Beim FCR gibt es zwei "Ableger". Für beide gilt auf jeden Fall, dass das Auto nicht älter als 3 Jahre alt sein darf.

Bei der 1. Möglichkeit (Bezahlung des Zolls = 25% vom Neuwert des Wagens), kann man das Auto weiterverkaufen und auch von jedem fahren lassen.

Bei der 2. Möglichkeit ist es so, dass nur Ehemann/Ehefrau fahren dürfen, bzw. Kinder nur mit besonderer befristeter Bevollmächtigung vom Hauptzoll in Tunis.
Und ausserdem das Auto nicht verkauft werden darf.

Habe schon 2 Autos nach Tunis überführt und das Dritte steht schon an.

Amel