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Re: Verbrennung muslimischer Verstorbenen
#51462
30/06/2004 19:29
30/06/2004 19:29
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Joined: Jun 2004
Beiträge: 19 NRW
Ali Baba
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An Mabrouk Wollte Dir eine E-mail schicken, um mich bei Dir zu bedanken, u. zwar wegen der Leichtigkeit des Seins, die du an den tag legst. Doch mein E-Mail in Yahoo funktioniert nicht mehr: weiss der Kukuck warum! Für Jens: das Buch hat 350 Seiten u.von einem muhammedaner ( aus dem 16.Jht)geschrieben.Es lautet: Scharh as sudur fi ahwali al mawta wal qubur( Gräber). Doch weil Du darauf sehr erpicht bist, darüber etwas zu wissen, musste ich deinetwegen den Anspruch eines jetzt neben mir sitzenden Arabisten in Anspruch nehmen. So hier eine Kostprobe ( Fortsetzung wird irgendwann mal folgen!)davon: Ein Spruch des arabischen Propheten Muh. lautet( siehe S. 21 im Buch): Das Diesseits ist das Paradies des Ungläubigen, DAS GRAB WIRD SEINE QUAL SEIN und das Schmoren in der Hölle sein Schicksal" Noch einen Spruch desselben ( S.117): "Es vergeht kein Tag ohne dass das GRAB SICH NICHT ANMELDEN WÜRDE(...) u. wenn der Gläubige bestattet wird, da sagt ihm das Grab: Sei willkommen und gegrüsst(...)Wenn aber der Hurendeund Ungläubige begraben wird, dann teilt ihm das Grab SELBST mit:Unerwünscht bist Du ( la ahlan wa la sahlan, woraufhin zieht sich das Grab zusammen(wird enger u. kleiner)(...) dann erscheinen ihn (aus heiterem Himmel)60 Ungeheuer, die ihn bis zum jüngsten Tage quälen werden"(Ende der Zitate) Hat mein Freund nicht etwa recht, wenn er sich Sorgen nicht über sich, sondern für die gesamte Menschheit!!! Also Jens setze alles dran, um ihm zu helfen, verbrannt zu sein.
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Re: Verbrennung muslimischer Verstorbenen
#51464
01/07/2004 03:13
01/07/2004 03:13
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Joined: Jan 2002
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Jens
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Ich hätte ja nicht gedacht, dass das mal passieren würde, aber ich muss Steif recht geben! Mein Einfluss in Tunesien ist jetzt nicht sooo groß, dass ich da irgendwelche Gesetze ändern könnte. Soviel Geld oder Beziehungen habe ich nicht Im Übrigen möchte ich Steif bitten, als Islam-Kenner doch endlich mal meine drängenden Fragen zu beantworten: Was passiert mit den Seelen der Toten, die verbrannt werden? Das ist nicht provozierend gemeint, sondern mich interessiert das wirklich! Ich verstehe nämlich immer noch nicht, was jemand damit erreichen will. Glaubt er, so der Hölle entkommen zu können? Also praktisch: Ich übergebe mich dem Feuer, damit ich nicht im Feuer lande. Hä? @Ali Baba: Vielleicht sollte man mal rational an die Sache rangehen: Wenn dein Freund tot ist, dann hat sein Körper weder Schmerzempfinden, noch funktionieren die Sinne wie sehen, fühlen, riechen etc. Wenn es so wäre, wäre ja auch verbrennen eine ziemlich schmerzhafte Angelegenheit. Und deshalb braucht er sich auch nicht vor irgendwelchen Ungeheuern oder schrumpfenden Särgen zu fürchten, denn davon kriegt er schlicht und einfach nichts mit. A-Bär, jetzt kommt der Clou, pass auf: Wenn er glaubt, dass seine SEELE diese Qualen erleiden wird, dann nützt ihm die Verbrennung nichts, aber auch rein gar nichts, denn die Seele brennt ja nicht mit, ne? Jedenfalls, wenn man davon ausgeht, dass die Seele unsterblich ist. Also kann dein Freund letztendlich machen was er will, es wird ihm nichts nützen. Das Problem deines Freundes ist, dass er zwar etwas glaubt, aber letztendlich keine Lust hat, nach den Regeln dieses Glaubens zu leben. Deshalb gibt's nur die Möglichkeit: Entweder den Glauben ablegen, aber dann auch ganz oder sich konsequent nach diesem Glauben zu richten und hoffen, der Strafe entgehen zu können. Sonst sehe ich da keine Möglichkeit. Soweit meine Laienmeinung dazu. Mensch Meier, um diese Uhrzeit berate ich Menschen in Glaubenskrisen, das kann eigentlich nicht gut gehen... P.S.: Steif, ich würde ja noch zu gern wissen, was du neulich mit dem Begriff "eure Atombomben" meintest.
