Hallo Sandsturm,
Es ist per  Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgetzt (HundVerbrEinfG) verboten, gefährliche Hunde nach Deutschland einzuführen.
Ich gehe mal davon aus, dass Du Dir in Tunesien nicht unbedingt eien Kampfhundwelpen aussuchen wirst.
Für die Einfuhr aller anderen Hunde gilt:
Die Ein- und Durchfuhr von Hunden und Hauskatzen bedarf der tierseuchenrechtlichen  Genehmigung durch die oberste Veterinärbehörde  des Bundeslandes, über dessen Grenzabschnitt, Hafen oder Flughafen die Einfuhr vorgesehen ist. 
Sobald Du diese Genehmigung (welche Du übrigens nur bekommst, wenn der Hundgegen Tollwut geimpft ist und die Impfung muss älter als 3 Wochen sein)nicht vorlegen kannst, ist es eine illegale Einfuhr des Hundes!
Und so wie Du Deine Absichten bzw. Dein Vorgehen vor 10 Jahren beschrieben hast, kann es keine legale Einfuhr sein.
Andrea