkenntnissen.
Das neue StAR ist kompliziert. Die Verwaltungsrichtlinien der Bundesregierung umfassen mehr als 70 Seiten; die Bundesländer können das neue Recht unterschiedlich umsetzen, je nach politischer Färbung der Landesregierungen. Auch die Kommunen haben Ermessensspielräume.
Gesetzestexte und weitere Hinweise unter:

Verwaltungsvorschriften (komplett im RTF-Format)
http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/aktuell/index.stm

Verwaltungsvorschriften (nach Stichworten geordnet)
http://www.bundesinnenministerium.de/frameset/index.jsp

Auszüge aus dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/aktuell/staats2.stm

Für Menschen die sich zu dem Thema weiterbilden möchten:

Diskussionsforum zu Fragen der Einwanderung, des Rassismus und der Staatsangehörigkeit
http://www.musstar.de

Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen
http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de

Landeszentrum für Zuwanderung NRW (LzZ)
http://www.lzz-nrw.de

Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt
http://www.awo.org

Gewerkschaft der Polizei, Bundesgeschäftsführung
http://www.gewerkschaftderpolizei-online.de

Bundeszentrale für politische Bildung
http://www.bpb.de

Interkultureller Rat Deutschlands e.V.
http://www.interkultureller-rat.de

http://www.vingst.de/tipp/program.htm

Ich glaube dies wird dir helfen und man braucht nicht drum herum zu reden.

Claudia

Re: Staatsbürgerschaftsregelung für Kinder aus deutsch-tunesischen Ehen... #7573
24/09/2003 14:47
24/09/2003 14:47
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Karim Offline
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Unser Junior hat nur die deutsche Staatsangehörigkeit.Wozu braucht er die tunesische. Außerdem gibt es dann auch keinen Klärungsbedarf wegen der Wehrpflicht.

Re: Staatsbürgerschaftsregelung für Kinder aus deutsch-tunesischen Ehen... #7574
24/09/2003 14:59
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Er braucht sie um Immobilien in TN besitzen zu dürfen, u.a.

Re: Staatsbürgerschaftsregelung für Kinder aus deutsch-tunesischen Ehen... #7575
24/09/2003 15:32
24/09/2003 15:32
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Röschti Graben in Heidiland
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Airforce Offline
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Ist es nicht sogar so, dass Kinder die aus einer Deutsch Tunesischen Ehe hervorgehen automatisch die tunesische Staatsbürgerschaft erhalten, da sie für den tunesischen Staat einfach Tunesier sind? Ich weiss nur von den Kindern meiner Bekannten, die auch nur die Deutsche hatten dass es riesen Probleme bei der Einreise gab, da sie die Kids nur mit dem tunesischen Pass einreisen lassen wollten. Ihnen wurde dann zur Auflage gemacht, ungehend in TN den Pass zu besorgen und bei der Ausreise vorzuzeigen.....ansonsten Geldbusse pro Kind von 350 DT....Mit der Begründung, einmal Tunesier immer Tunesier und was für die Erwachsenen gilt das würde auch für die Kinder gelten.

Soly weisst Du das evtl.?

Re: Staatsbürgerschaftsregelung für Kinder aus deutsch-tunesischen Ehen... #7576
24/09/2003 15:41
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Ich glaube schon, dass die Kinder eines Tunesiers (M) automatisch ide tun. Staatsangehörigkeit bekommen. Wie es im Falle einer Frau ist, weiß ich nicht ganz genau. Die Kinder können die tun. Staatsangehörigkeit haben, mehr weiß ich nicht (ist aber an bestimmten Bed. gebunden). Ich weiß aber auch nicht, wie es im Falle von Jörg (Karim) ist, denn ich glaube mal gelesen zu haben, dass deren Ehe in TN juristisch nicht anerkannt ist. Ein Tunesier, der die tun. Staatsangehörigkeit hat kann sie auf jeden Fall nicht ablegen. Es gibt aber bestimmt Mitglieder im Forum die sich besser auskennen als ich.

