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Wer kennt sich mit Zollgebühren aus? #6288
30/07/2003 08:29
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Cheker Offline OP
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Ein Freund möchte nächste Woche einen Receiver für seinen Vater mitnehmen.
Muss er diesen verzollen?

Re: Wer kennt sich mit Zollgebühren aus? #6289
30/07/2003 10:30
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Martha Offline
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wenn du die flugnummer und den ankunftsort hier veröffentlichst mit sicherheit.

als geschenk dürfte er so zollfrei durchgehen, aber die einfuhrsteuer (unsere mehrwertsteuer) fällt an. die kannst du aber bei export des gerätes hier beim finanzamt zurückerstatten lassen.
der korrekte weg ist halt ziemlich mühselig.

er kann auch behaupten er nutzt ihn während der urlaubszeit, im ungünstigsten fall wird er im paß eingetragen, dann muß er ihn halt wieder mitbringen, wenn er nicht geklaut wird. (der receiver [Breites Grinsen] )

Re: Wer kennt sich mit Zollgebühren aus? #6290
30/07/2003 13:15
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Hallo,
da ich erst von Annegret erfahren mußte das es in den Zoll Themen auch Probleme gibt möchte ich mal doch mehr dazu rein stellen.
Ein Beispiel: Annegret schickte ein ganz normales Paket nach Tunesien welches der Familie nicht ausgehändigt wurde, Annegret mußte dafür vorgestern 100 Dinar Zoll zahlen.

Soviel dazu.
................................................
Schweiz - Tunesien
SR-Nummer
0.946.297.581

Titel
Handelsabkommen vom 23. Dezember 1976 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Tunesischen Republik (mit Listen)

Datum
23. Dezember 1976

Inkrafttreten
26. April 1977

Fundstelle
AS 1977 1261
Verzeichnisse
Chronologie http://www.admin.ch/ch/d/gg/cr/1976/19760343.html

Rechtstext
Stand: 10. Juni 1997

HTML Artikel einzeln http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_946_297_581/index.html


PDF (8 Seiten, 23 KB) http://www.admin.ch/ch/d/sr/i9/0.946.297.581.de.pdf
__________________________________________________
schaue noch nach den aktuellen für Deutschland - Tunesien

Re: Wer kennt sich mit Zollgebühren aus? #6291
30/07/2003 13:20
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Zoll und Devisen
Neben dem üblichen Reisebedarf dürfen zollfrei eingeführt werden: zwei Fotoapperate mit insgesamt 20 Filmen, ein Tonbandgerät mit zwei Rollen, eine Schmalfilm- oder Videokamera, ein Kofferradio, eine Schreibmaschine, Fernglas und Sportausrüstung (aber keine Waffen für die Unterwasserjagd). Ferner können je Person über 18 Jahre zollfrei eingeführt werden: 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 Gramm Tabak, ein LIter Alkohol (über 25 Vol.-%), ein Viertelliter Parfüm; ein Liter Kölnischwasser und Geschenke bis zum Wert von 10 Dinar.

Ein- und Ausfuhr von tunesischen Dinar sind streng verboten; Devisen können unbeschränkt eingeführt werden. Bis zu 30 Prozent des umgetauschten Betrages können gegen einen Beleg bei der Ausreise zurückgezahlt werden (maximal 100 Dinar). Gängige Kreditkarten werden vor allem in besseren Hotels angenommen, Euroschecks in Banken, Hotels und in besonders gekennzeichneten Geschäften.
http://kimm.de/laender/tunes/zoll.htm

Re: Wer kennt sich mit Zollgebühren aus? #6292
30/07/2003 13:34
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Cheker Offline OP
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Danke Claudia!

Re: Wer kennt sich mit Zollgebühren aus? #6293
30/07/2003 13:36
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/cgi-bin/tarchap?Lang=DE

hier kannst du alle Zolltarife ablesen, Land eingehen dann den TARIC-Code dazu, den du dir suchen kannst in dem du dort Blätterst.
Dies ist für alle Gegenstände, denn jder hat eine extra Nummer

---------------------------------
Das Merkblatt zum Einheitspapier
Schriftliche Zollanmeldungen, die auf dem Einheitspapier abgegeben werden, müssen alle Angaben enthalten, die zur Anwendung der Vorschriften über das Zollverfahren, zu dem die Waren angemeldet werden, erforderlich sind. Das Merkblatt zum Einheitspapier dient in diesem Zusammenhang als Ausfüllanleitung. Es entspricht der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - ZK-DVO - Anhang 37 -, die das europäische Merkblatt enthält und wurde um Hinweise ergänzt, die in Deutschland für das Ausfüllen der Vordrucke des Einheitspapiers von Bedeutung sind. Die amtliche und derzeit gültige Fassung des Merkblatts zum Einheitspapier ist in der Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung unter der Kennung Z 3455 abgedruckt und steht hier in elektronischer Form zur Verfügung.

