Hallo,
habe zwar deine Frage nicht richtig verstanden, da Fremdenfuehrer und Reiseveranstalter zwei verschiedene Sachen sind. Nun Grundsaetzliches:
Fremdenfuehrer muessen ueber eine Lizenz verfuegen (die bekommt man, wenn man ein zweijarhiges Studium an der Hochschule fuer Tourismus in Sidi Dhrif bei Sidi Bousaid erfolgreich abgeschlossen hat), die alle zwei Jahre erneuert werden soll, das erledigt die "commissariat régionale du tourisme" bei der du auch uebrigens alle moeglichen Informationen diesbezueglich beziehen kannst. In der Regel muss der Fremdenfuehrer die tunesische Staatsangehoerigkeit besitzen (die Arbeitserlaubnis allein genuegt nicht), auslaendische Fremdenfuehrer, die vor allem bei Studien- bzw. Gruppenreisen vom Reiseveranstalter eingesetzt werden, duerfen zwar hier ihrer Taetigkeit nachgehen, muessen jedoch bei allen Ausfluegen von einem tunesischen Fremdenfuehrer begleitet werden.