Hallo,
soweit ich weiss, genügt eine Vollmacht des Halters, es wäre allerdings von grossem Vorteil, wenn der Nachname gleich ist. Das Auto wird auf jeden Fall in den Reisepass eingetragen und bei der Rückreise wieder ausgetragen. Wichtig ist auch, dass die grüne Versicherungskarte auf Deinen Namen läuft!
Liebe Grüsse
Isabel