"Darf ein Mann die Stimme einer Frau hören, wenn er sie anziehend findet?
Ein Fatwa (Rechtsgutachten) von Dr. Ramadan al-Bouti
Syrien/Saudi-Arabien (Institut für Islamfragen dh, 19.7.2003) Der prominente islamische Geistliche Dr. Ramadan al-Bouti äußerte sich dazu folgendermaßen: »Die Stimme einer Frau ist ursprünglich nicht verboten, sie gehört nicht zur »'aura« (dem für den Mann verbotenen Bereich). Das heißt, daß fremde Männer ihre Stimme eigentlich hören dürfen. Allahs Prophet (Muhammad) hat sich mit Frauen unterhalten und ihre Stimme gehört.
Aber wenn ein Mann das Gefühl hat, daß er durch die Stimme einer bestimmten Frau oder bestimmter Frauen sexuell erregt wird, darf er dieser Stimme nicht absichtlich zuhören. Ebenso darf eine Frau, die bemerkt, daß ein bestimmter Mann oder bestimmte Männer durch ihre Stimme sexuell erregt werden, mit diesen Personen nicht mehr sprechen.«
Islamwissenschaftler aus Saudi-Arabien haben sich dagegen folgendermaßen geäußert: »Eine Frauenstimme ist für fremde Männer verboten, sie gehört zur »'Aura« (dem für den Mann verbotenen Bereich). Deshalb ist es einer Frau im Islam verboten, während des Gebetes Gott mit hörbarer Stimme zu loben, wie Männer es tun. Statt dessen darf sie nur klatschen. Sie darf auch nicht zum Gebet rufen; da diese Aufgabe den Einsatz einer lauten Stimme erfordert. Während der Verrichtung der Wallfahrtszeremonien in Mekka, während der sie sich im Weihezustand (arab. al-ihram) befindet, darf sie nicht ihre Bereitschaft, Gott anzubeten, mit hörbarer Stimme bekunden (arab. al-talbiya).
Dagegen erlauben andere Islamwissenschaftler der Frau, mit fremden Männern das Nötigste zu sprechen: Sie darf z. B. auf eine Frage antworten. Dies aber unterliegt einer Bedingung: Die Frau erhält diese Erlaubnis, wenn eine Atmosphären herrscht, die frei ist von Skepsis, Unklarheiten und sexueller Erregung. Allah drückt diese Vorschrift im Koran aus: »Sondern redet (gemeint sind die Frauen des Propheten) in geziemenden Worten!« (Sure 33, 32). (Quelle)