ähnliches gibt es auch noch in europäischen ländern und das hat nichts mit türkei oder islam zu tun ( untreue ehefrau etc.).
dort fallen dann die strafen für die täter milde aus.
den/die täter schert es auch nicht, in welchem land die tat begangen wird.
allerdings : man ist bis 14 strafunmündig, bis 16 bedingt straffähig, mit 16 wahlberechtigt und mit 18 volljährig...
also sollte auch das strafgesetz ab 18 voll greifen und täter bis 21 nicht unter das jugendstrafgesetz fallen.
meine meinung