Re: Staatsbürgerschaftsregelung für Kinder aus deutsch-tunesischen Ehen... #7577
24/09/2003 16:20
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Auszug aus den tun. Gesetztexten:

TITRE PREMIER - DE LA NATIONALITE TUNISIENNE
CHAPITRE I - De la nationalité tunisienne d'origine
Section I. - Attribution en raison de la filiation



Art. 6. - Est Tunisien :

l'enfant né d'un père tunisien;
l'enfant né d'une mère tunisienne et d'un père inconnu ou qui n'a pas de nationalité ou dont la nationalité est inconnue;
l'enfant né en Tunisie, d'une mère tunisienne et d'un père étranger.
_____

Also:
Ist Tunesier:
*das Kind eines tunesischen Vaters.
*das Kind einer tun. Mutter und eines unbekannten Vaters oder eines Staatlosen Vaters.
*das in TN geborene Kind einer tun. Mutter und eines ausländischen Vaters.


Noch mehr Gesetztexte, bzgl. der Kinder einer tun. Frau im Ausland und der ausländischen Gattin eines Tunesiers:
-----
Art. 12. - Devient Tunisien, sous réserve de réclamer cette qualité par déclaration dans les conditions prévues à l'article 39 du présent Code et dans le délai d'un an précédant sa majorité, l'enfant né à l'étranger d'une mère tunisienne et d'un père étranger.
Cependant, avant d'atteindre l'âge de 19 ans, le requérant devient tunisien dés déclaration conjointe de ses père et mère.
La déclaration se fait, dans les deux cas, conformément aux dispositions de l'article 39 du présent code.
Et en cas de décès du père, de sa dispartion, ou de son incapacité légale, la déclaration unilatérale de la mère suffit.
La déclarationse fait, dans tous les cas, conformément aux dispositions de l'article 39 du présent code. L'intéressé acquiert la nationalité tunisienne à la date à laquelle la déclaration est enregistrée, sous réserve des dispositions prévues aux articles 15 et 41 du présent code. Note Ajouté par la Loi n° 2002-4 du 21 janvier 2002

Art. 13. - La femme étrangère qui épouse un Tunisien acquiert la nationalité tunisienne au moment de la célébration du mariage, lorsque, en vertu de sa loi nationale, elle perd sa nationalité d'origine par le mariage avec un étranger.

Art. 14. - La femme étrangère, qui épouse un Tunisien et qui, en vertu de sa loi nationale, conserve sa nationalité d'origine par le mariage avec un étranger, peut réclamer la nationalité tunisienne par déclaration dans les conditions prévues à l'article 39 du présent Code, si le ménage réside en Tunisie depuis au moins deux ans.
L'intéressée acquiert la nationalité tunisienne à la date à laquelle la déclaration a été enregistrée, sous réserve des dispositions prévues aux articles 15 et 41 du présent Code.
------
Quelle: http://www.jurisitetunisie.com

Re: Staatsbürgerschaftsregelung für Kinder aus deutsch-tunesischen Ehen... #7578
24/09/2003 18:15
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hela Offline
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also ich habe am Flughafen einmal mitbekommen, dass tun. Eltern die in D. lebten auch keine tun. Pässe für ihr Kinder hatten. Da gab es dann Probleme bei der Ausreise ! ! !
Die tun. behörden haben diese Familie nicht ausreisen lassen. Jedenfalls haben sie ihren gebuchten Flug verpasst.
Es geht auch nicht, dass man keinen tun. Pass beantragt um das Kind vor dem Militär zu schützen. Wollt ihr denn nie mal nach Tunesien in Urlaub fahren?
Viele Grüsse

Re: Staatsbürgerschaftsregelung für Kinder aus deutsch-tunesischen Ehen... #7579
24/09/2003 21:05
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Hallo hela,

wenn ein Kind einen Deutschen Paß hat / Kinderausweis dürfen die Tun. behörden ihn nicht festhalten. Man kann sich ohne Probleme in Tunesien aufhalten und es wird auch nichts passieren.

Ein Kind was in Deutschland geboren wird in einer Deutsch - Tunesischen Ehe hat und bekommt die deutsche Staatsangehörigkeit. Die tun. bekommt es auch automatisch aber man muß keinen Paß beantragen und besitzen.
Ein Kind wir sicher in Tunesien keine Grundstücke oder Immobilien kaufen.

Claudia

Re: Staatsbürgerschaftsregelung für Kinder aus deutsch-tunesischen Ehen... #7580
24/09/2003 21:07
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ja Claudia, das mit den Immobilien war für später gedacht, wenn das Kind erwachsen wird.

