Hallo,
ich weiss, dass es schon einige Themen zu dem Thema gibt, ich habe aber die passende Antwort nicht gefunden.
Ich habe eine spezielle Frage:
Muss der Ausländer eine Erwerbstätigkeit nachweisen, um eine unbefristet Aufenthaltserlaubnis zu bekommen? Oder genügt es, wenn er ohne Einkommen ist, aber die deutsche Ehefrau ihn unterhält, der Ausländer also keine öffentlichen Mittel (z. B. Sozialhilfe) in Anspruch nimmt.
Auch aus dem Ausländergetz werde ich dazu nicht so recht schlau.
Danke schon mal im Voraus.
Andrea