Hallo Claudia,
da magst Du sicher recht haben, aber diese "Bezugsscheine" zur Arbeitsvermittlung erhalten, so die Auskunft einer privaten Zeitarbeitsvermittlung, nur Arbeitssuchende, die auch Leistungen, sprich Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe, beziehen. Und das schließe ich bei unseren Partnern mal aus, denn wer von ihnen hat vorher in Deutschland gearbeitet, um div. Leistungen zu beziehen.
Sollte es tatsächlich Zuschüsse in Form dieses Berechtigungsscheines und damit der Kostenübernahme der Vermittlungsgebühren (derzeit liegen diese Kosten etwa bei max. bis 1.500 €) in anderen Bundesländern geben, dann schätzt Euch glücklich und nutzt diese Möglichkeit. Hier in Bayern ist es leider nicht so. Aber bei uns gehen die Uhren ja bekanntlich anders (lach ).
Noch einen schönen, sonnigen Sonntag
VG Gisa