Re: Staatsbürgerschaftsregelung für Kinder aus deutsch-tunesischen Ehen... #7581
25/09/2003 13:03
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Karim Offline
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Wozu solte er Immobilien in Tunesien besitzen wollen. An der Grenze gibt es kein Problem.Er ist Deutscher, in Deutschland geboren mit deutschem Pass. Ob die Ehe in Tunesien anerkannt wird oder nicht ist mir inzwischen ziemlich egal. Im Zweifelsfall muß ich nicht mehr hin. Auch gut.

Re: Staatsbürgerschaftsregelung für Kinder aus deutsch-tunesischen Ehen... #7582
26/09/2003 07:18
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Das ist richtig Slim, aber für Später kann er sich ja selbst entscheiden welche Päße er / sie / das Kind haben möchte.
Bis zum 18. Lebensjahr denke ich ist die deutsche Staatsbürgerschaft die wichtigste.

Claudia

Re: Staatsbürgerschaftsregelung für Kinder aus deutsch-tunesischen Ehen... #7583
27/09/2003 09:23
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Silke! Offline
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Hallo,
das es an der Grenze keine Probleme gibt,kann ich leider nicht bestätigen.Man kommt mit den deutschen Kinderausweisen zwar meisst problemlos rein,aber bei der Ausreise wird immer der tunesische Pass verlang.
Ausserdem verliert das Kind doch nichts,wenn es einen tunesischen Pass hat,Nachteile entstehen doch dadurch keine.
Um einen Pass zu beantragen,braucht man die Geburtsurkunde,die Pässe beider Elternteile,ich glaube auch die Heiratsurkunde und ganz wichtig-3Passbilder des Kindes.
Da in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft bei Tunesiern geduldet wird,muss sich das KInd auch später für keine entscheiden.
Anmelden muss man sein Kind auf aLLE Fälle beim Konsulat/Botschaft.Macht man es nicht,macht man sich glaub ich sogar strafbar.Wir Deutschen müssen ja im Ausland geborene KInder auch innerhalb 1Woche bei der Botschaft anmelden.
Liebe Grüsse Silke

Re: Staatsbürgerschaftsregelung für Kinder aus deutsch-tunesischen Ehen... #7584
28/09/2003 11:55
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Hallo Silke,

Herzlich Willkommen hier im Forum und viel Spaß bei uns Danke für deine Infos sie werden vielen helfen.

Claudia

Re: Staatsbürgerschaftsregelung für Kinder aus deutsch-tunesischen Ehen... #7585
11/11/2003 18:41
11/11/2003 18:41
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jambo Offline
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So einfach ist das alles nicht.....Karim sagt, er ist in Deutschladn geboren und hat den deutschen Pass....Ich weiss nicht ob Sein Sohn einen deutschen Familiennamen hat. Denn meine haben logischerweise einen arabischen Familiennamen. Sie besitzen auch den schweizer Pass, aber es ist unmöglich mit diesem aus Tunesien raus zu kommen!!!!Habe ich schon mal getestet, da ich auch von Bekannten gehört habe, es soll mit dem Schweizer gehen....Liebe Leute, es ist unmöglich!!
Ich weiss von einem Bekannten der mit einer Tunesierin verheiratet ist. Seine tochte hat den Namen des Vaters, slo einen Schweizer Familiennamen. Wenn er mit der Tochter reist, dann klappt das auch.
So oder so, es gibt immer Prbleme am tunesischen Zoll! [Winken]

Re: Staatsbürgerschaftsregelung für Kinder aus deutsch-tunesischen Ehen... #7586
11/11/2003 19:33
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Karim ist ja auch Deutscher und somit hat die ganze Familie einen Deutschen Nachnamen.

Weiß auch nicht warum es bei Karim Probleme geben sollte, es gab noch nie soweit wie ich weiß Probleme bei der Ein- und Ausreise.

Da der Sohn ja die Deutsche Staatsangehörigkeit hat und auch in Deutschland geboren wurde.

Claudia

Re: Staatsbürgerschaftsregelung für Kinder aus deutsch-tunesischen Ehen... #7587
12/11/2003 23:37
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Liebe Claudia, ich fragte ja Karim ob sein Sohn einen deutschen Namen hat. Bei uns muss das ja nicht unbedingt sein. Könnte ja auch sein, dass die Mutter ihren Familiennamen behalten hat, dann hat nämlich das Kind der Namen der Mutter und nicht des Vaters....
Auch dass er in Deutschland geboren ist und einen deutschen Pass hat nichts damit zu tun.
Wenn das Kind einen arabischen Vor-und Nachnamen hat, Vornamen seines arabischen Vaters angeben muss, ist es unmöglich auszureisen ohne Bewilligung des Vater's!!!!!!!!
Wenn das Kind aber einen europäischen Vater hat und eine arabische Mutter, glaube ich, wird es auch nicht so streng gesehen. Ist halt nicht dasselbe europ. oder arabischen Vater!!

