Lina das ist ganz einfach, man wendet sich an das Bundesverwaltungsamt in Köln.

Denn dort wird ein Auländerzentralregister geführt, das bedeutet alle Ausländer egal wo her die einmal in Deutschland waren, werden dort erfasst, sei denn sie sind illegal hier gewesen.

Hier die Kopie von der Seite im Netz:

Ausländerzentralregister

Zuständige Organisationseinheit: Abteilung III ,Referat III 5

Das Bundesverwaltungsamt ist die zentrale Behörde, bei der das Ausländerzentralregister (AZR) geführt wird.
Das Ausländerzentralregister ist mit etwa 12 Millionen personenbezogenen Datensätzen eines der großen automatisierten Register der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland. Gespeichert sind die Daten der Ausländer, die nicht nur vorübergehend im Inland leben oder gelebt haben. Mit der Speicherung und der Übermittlung von Daten unterstützt das Bundesverwaltungsamt die mit der Durchführung ausländer- oder asylrechtlicher Vorschriften betrauten Behörden und andere öffentliche Stellen.

Auf Antrag wird dem Betroffenen unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erteilt.

Rechtsgrundlage für das AZR ist das am 01.10.1994 in Kraft getretene Gesetz über das Ausländerzentralregister.

Tel: 01 88 83 58-0
Fax: 01 88 83 58-28 23

bva-poststelle@bva.bund.de

Hier der Link zur Seite im Netz:

http://www.bva.bund.de/aufgaben/azr/index.html

hier zur ganzen Seite wo man sich viele Infos holen kann.
Wobei ich dieses Thema schon in dieser Rubik stehen habe, stelle ich dazu noch einmal den Link rein:
http://www.bva.bund.de/aufgaben/auswanderung/publikationen/

Claudia