Ich habe inzwischen nochmal nachgeforscht. Es ist tatsächlich so, dass die damalige Ungleichbehandlung von Juden und Moslems in Bezug auf das betäubungslose Schlachten rechtlich so begründet wurde, wie ich es damals gesagt habe ("zwingende Vorschrift", s.o.).

Einen sehr informativen und sachlichen Text zum Thema Schächten und Tierschutz habe ich hier gefunden (sehr empfehlenswert für alle, die dieses Thema interessiert):
Religiöses, betäubungsloses Schächten aus Sicht des Tierschutzes

Dort wird u.a. auch auf die rechtliche Situation und das "Schächturteil" von 2002 eingegangen.

Hier nur ein Ausschnitt, der deutlich macht, dass es auch in islamischen Kreisen unterschiedliche Meinungen bezüglich der Betäubung der Tiere vor dem Schlachten gibt:

Die Meinung der Experten

Unterschiedliche Expertengruppen streiten sich über das Thema "Schächten". Während Tierärzte und Tierschützer sich verstärkt auf die Klärung der Frage konzentrieren, mit welcher Methode die Schlacht- oder Opfertiere, den Bedürfnissen der Gläubigen entsprechend, so schonend wie möglich geschlachtet werden können, bemühen sich Gelehrte, Islamexperten und Religionswissenschaftler um eine möglichst authentische Auslegung der alten, religiösen Schriften, wie z.b. dem Koran. Ein gutes und verständliches Beispiel hierzu ist, dass die Opfertiere bei der Schächtung zwar ruhig und entspannt sein sollen, aber in den Schriften - die u.a. aus dem 10. Jahrhundert stammen - keine Betäubungsarten erwähnt werden, weil man die heute bekannten Arten von Betäubung damals noch nicht kannte. Ebenso ist natürlich auch nicht von einem Verbot der Betäubung die Rede. Von Seiten der in der islamischen Welt hoch angesehenen Al-Azhar-Universität wurde erklärt: "Wenn das Tier durch den elektrischen Schock getötet und dann nach seinem Tode geschlachtet wird, ist das Verzehren seines Fleisches nach der Religion verboten, weil es sich in diesem Fall um ein totes Tier handelt. Wenn aber der elektrische Schock nur zur Betäubung des Tieres führt, dieses sofort geschlachtet wird und von ihm Blut ausfließt, ist das Verzehren seines Fleisches erlaubt." (M. El-Naggar, 1982) Danach und nach der Meinung der Islamischen Weltliga in Dschidda und dem Präsidium für Religionsangelegenheiten in Ankara würde dem Verzehr von Fleisch betäubt geschlachteter Tiere, entsprechend den Bestimmungen des Islam, nichts entgegen stehen. In dem Buch Sahiha werden die Worte Mohammeds von Imam Moslem so wiedergegeben: "Man soll bei jedem Tun sein Bestes tun, und wenn Ihr ein Tier tötet, dann tötet es auf beste Weise. Und wenn Ihr schlachtet, dann sollt Ihr auch gut schlachten; (…) das Tier muss sich bei der Schlachtung in ruhigem Zustand befinden". Sheriatsrichter von Sidon, Sheikh Mohamed Salah Wal Balta aus dem Libanon, schließt aus diesem Wortlaut, dass gegen das Mittel der Betäubung - die die Schmerzen des Tieres während der Schlachtung lindere, aber es nicht tötet - keine Einwände bestehen dürften.