Was willst du denn beglaubigen lassen?
Wenn du eine Verpflichtserkläung hast reicht das doch alels aus.
Das heißt nicht das du ihn für diesen ganzen zeitraum einladen tust, das heißt nur das diese Verpflichtserkläung 3 Monate gültig ist z.B. vom 1.10.04 - 1.1.2005
Wenn er beim ersten mal das Visa nicht bekommt müsstest du dann eine neue Verpflichtserklärung machen weil sie dann nicht mehr gültig ist.
Claudia