Das Merkblatt zum Einheitspapier - Ausgabe 2003 http://www.zoll-d.de/e0_downloads/b0_vordrucke/b0_zoelle/0781_merkblatt_2003.pdf

Außenprüfung (Rechte und Pflichten)

Merkblatt über die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten bei der Durchführung einer Prüfung durch die Zollverwaltung
http://www.zoll-d.de/e0_downloads/b0_vordrucke/b0_zoelle/0683_merkblatt.pdf

Die Bundeszollverwaltung
Seit mehr als 5000 Jahren werden in allen Epochen und Kulturen Zölle und Verbrauchsteuern zur Sicherung von Staatseinnahmen und zur Steuerung von Warenströmen erhoben. In Deutschland reichen die ersten Spuren der Zöllner bis in die Zeit des Römischen Reiches zurück und können seit der Herrschaft Karls des Großen an vielen wichtigen Verkehrswegen und Märkten lückenlos nachgewiesen werden.

Die Zollverwaltung der Bundesrepublik Deutschland blickt inzwischen auf eine 50-jährige Geschichte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges zurück. Trotz dieser im Vergleich zur Gesamtgeschichte des Zolls recht kurzen Spanne haben sich in dieser Zeit zahlreiche und für Bürger, Wirtschaft und Politik bedeutende Entwicklungen ereignet. In diesem Zeitraum liegen der Beginn der Europäischen Zollunion, die Verwirklichung des gemeinsamen Binnenmarktes mit dem Wegfall der innereuropäischen Grenzkontrollen, die Anwendung eines gemeinschaftlichen Zollkodex, die deutsche Wiedervereinigung und der Beitritt neuer Mitgliedstaaten. Die deutsche Zollverwaltung hat sich immer wieder rasch und flexibel an neue politische und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst.

Der Zoll, eine kompetente Verwaltung, die sich - neben der Erfüllung ihrer klassischen Aufgaben zur Sicherung unserer nationalen Einnahmen und der Einnahmen des europäischen Gemeinwesens - zu einem Dienstleister des Staates für eine zukunftsfähige Wirtschaft und für mehr Sicherheit der Bürger und Unternehmen entwickelt hat.

Der Zoll ist eine der größten Verwaltungen des Bundes und stellt mit seinen Bediensteten rund 80 Prozent des gesamten Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Finanzen dar. Seine Ziele und sein Aufgabenspektrum gehen weit über die grenzbezogene Tätigkeit hinaus:

Der Zoll fördert mit modernen Verfahren und Methoden den Handel und die Wirtschaft und damit die Wirtschaftsstandorte Deutschland und Europa.
Der Zoll gewährleistet die Funktionsfähigkeit des Staates durch effiziente Abgabenerhebung.
Der Zoll schützt Bürger und Wirtschaft.
Der Zoll bekämpft die grenzüberschreitend organisierte Kriminalität vom Drogenhandel über Produktpiraterie und Schmuggel bis hin zur Geldwäsche und illegalen Finanzströmen sowie Verstöße gegen internationale Artenschutzabkommen.
Der Zoll verbessert im Zusammenwirken mit Bürgern und Wirtschaft ständig sein Dienstleistungsangebot.
Engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter identifizieren sich mit den Aufgaben und Zielen der Verwaltung und sind stets um Kundenzufriedenheit und qualitätsoptimierten Service bemüht.
Die Zollverwaltung von heute ist eine kundenorientierte, vielseitige Steuer- und Wirtschaftsverwaltung und gleichzeitig ein Garant der inneren Sicherheit unseres Staates. Sie ist unerlässlich zur Förderung des Wirtschaftsstandortes und für den Schutz der Bürger und Unternehmen vor Kriminalität und Übervorteilung. Die Aufgabenwahrnehmung erfordert eine weitverzweigte und weltweite Zusammenarbeit, eine intensive Mitarbeit in europäischen und internationalen Gremien sowie einen ständigen Kontakt zur Wirtschaft.

