Zollbestimmungen:

Da der tunesische Dinar nicht konvertierbar ist, dürfen sie weder eingeführt noch ausgeführt werden. Devisen können frei eingeführt werden.

Zollfrei sind außer den persönlichen Sache: 400 Zigaretten, 100 Zigarren oder 500 g Tabak. Alkohol bis zu 25 Prozent 2 Liter, über 25 Prozent 1 Liter. Videokameras und wertvolle Gegenstände werden in den Paß eingetragen, um die Ausfuhr zu kontrollieren.

Wenn du wertvolle Gegenstände in Tunesien lassen möchtest, mußt du es vorher beim Zoll anmelden, du zahlst deine Zollgebühr und es wird nicht in den Paß eingetragen. Die Gebühr richtet sich nach Wert des Gegenstandes und ein % Satz, diesen kannst du beim Zoll (Flughafen) erfragen.

Claudia