Hintergrundinformation
Ein Jahr neues Recht in der Praxis
Neues Staatsbürgerrecht
Mit der vieldiskutierten Neufassung des Staatsbürgerrechts (StAR) sollte unter anderem Jugendlichen aus Migrantenfamilien erleichtert werden, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben.
mehr Bürgerrechte wie Wahlrecht
mehr Chancen für Integration und
ein besseres Miteinander
das waren einige der Erwartungen, die an diese Reform geknüpft waren. Haben sich diese Erwartungen erfüllt?
Seit dem 1. Januar 2000 ist das neue StAR in Kraft. Es enthält gegenüber dem bisherigen Recht wesentliche Änderungen, insbesondere:
den automatischen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit bis zum 18. (bzw. 23.) Lebensjahr, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat;
einen entsprechenden Einbürgerungsanspruch für Kinder - die zum 1.1.2000 das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für die zum Zeitpunkt der Geburt die o.g. Voraussetzungen vorgelegen haben -, der innerhalb eines Jahres per Antragstellung geltend zu machen ist;Diese Möglichkeit gilt nur noch bis zum 31.12.2000.
eine Verkürzung der für einen Einbürgerungsanspruch erforderlichen Aufenthaltsfrist von rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländern von 15 auf 8 Jahre, verbunden mit Auflagen wie Straffreiheit, Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Inanspruchnahme von Sozial- und Arbeitslosenhilfe, Verfassungsbekenntnis und ausreichenden Deutschkenntnissen.
Das neue StAR ist kompliziert. Die Verwaltungsrichtlinien der Bundesregierung umfassen mehr als 70 Seiten; die Bundesländer können das neue Recht unterschiedlich umsetzen, je nach politischer Färbung der Landesregierungen. Auch die Kommunen haben Ermessensspielräume.
Gesetzestexte und weitere Hinweise unter:
Verwaltungsvorschriften (komplett im RTF-Format)
http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/aktuell/index.stmVerwaltungsvorschriften (nach Stichworten geordnet)
http://www.bundesinnenministerium.de/frameset/index.jspAuszüge aus dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz
http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/aktuell/staats2.stmFür Menschen die sich zu dem Thema weiterbilden möchten:
Diskussionsforum zu Fragen der Einwanderung, des Rassismus und der Staatsangehörigkeit
http://www.musstar.de Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen
http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de Landeszentrum für Zuwanderung NRW (LzZ)
http://www.lzz-nrw.de Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt
http://www.awo.org Gewerkschaft der Polizei, Bundesgeschäftsführung
http://www.gewerkschaftderpolizei-online.de Bundeszentrale für politische Bildung
http://www.bpb.de Interkultureller Rat Deutschlands e.V.
http://www.interkultureller-rat.de http://www.vingst.de/tipp/program.htmIch glaube dies wird dir helfen und man braucht nicht drum herum zu reden.
Claudia