Ein Muslim darf eine muslimische, christliche oder jüdische Frauen heiraten
Die Ehe eines Muslim mit einer ungläubigen Frau (ungläubig= nicht Muslim, Christlich oder jüdisch) ist verboten, weil eine islamische Erziehung der aus dieser Ehe stammenden Kinder nicht gewährleistet ist. Da die Frau überwiegend an der Erziehung der Kinder beteiligt ist, kann beim Kind nicht das Vertrauen in die Existenz Gottes entstehen, wie die bei einer Mutter der Fall ist, die zu einer der monotheistischen Religionen der Fall ist (Judentum, Christentum, Islam).
Die Kinder einer Mischehe zwischen einem Muslim und einer Jüdin, Christin oder Muslima müssen islamisch erzogen werden. Gleich, ob es ein Junge oder ein Mädchen ist. Eine katholische Taufe ist nicht erlaubt. Der Grund: Der Islam erlaubt es dem muslimischen Mann eine Angehörige der Religionen der Schrift zu heiraten. Dieser muss er dann Religionsfreiheit gewähren. Ein solches Ausmaß an Toleranz ist eine Eigenheit des Islam, die man bei anderen Glaubenslehren und Völkern kaum antrifft. Die Kindererziehung muss hingegen islamisch sein (was den Eheleuten vor dem Eintritt in die Ehegemeinschaft deutlich gesagt werden sollte). Der Grund dafür ist, dass der Islam zwar das o.g. Maß an Toleranz gegenüber der Ehefrau vorschreibt, dies aber keineswegs vom Christentum und Judentum einfordern kann. Deswegen sollen die Kinder einer solchen Ehe natürlich nach dem Islam erzogen werden. Zu den Verpflichtungen des Mannes bei der Erziehung seiner Kinder gehört, dass er gewährleistet, dass diese islamisch erzogen werden oder auch, dass die Kinder in ihm ein gutes Vorbild sehen. Er hat auch die Verantwortung für die finanzielle Absicherung seiner Familie.