@Torin
Beim Strafgericht wird dem Angeklagten, der sich keinen Verteidiger leisten kann, automatisch einer zur Seite gestellt, vom Vorsitzenden ernannt.
Bei zivilrechtlichen Verfahren, muss sich der Angeklagte von den zustaendigen Behoerden (Gemeindevorsteher) bescheinigen lassen, dass er sich keinen Anwalt leisten kann und beim Gericht eine "gerichtliche Hilfe" beantragen, die innerhalb eines Tages beantwortet werden muss.