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Re: Verbrennung muslimischer Verstorbenen
#51465
01/07/2004 07:50
01/07/2004 07:50
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Joined: May 2001
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Gera
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Ich glaube daran gibt es nichts zu rütteln. Tod und Begräbnis im Islam Von Dr. Christine Schirrmacher, Islamwissenschaftlerin -------------------------------------------------------------------------------- Volksislamische Vorstellungen "Wenn sich der Todestag eines Menschen nähert, läßt Allah von dem Baum unter seinem Thron das Blatt fallen, auf dem der Name des betreffenden Menschen geschrieben steht." Im Augenblick des Todes entzieht der Todesengel Izrâ'îl dem Menschen seine Seele (arab. rûh bzw. nafs). Gott hat den Todestag jedes Menschen festgelegt und ruft ihn ins Jenseits ab (56,60-61). Jeder Mensch weiß, daß ihn mit Sicherheit der Tod ereilen wird (21,35). Ist der Tod eines Muslims nahegekommen, vollzieht er nach Möglichkeit noch selbst die rituelle Waschung. Wird er schwächer, wird man vielleicht Korantexte rezitieren, seinen Kopf in Richtung Mekka ausrichten und ihm kurz vor dem Sterben das Glaubensbekenntnis vorsagen, aber damit aufhören, wenn er es selbst wiederholt hat. Das Glaubensbekenntnis sollen seine letzten Worte vor dem Tod sein, denn Muhammad soll gesagt haben: "Wer als letzte Worte vor seinem Tod 'la ilaha illa llah' [Es gibt keinen Gott außer Gott] sagt, betritt den Paradiesgarten" (al-Islam 2/2000,17). Nach Auffassung des Volksislam wird der Tote im Jenseits von zwei Engeln nach seinem Glauben folgendermaßen befragt werden: Wer ist dein Gott? Wer ist dein Prophet? Was ist deine Religion? Wohin zeigt deine Gebetsrichtung? Nur wenn er diese Antworten weiß und sich mit dem Glaubensbekenntnis zum Islam bekennen kann, wird er über eine Brücke gelangen können, die schärfer ist als ein Schwert und dünner als ein Haar. Gläubige Muslime können sie unbeschadet überqueren und ins Paradies gelangen. Die Ungläubigen stürzen von der Brücke in die Hölle und in das Feuer hinab. Der Tod Ist der Tod eingetreten, werden dem Toten unter Gebet für seine gnädige Aufnahme im Jenseits die Augen und der Mund geschlossen. Die Totenklage wird angestimmt, jedoch verurteilen viele Theologen Zeichen übermäßiger Trauer wie das Zerreißen der Kleider, das Schlagen an die Brust oder ins Gesicht, da dies als mangelnder Glaube ausgelegt wird. Die Familie, zu der der Tote gehörte, ist nun für drei Tage ein Trauerhaus, eine Witwe darf vier Monate und zehn Tage um ihren Mann trauern. Trauer ist im Islam erlaubt, soll aber nach Meinung der Theologen gefaßt und beherrscht, nicht überlaut und hysterisch geäußert werden. Schwarz ist keine Trauerfarbe im Islam. Grundsätzlich gilt auch in dieser Verlustsituation dasselbe wie für andere einschneidende Ereignisse (wie z. B. eine Geburt), daß Nachbarn und Verwandte Hilfe und Beistand leisten und die Trauernden nicht alleine lassen, ja, für die erste Zeit ihre Versorgung übernehmen. Der Tote wird nach aller Möglichkeit von Verwandten desselben Geschlechts gewaschen und parfümiert. Ehemänner können auch von ihren Frauen gewaschen werden, nicht alle Theologen erlauben es umgekehrt. Die Waschung zu unterlassen gilt als Sünde. Daher soll, wenn dieser Umstand bekannt wird, ein nichtgewaschener Leichnam, der bereits im Grab liegt, aber noch nicht mit Erde bedeckt ist, nochmals zur Waschung herausgenommen werden. Nur Märtyrer sollen ungewaschen in ihren Kleidern und ihrem Blut beigesetzt