Besondere Zollvorschriften
Stand: 19. Mai 2003
In Tunesien gelten strenge Devisenbestimmungen. Dinarbeträge dürfen weder ein- noch ausgeführt werden. Devisen müssen bei der Einreise deklariert werden, soweit der Gegenwert 1.000 TD übersteigt. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht statthaft.
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?type_id=6&land_id=175