Montag 29. August 2005, 17:12 Uhr Bremer Gericht: Kopftuchtragende Moslemin darf nicht unterrichten
Bremen (AFP) - Das Land Bremen muss eine Kopftuch tragende Moslemin nicht zum Lehramtsreferendariat zulassen. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bremen hervor. Der Uni-Absolventin der Fächer Deutsch und Religionskunde war von der Schulbehörde ein Referendariatsplatz verweigert worden, weil sie sich geweigert hatte, das Kopftuch im Unterricht abzulegen. Nach Überzeugung der Richter war diese Entscheidung rechtens. Das Kopftuch sei eine "abstrakte Gefahr für den staatlichen Erziehungsauftrag und den Schulfrieden", entschied das OVG.
Das Oberverwaltungsgericht stützte sich bei seiner Begründung maßgeblich auf eine von der Bremischen Bürgerschaft beschlossene Gesetzesergänzung vom vergangenen Juni, die das Tragen religiöser Symbole durch Lehrer regelt. Darin heißt es, das Erscheinungsbild eines Lehrers dürfe nicht dazu geeignet sein, die religiösen und weltanschaulichen Empfindungen von Schülern und Erziehungsberechtigten zu stören und die religiöse und weltanschauliche Neutralität öffentlicher Schulen zu beeinträchtigen.
Nach Ansicht der Richter stellt ein Kopftuch eine "bewusste und ausdrucksstarke Kundgabe einer religiösen Überzeugung dar". Bei andersdenkenden Schülern könne dies auf Unverständnis stoßen. Moslemische Schülerinnen könnten durch das "kompromisslose Auftreten" einer kopftuchtragenden Lehrerin zudem entmutigt werden, ihr eigenes Kopftuch abzulegen. In der Vorinstanz hatte das Bremer Verwaltungsgericht die Schulbehörde gezwungen, die Frau zunächst ins Referendariat aufzunehmen. Allerdings lag damals die Regelung der Bremischen Bürgerschaft über das Tragen religiöser Symbole in Schulen noch nicht vor.