werden. Für die Grablegung wird der Tote in vorzugsweise weiße, in Beschaffenheit und Größe und Anzahl genau festgelegte Leintücher eingehüllt, das sein Pilgergewand sein kann, sofern er die Wallfahrt nach Mekka durchgeführt hat. Diese speziellen Stoffe werden von Frauen jenseits der Wechseljahre hergestellt, so ist gewährleistet, daß sie sie nicht im Zustand der rituellen Unreinheit verarbeiteten. Grundsätzlich soll ein Toter so rasch wie möglich für die Beerdigung vorbereitet und die Grablegung so bald wie möglich, am besten noch am selben Tag erfolgen. Durch die Berührung eines Toten sowie das Tragen der Totenbahre tritt eine rituelle Verunreinigung ein, die durch eine rituelle Waschung beseitigt werden muß, bevor der Betreffende wieder einen Koran berühren oder das Gebet verrichten kann. Das Beerdigungsgebet wird beim Leichnam gesprochen, das die Bitte um Vergebung für den Toten einschließt, sowie die Bitte an den Toten, bei Gott Fürsprache für die Lebenden einzulegen. Die Angehörigen bzw. dem Toten Nahestehenden nehmen unter Anleitung eines Qadis oder Imams daran teil. Die Beerdigung Nach dem Beerdigungsgebet soll der Leichnam rasch begraben werden. Mit dem Leichenzug wird er zum Friedhof getragen (bei männlichen Toten kann unterwegs in der Moschee für ihn gebetet werden), wobei er auf einem rein muslimischen oder zumindest einem Muslimen vorbehaltenen Gräberfeld beigesetzt werden muß. Es ist eine Ehre, einer der Sargträger sein zu dürfen, auch Passanten an der Straße können den Toten ein Stück des Weges begleiten. Nach der Überlieferung bewirkt das Tragen der Totenbahre Sündenvergebung. Zu diesem Leichenzug gehören traditionell ausschließlich Männer, da die Überlieferung Frauen verbietet, an der Grablegung - und sei es die ihres Ehemannes oder ihrer Kinder - teilzunehmen. Der Tote wird bei der Grablegung auf die rechte Seite gelegt und sein Kopf in Richtung Mekka ausgerichtet. Die Anwesenden füllen die Erde in das offene Grab und bitten nochmals um seine Vergebung, rezitieren Korantexte und belehren ihn erneut über das Glaubensbekenntnis, damit er in der Lage sein wird, den Grabesengeln Antwort auf die Frage nach seinem Glauben zu geben. Eine Verbrennung ist nicht statthaft, auch nicht auf Wunsch des Toten. Es ist nicht erlaubt, Steine auf dem Grab aufzurichten oder Schmuckelemente anzubringen, natürlich auch kein Kreuz. Nach muslimischer Auffassung darf die Totenruhe nicht mehr gestört werden. Muslimische Gräberfelder dürfen daher nicht nach Ablauf einer bestimmten Frist von 20 bis 30 Jahren wiederbelegt werden. Diese Auffassung hat dort zu Konflikten geführt, wo Muslime nicht - wie noch heute die absolute Mehrheit - zur Bestattung in ihr Heimatland überführt werden, sondern auf einem deutschen Friedhof beerdigt werden, auf dem in jedem Fall eine Wiederbelegungsfrist existiert. Möglichkeiten zur rituellen Totenwaschung werden mehr und mehr gewährt, die sarglose Bestattung ist hierzulande fast überall ausgeschlossen. Bei den anschließenden Beileidsbezeugungen und Besuchen von Freunden, Nachbarn und Verwandten halten sich Männer und Frauen an getrennten Orten auf. Männer werden von Männern und Frauen von Frauen besucht. Frauen werden von Nachbarinnen und Verwandten versorgt, Männer lesen Korantexte und gedenken des Toten. Almosen werden verteilt. Nach einer bestimmten Frist, etwa 40 Tagen nach dem Tod, wird ein Totenmahl für Verwandte und Nahestehende gehalten, an dem manchmal auch das ganze Dorf teilnimmt. Aus christlicher Sicht Die Bestattung eines Toten ist im Islam mit zahlreichen Einzelvorschriften verbunden, deren