Claudia hat (nicht ganz) recht!
Das Runterladen ist an sich nur aus "offensichtlich rechtswidrigen Quellen" (wie den Tauschbörsen im Internet) für den privaten Gebrauch rechtswidrig. Privatpersonen machen sich zwar nach der Novellierung des Gesetzes nicht strafbar, es drohen aber unter Umständen hohe Schadenersatzforderungen der Industrie.
Aber:
Webmaster werden in die Pflicht genommen. Ich - und wahrscheinlich auch Claudia - könnte z.B. nicht sagen, ob es sich bei den geposteten Quellen um rechtswidrige handelt.
Insbesonders Anleitungen zum Umgehen von Kopierschutzeinrichtungen und Informationen über einen Kopierschutz zu verbreiten, ist strafbar. Auch mit Tips in Internetforen, die zum Umgehen des Kopierschutzes anleiten, sollte man sich zurückhalten (mein Tipp an anderer Stelle war gerade noch legal, denn dort ging es dezidiert nicht um das Umgehen des Kopierschutzes).
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Es ist völlig ok, dass sich Claudia sicherheitshalber distanziert!
Mehr - und gute - Info zu dem Thema hat
http://www.hardwarejournal.de/urhebergesetz.htm Karl