Hallo zusammen

Ich hab da eine Frage, die mir viele von euch inschaAllah sicher beantworten können und zwar: wie sieht es denn genau mit der Staatsbürgerschaft für die Kinder aus, die aus deutsch/tunesischen Ehen stammen?
Mein Mann hat die tunesische Staatsbürgerschaft, ich habe die deutsche und wir hätten gerne, dass unser Kind (das in Deutschland zur Welt kommt) BEIDE Staatsbürgerschaften bekommt.
Soweit wir informiert sind, ist das auch kein Problem, wie sieht jedoch die Prozedur hierfür aus? Ich nehme mal an, dass wir hier aufs tunesische Konsulat müssen, um das Kind zu melden und es auch in den Pass meines Mannes einzutragen....oder?  -
Was müssen wir alles an Papieren mitnehmen? Und wie sieht es später mit der doppelten Staatsbürgerschaft aus, darf das Kind beide sein ganzes Leben behalten oder muß es sich irgendwann für eine entscheiden? Hängt das damit zusammen, in welchem Land das Kind später einmal lebt?

Ich gebe zu, ich hätte auch einfach auf dem Konsulat anrufen können und dort nachfragen,  -  - ich frag aber lieber hier. [Breites Grinsen]

Liebe Grüße
Amina  -