Re: Staatsbürgerschaftsregelung für Kinder aus deutsch-tunesischen Ehen... #7588
13/11/2003 07:48
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Hallo Sandra,
dann habe ich dich jetzt verstanden, was du meinst, denn das kam mir nicht so rüber.

Sorry.

Karims Sohn hat einen Deutschen Nachnamen. Vielleicht schreibt Karim ja selbst wieder mal etwas dazu wenn er es zeitlich schafft.

Claudia

Re: Staatsbürgerschaftsregelung für Kinder aus deutsch-tunesischen Ehen... #7589
14/11/2003 01:47
14/11/2003 01:47
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OM EYA Offline
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München / Tunesien
Liebe Claudia !

Ich glaube dass sich alle Kinder die aus Deutsch-Tunesische Ehen stammen, ab den 21. Lebensjahr zwischen die beide Staatsangehörigkeiten entscheiden müssen: DEUTSCH OD TUNESISCH ! Bin mir fast 100 % sicher, wurde mich aber sehr freuen wenn es wiklich anders ist.
Dass ist nähmlich der Fall von meiner Tochter die jezt erst 2,5 Jahre alt ist! Ihr Vater ist tunesier und ich bin Deutsch-Tunesisch. Ich glaub ich muß mich auch bald für nur eine entscheiden (bin schon 25 J alt ??! oder ?)

Danke für alle die mir treu antworten in Vorraus,

OM EYA !

Re: Staatsbürgerschaftsregelung für Kinder aus deutsch-tunesischen Ehen... #7590
13/11/2003 14:33
13/11/2003 14:33

A
Anonym OP
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A



Ich besitze auch seit meiner Geburt beide Staatsangehörigkeiten (die deutsche und tunesische)und mußte mich nie für oder gegen eine entscheiden.
Ich bin mir 100% sicher, dass Frauen sich nicht entscheiden müssen. Bei den Männern bin ich mir aber wegen dem Wehrdienst nicht ganz sicher.
Ich hatte an der Passkontrolle Zeit meines Lebens Probleme. Bis zu meinem 20. Lebensjahr mußte mein Vater (Tunesier) immer 1 X im Jahr bei tunesischen Konsulat ein Papier unterschreiben, dass ich aus Tunesien alleine oder mit meiner Mutter ausreisen durfte.
Dieses Papier wurde jedesmal am Zoll so inspiziert, dass ich dachte ich käme nie im Leben raus.
Nun bin ich 25 und reise endlich frei nach Tunesien ein und aus und das immer mit beiden Pässen. Das bedeutet, wenn ich nur mit meinem deutschen Pass in Tunesien einreisen will, fordert man mich sofort auf meinen tunesischen zu zeigen, da ich ja (laut dem Zollbeamten) in Tunesien als Tunsierin gelte und nicht mehr als Deutsche.

Re: Staatsbürgerschaftsregelung für Kinder aus deutsch-tunesischen Ehen... #7591
13/11/2003 14:48
13/11/2003 14:48
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Als Tunesier kannst du aus der Staatsbürgerschaft nicht entlassen werden. Du mußt zwar hier deinen Pass abgeben, aber den bekommst du wochen später vom Konsulat zurück.

Re: Staatsbürgerschaftsregelung für Kinder aus deutsch-tunesischen Ehen... #7592
13/11/2003 22:14
13/11/2003 22:14
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Mabrouk so ist es.

Wenn man sich entscheiden soll für eine Staatsbürgerschaft dann entscheidet euch für die Deutsche, denn die Tunesische werdet ihr nie verlieren und bis als Lebensende haben.
Ihr könnt euren Paß zurück schicken, es wird nicht lange dauern dann habt ihr ihn wieder im Postfach. Einmal Tunesier immer Tunesier.

Wenn ihr aber die Deutsche ablehnt dann habt ihr sie auch nicht mehr, was ich nicht empfehlen kann.

Claudia