Hier eine ausführliche Info dazu:

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Führerscheine aus sonstigen Staaten ("Drittstaaten")
(Umschreibung mit Wohnsitzbegründung in Deutschland innerhalb von 6 Monaten notwendig)

Führerscheine aus allen anderen Staaten können zwar prinzipiell ebenfalls in Deutschland umgeschrieben werden, im Unterschied zu denen aus "Listenstaaten" wird hierbei jedoch eine theoretische und praktische Prüfung in einer Fahrschule abverlangt. Von der Fahrausbildung ist der Inhaber zwar grundsätzlich befreit, diese ist aber in den meisten Fällen zur Erhöhung der Erfolgsaussichten anzuraten.

Grundsätze der Umschreibung (Listen- oder Drittstaaten):

Mit Begründung eines deutschen Wohnsitzes und innerhalb von 6 Monaten müssen ausländische Führerscheine (außer EU/EWR) umgeschrieben werden. Die Frist kann im Ausnahmefall auf Antrag um weitere 6 Monate verlängert werden. Der Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis wird zur weiteren Teilnahme am deutschen Straßenverkehr zwingend erforderlich. Wird innerhalb dieser Frist nicht umgeschrieben und nimmt der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis trotzdem weiter am deutschen Straßenverkehr teil, macht er sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG strafbar.

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