01.09.2005: Bremer Urteil: „Einschränkung der freien Berufswahl“ Presseerklärung des Islamrats für die Bundesrepublik Deutschland
(IZ) In einer Presseerklärung kommentierte der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland die jüngte Entscheidung des Bremer Oberverwaltungsgerichts wie folgt:
"Mit der Entscheidung des Bremer Oberverwaltungsgerichts, dass eine kopftuchtragende Referendarin nicht in den Referendardienst aufgenommen werden muss, hat der Streit um das Kopftuchtragen im Schuldienst eine neue Stufe erreicht.
Bislang galt auch für Länder wie Hessen und Baden-Württemberg, die eine äußerst harte Linie verfolgen, dass für die Zeit des Referendardienstes die Muslimas mit Kopftuch in der Schule unterrichten dürfen, da der Staat für Lehrer das Ausbildungsmonopol hat und ein Ausschluss vom Referendardienst ein Eingriff bereits in die freie Berufswahl darstellen würde. Nunmehr will man in Bremen bereits die Studentinnen, die ein Lehramtsstudium absolviert haben, nicht mehr bis zum 2. Staatsexamen ausbilden, so dass sie mangels Abschluss auch an Privatschulen nicht werden unterrichten dürfen.
„Wir sind äußerst bestürzt über diese neue Entwicklung“, sagte Ali Kizilkaya, der Vorsitzende des Islamrates für die Bundesrepublik Deutschland. „Dieses Urteil ist desintegrativ und diskriminierend, denn Sie schränkt die freie Berufswahl der Musliminnen ein“."