Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es um die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und nicht um die befristete, die für die ersten 3 Jahre gilt.
Wir sind in der Situation, daß ich arbeiten gehe und mein Mann zu Hause bei unserem Kind ist. Wir haben uns schon auf der Ausländerbehörde informiert. Es ist vollkommen gleichgültig, ob er arbeiten geht oder den Hausmann spielt. Er darf nur nicht von öffentlichen Geldern leben, d.h. der darf keine Solzialhilfe beziehen. In unserem Fall ist das also kein Hinderungsgrund für die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Ich denke mal, daß das bundeseinheitlich geregelt ist. Aber wer weiß...
Gruß
Inge