Hallo Sandsturm
Ein Hundebaby kann frühestens nach 3 Monaten gegen Tollwut geimpft werden. Wenn du ein Baby findest, dass dieses Alter in etwas erreicht hat, dann macht dir ein Djerbianer Tierarzt auch ein Impfzeugnis. Danach reist du in Deutschland ein und zeigst dem Zoll dieses Papier. Normalerweise geht der Hund ohne Bewilligung des deutschen Veterinärwesens dann nur für ca. 3 Tage in Quarantäne und er wird lediglich auf seinen Gesundheitszustand und auf Tierseuchen überprüft. Die 2 Monate werden nur dann vorgenommen, wenn überhaupt keine Papiere vorhanden sind. Abgesehen davon kostet es auch eine Stange Geld und Gebühren, darüber würde ich mich auch noch beim Grenztierarzt in Deutschland erkundigen. Laut schweiz. Zollgesetz ist die Einfuhr von Hunden und Katzen aus allen Ländern Afrikas nur mit Bewilligung möglich, aber ist wenigstens ein Impfpapier vorhanden, dann geht der Hund nie für 2 Monate in Quarantäne, sondern höchstens für 3 Tage.
@Claudia
Unter Artenschutz stehen alle Tiere dieser Welt die im Washingtoner Abkommen von 1973 aufgeführt sind. Dieses Abkommen haben alle europ. Staaten unterzeichnet und zur Einfuhr solcher Tiere braucht es ein sogenanntes CITES-Zeugnis welches vom Bundesamt für Veterinärwesen ausgestellt wird und bei der Ausfuhr muss ebenfalls ein solches Zeugnis beantragt werden, nicht erst am Bestimmungsort. Darunter fallen lediglich Tiere die vom Aussterben bedroht sind. Eine "Strassenmischung" aus Tunesien fällt def. nicht in diese Kategorie.
Gruss Tornado