@Inge

Danke für die Info. Mein Mann hat von einem Freund gehört, dass mann ein Arbeitsverhältnis nachweisen muss, aber ich hatte das im Gesetzbuch auch so verstanden, dass man nur keine öffentlichen Gelder beziehen darf.

@Claudia

Sorry, Du hast leider das Thema nicht richtig verstanden [Breites Grinsen] Die befristete Aufenthaltserlaubnis ist nicht das Problem, es ging um die Voraussetzungen für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Viele Grüße Andrea