Die Zollverwaltung hat die nötigen weitreichenden Reformen ihrer Aufgabenwahrnehmung, ihrer Strukturen und ihrer Management-Instrumente frühzeitig in Gang gesetzt. Sie hat sich damit zu einer modernen Bundesverwaltung entwickelt. Dabei orientiert sie sich an dem Leitbild und den Zielsetzungen des aktivierenden Staates. Gemeinsam mit einer aktiven Gesellschaft wird der Staat den Weg aus einem Übermaß an Intervention und Regulierung finden und eine effizientere und modernere Verwaltung schaffen. Der Staat wird sich stärker an den Bedürfnissen der Bürger ausrichten und seine Serviceleistungen ständig verbessern. Dennoch bleibt es bei der Verpflichtung des Staates, die Freiheit und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und positive Rahmenbedingungen für eine stabile Wirtschaft zu gewährleisten. An diesem Prozess, den die Bundesregierung unter dem Begriff "Moderner Staat - Moderne Verwaltung" umsetzt, nimmt auch der deutsche Zoll engagiert teil.

Die deutsche Zollverwaltung setzt sich zum Ziel, den Wandel zu einem modernen, dienstleistungs- und bürgerorientierten Staat voranzubringen. Die Bürgernähe des Zolls muss dabei einem doppelten Anspruch genügen.

Zum einen begreift der Zoll Privatpersonen und Unternehmen als Partner und Kunden, wenn er Dienstleistungen erbringt. Zum anderen nimmt der Zoll seine hoheitliche Position in Anspruch, wenn er zum Schutz von Staat, Bürgern, Wirtschaft und Umwelt mit besonderen Befugnissen eingreifen muss. Um dieses gleichzeitige Handeln als Dienstleister und hoheitliche Verwaltung transparenter und verständlicher zu machen, sucht der Zoll den Dialog mit seinen Partnern durch verbesserte Information, intensivere Beratung und neue Kommunikationsmittel. Der Zoll nimmt Aufgaben wahr, die dem Schutz der Bürger, der Förderung der Wirtschaft und der Sicherung der Funktionsfähigkeit unseres Gemeinwesens durch gerechte Steuererhebung dienen. Aufgaben und Schwerpunkte des Zolls orientieren sich auch im gesellschaftlichen Wandel immer an dieser besonderen Verantwortung. Deshalb konzentriert sich die deutsche Zollverwaltung einerseits auf die Kernbereiche ihrer Aufgabenstellung, wie zum Beispiel die Grenzabfertigung von Waren, die Erhebung von Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern sowie die Bekämpfung von Rauschgiftschmuggel oder Markenpiraterie. Andererseits nimmt sie als bundesweit präsente Verwaltung aber auch neue, gesellschaftlich wichtige Aufgaben wahr wie die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung.
http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuern/index.html

Re: Wer kennt sich mit Zollgebühren aus? #6294
30/07/2003 13:39
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Soweit ich mich erinnere muß der TARIC-Code für TV Geräte und Empfänger um die 8528 .. sein, bin mir aber bei der Nummer nicht ganz sicher.

Fliegst du oder dein Mann?
Wenn ein Tunesier fliegt, werden sie sehr oft, um nicht zu sagen immer kontrolliert.

Die erste Frage vom Zoll in Tunesien zu mir im Juni war, haben sie tech. Geräte dabei, ich sagte nein, dann machte man meine Tasche auf und fasste sie von außen an ob harte Gegenstände drin sind.
Mann kann Glück haben, aber man kann auch Pech haben.

Claudia

Re: Wer kennt sich mit Zollgebühren aus? #6295
30/07/2003 20:15
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Martha [Breites Grinsen] klasse
Claudia : es dürfen nur 200 zigaretten eingeführt werden;auf der seite des auswärtigen amtes steht es noch anders, aber mehr wie eine stange darf ich nicht kaufen, es wird im flieger auch ausdrücklich darauf hingewiesen [Lächeln]
LG Renate

Re: Wer kennt sich mit Zollgebühren aus? #6296
30/07/2003 20:37
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Da gebe ich dir recht und ich habe es ja auch kopiert und den Link dazu geschrieben.
Danke für deine Infos dazu.

Claudia

Re: Wer kennt sich mit Zollgebühren aus? #6297
31/07/2003 07:33
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@Claudia Danke.
Und den anderen auch danke für die freundlichen Anmerkungen

Re: Wer kennt sich mit Zollgebühren aus? #6298
31/07/2003 07:37
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Guten Morgen Dagmar,

wenn du etwas darüber raus hast was es kosten tut, Zoll usw. wäre ich dir super Dankbar wenn du es mal so kurz und Knapp hier rein stellen könntest, nur mal so zur Info.

Claudia

Re: Wer kennt sich mit Zollgebühren aus? #6299
31/07/2003 08:59
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Werd ich gerne tun. Muss mich jetzt erst mal damit befassen

Re: Wer kennt sich mit Zollgebühren aus? #6300
15/01/2004 09:17
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Hier ein Thema, wobei ich nicht genau weiß, ob man diese Infos auch bei Postsendungen nehmen kann.

Aber einfach mal anschauen und lesen.