Unterlassung als Sünde gilt. Beachtet man alle Vorschriften genau (Wortlaut des Gebetes, Waschung, vorschriftsmäßige Einhüllung u.v.m.), ist eine Beerdigung durchaus eine komplizierte Angelegenheit, die den Ausführenden bei Einhaltung der Vorschriften zum Guten, andernfalls als Sünde angerechnet werden. Sodann bleibt die Frage der Gewißheit der Sündenvergebung für den Toten offen, auf Gottes Erbarmen wird gehofft. Sowohl für den Toten als auch für die Angehörigen ist es wichtig, ja heilsmitentscheidend, alle Regeln zu beachten, die mit der Beerdigung in Zusammenhang stehen. http://www.islaminstitut.de/index.php?templateid=artikel&id=10
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Re: Verbrennung muslimischer Verstorbenen
#51466
01/07/2004 07:54
01/07/2004 07:54
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Joined: May 2001
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Gera
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Es gibt in jedem Bundesland ein Bestattungsgesetz, dieses kann man sich im netz abrufen und sollte sich auch damit befassen, wenn es um eine Bestattung in Deutschland geht. Bestattung Die heute gültigen rechtlichen Regelungen zur Bestattung reichen in die Zeit der 30er Jahre zurück. 1934 wurden Gesetze zum Bestattungwesen erlassen, die vielfach heute noch Gültigkeit haben. Viele Regelungen beziehen sich auf diese Gesetzgebung. Grundsätze der Bestattungsregeln Die Bestattung von Toten wird als eine Aufgabe des Staates angesehen. Die Regelungen des Bestattungswesens sind vom Grundsatz der Seuchenabwehr getragen. Die Leiche muss vor der Bestattung untersucht (beschaut) werden, um eventuelle ansteckende Krankheiten zu erkennen. Das erfordert, dass zwischen Tod und Bestattung eine gewisse Zeitspanne vertreichen muss. Die Leichen müssen nach einer gewissen Zeit, die sie im Haus des Verstorbenen bleiben dürfen, in gekühlten Räumen aufbewahrt werden. Die Bestattung muss auf einem Friedhof erfolgen (Friedhofszwang); die Friedhöfe dürfen nur von den Städten und Gemeinden sowie Religionsgemeinschaften, die Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, betrieben werden. Die Gestaltung der Friedhöfe folgt dem Prinzip einheitlichlicher Grabgestaltung, die Anlage muss sich insgesamt in das Landschaftsbild einpassen. Christlicher Hintergrund Den Regeln ist ein christlicher Hintergrund unverkennbar. Dies wird zum Beispiel daran deutlich, dass die Bestattung im Sarg zur Norm gesetzt wurde. Die Feuerbestattung ist auf Antrag zulässig. In der katholischen Kirche war die Verbrennung bis zum 2. Vatikanischen Konzil (1964-1966) verboten. Die Feuerbestattung wurde vor allem von nichtreligiösen Menschen und von Freidenkern und Freireligiösen praktiziert - ihre Zahl war gering. Im Lauf der Jahre hat die Zahl der Feuerbestattungen auch unter Christen zugenommen. Da die Möglichkeit der Feuerbestattung vorhanden war, ergaben sich also keine Konflikte. Wandlungen der Bestattungsformen In den letzten Jahren haben sich verschiedene Wandlungen der Bestattungsformen ergeben. Mit dem geltenden Recht in der Regel verträglich ist der Wunsch einer größer werdenden Zahl von Menschen nach anonymer Bestattung. Die von den Friedhofsordnungen geforderte Grabpflege kann - gegen Geldzahlung - problemlos an die Friedhofsgärtnerei(en) übertragen werden, so wie dies auch geschieht, wenn die Angehörigen nicht mehr am Ort des Verstorbenen wohnen. Darüber hinaus gibt es vermehrt den Wunsch, außerhalb des Friedhofs begraben zu werden - zum Beispiel an Orten, die dem Verstorbenen wichtig sind. Dem steht der Friedhofszwang