Hallo,
ein Tunesier möchte gerne wissen, wie es aussieht per Arbeitsgenehmigung in der Gastronomie für 6 Monate eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Ich habe auf der Seite des auswärtigen Amtes dazu nur die Informationen bekommen, daß dies nur in Ausnahmefällen, aufgrund des von der Bundesregierung im Jahre 1973 beschlossenen Anwerbestopps und vor dem Hintergrund der bestehenden hohen Arbeitslosikeit, erteilt wird.
Hat jemand von Euch schon mal Auskünfte hierüber bei der Ausländerbehörde eingeholt und wie waren die Erfahrungen? Wie muß die Arbeitsgenehmigung des Arbeitgebers in diesem Falle aussehen?
Danke für Eure Infos
Marie