Claudia

Re: Wer kennt sich mit Zollgebühren aus? #6301
16/01/2004 20:40
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Hallöchen,
ich hätte da aber auch mal eine Frage. Wie sieht das mit der Einfuhr eines Fernsehers aus? ich bin jetzt in Dtl. und will mir einen grossen Fernseher mit nach Tunesien nehmen. Ist dies denn erlaubt? Und muss man dann auch Zoll zahlen oder kann es dann auch passieren, dass der dann im Pass eingetragen wird?
Ich weiss es sind viele Fragen auf einmal, aber wie ihr ja alle wisst sind auch Fernseher in Tunesien teuer. Deshalb möchte ich mal ausrechnen, ob es sich überhaupt lohnt einen von Dtl. mitzunehmen oder ob ich dann am Ende nicht den FErnseher genausogut in Tunesien kaufen kann, wenn Zoll usw noch dazu kommen.
liebe Grüsse y

Re: Wer kennt sich mit Zollgebühren aus? #6302
17/01/2004 16:19
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Re: Wer kennt sich mit Zollgebühren aus? #6303
17/01/2004 16:56
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Hallo
ich hatte mir einen Teppich in Tunesien gekauft in einem Gesamtwert von 752,00 Dinar dafür mußte ich hier in Deutschland 82,01€ an Zollgebühr zahlen.

Gruß Uwe

Re: Wer kennt sich mit Zollgebühren aus? #6304
17/01/2004 17:26
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Uwe hier geht es aber um Technik (TV Gerät) von Deutschland nach Tunesien und oft sind die Gebühren anderes und auch die Regeln.

Re: Wer kennt sich mit Zollgebühren aus? #6305
18/01/2004 03:26
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Hallo Claudia
ich habe nicht alles Gelesen entschuldige.
Gruß Uwe

Re: Wer kennt sich mit Zollgebühren aus? #6306
18/01/2004 13:32
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Ist ja auch nicht so schlimm es verwirrt nur weil es wirklich ein Unterschied ist von wo nach wo ich etwas mit nehme.

Vielleicht haben ja andere Erfahrungen damit gemacht und können aktuelle Preise für Zoll nennen, ich stelle hier noch einmal einen Link rein wo man auch schauen kann:

http://www.zoll-d.de/

Auf dieser Seite findet man alle Infos und immer aktuell, man kann sich auch in der Zollliste die Preise raus suchen.

http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuern/index.html

Hier findet man auch den aktuellen TARIC. und kann es Abfragen über den Link:

http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/cgi-bin/tarchap?Lang=DE

Re: Wer kennt sich mit Zollgebühren aus? #6307
18/01/2004 13:43
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Abschnitt XVI - Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh-Bild- und -Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh-Bild- und -Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte

So habe jetzt an dem Beispiel mal TV Gerät den Code raus gesucht:

8528 Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät; Videomonitorer und Videoprojektoren

Re: Wer kennt sich mit Zollgebühren aus? #6308
19/01/2004 02:32
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mein mann nimmt jedes jahr irgendwelche elektronikgeräte mit und mußte bisher noch nie zahlen,da er immer nur unter der 1000 dinar grenze ist,die er als tunesier an wertsachen mitnehmen darf pro jahr.die summe wird in seinem pass eingetragen und damit hat es sich.wir nehmen immer kaufbeleg und bild aus werbung,katalog etc.mit und hatte damit noch nie probleme.wie es aussieht wenn die grenze überschritten ist,weiß ich nicht.

Re: Wer kennt sich mit Zollgebühren aus? #6309
19/01/2004 08:22
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Das stimmt wenn das Gerät unter 1000 Dinar liegt kann man dies als Tunesier ohne Zoll einführen, aber man das im Jahr max. im Wert von 1000 Dinar Zollfrei einführen.

Claudia

Re: Wer kennt sich mit Zollgebühren aus? #6310
20/01/2004 15:19
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Erst mal vielen Dank für die Infos.
[daumen] Ich hab da ja Glück, denn zum einen ist mein Mann mit mir, denn wir reisen zusammen und zum zweiten hat der Fernseher gerade 1000 Dinar gekostet. Das heisst also das schlimmste, was uns "passieren" kann ist, dass der Zoll das in seinen Pass einträgt. Hab ich das so richtig verstanden?
Aber ich werde mich auch noch bei den angezeigten Links informieren.
LG y

Re: Wer kennt sich mit Zollgebühren aus? #6311
20/01/2004 17:21
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Ja das hast du so mit den 1000 Dinar verstanden.

Claudia

Re: Wer kennt sich mit Zollgebühren aus? #6312
20/01/2004 17:21
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Ja das hast du so mit den 1000 Dinar verstanden.

Claudia

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