@Pittie,
du bist richtig informiert worden...Claudia in diesem Falle nicht. Seit dem 17. Februar 05 ist eine neue Verordnung der EU in Kraft getreten. Informationen über die neuen Fluggastrechte hängen in jedem Flughafen im Umkreis des Check-In-Bereichs aus.

Wenn du Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Anspruchs hast, kannst du dich an das Luftfahrt-Bundesamt wenden, diese Behörde ist für die Kontrolle der Einhaltung der Verordnung zuständig. Vordrucke, Anspruchstabellen und sonstige Informationen findes du unter LBA - Informationen über Fluggastrechte

viel Erfolg! [winken3]