entgegen. Solche geäußerten Bedürfnisse spiegeln die zunehmende Pluralisierung und Individualisierung von Wertvorstellungen und Lebenshaltungen, die auch vor dem Tod nicht Halt machen. Schließlich aber sind durch Migration Menschen nichtchristlichen Glaubens nach Deutschland gekommen. In diesen Religionen gibt es Bestattungsregeln, die von säkularen oder christlichen Formen abweichen. In der Regel wurden die Toten in ihre Herkunftsländer überführt - auch aus Verbundenheit zur früheren Heimat. Dieser Trend geht jedoch zurück, weil Deutschland mehr und mehr zur Heimat von Menschen nichtchristlichen Glaubens wird. Diskussion um ein neues Bestattungsgesetz in Nordrhein-Westfalen Die Gesetzgebungskompetenz im Bestattungswesen liegt bei den Bundesländern. Im Juni 2002 hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen den Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz in den Landtag eingebracht, wo er weiter beraten wird. Die Landesregierung verfolgt dabei das Ziel, den gewandelten Bedürfnissen der Bestattungsformen und den Bedürfnissen nichtchristlicher Religionsgemeinschaften Rechnung zu tragen (Möglichkeit der Aufhebung des Friedhofszwangs, Aufhebung der einzigen Alternativen Sarg- oder Feuerbestattung). Die Reaktionen auf den Gesetzentwurf spiegeln die unterschiedlichen Formen und Positionen zur Bestattung im Besonderen, aber auch zum Umgang mit abweichenden Lebensformen im Allgemeinen. >> Entwurf des Bestattungsgesetzes (über den Server des Landtags von Nordhrein-Westfalen. Dort unter "Dokumente", "Parlamentspapiere". In der Abfragemaske Nr. "13/2728" eingeben. >> Stellungnahmen im Landttag von Nordrhein Westfalen (über den Server des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Dort unter "Dokumente", "Landtagsdokumentation". In der Suchmaske "Bestattungsgesetz" eingeben. Angezeigt werden Stellungnahmen der Anhörungen, z. B. von Kirchen und dem Zentralrat der Muslime. >> Presserklärung des zuständigen Ministeriums zur öffentlichen Diskussion vom 28.10.02 (darin: die Grundsätze des Bestattungsgesetzes) Die Bestattungsgesetze einiger Bundesländer können auf den jeweiligen Servern abgerufen werden. Meist findens sie sich bei den Justiz- oder den Sozial- und Gesundheitsministerien. Als Suchbegriff eignet sich "Bestattungsgesetz" oder "Bestattungswesen". Tod und Sterben in den Religionen Informationen auf den jeweiligen Themen-Seiten: > islam > themen > tod und bestattung > judentum > themen > tod und bestattung > hinduismus > themen > tod, wiedergeburt und bestattung > buddhismus > themen > tod, wiedergeburt und bestattung Beispiel der Integration nichtchristlicher Bestattungsformen Viele Friedhöfe ermöglichen mittlerweile die Bestattung von Menschen nichtchristlichen Glaubens nach deren Regeln. Für Hannover sind diese Bemühungen im Internet dokumentiert: >> Bestattungen für Muslime, Yezidi und Buddhisten in Hannover Bilddokumente Eine Seite des in Köln lebenden Ethnologen Rüdiger Benninghaus, auf der sehr viele Bilddokumente von Grabstätten der verschiedenen Religionen - auch in Deutschland - zu sehen sind (lange Ladezeiten!). Außerdem ein einführendes Literaturverzeichnis und eine Linkliste. >> Gräber, Friedhöfe und Begräbnisse Letzte Aktualisierung: 10.01.03 http://www.religion-online.info/themen/bestattung.html
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Re: Verbrennung muslimischer Verstorbenen
#51467
02/07/2004 00:35
02/07/2004 00:35
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Joined: Jan 2002
Beiträge: 1,414 Planet Erde
Jens
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Joined: Jan 2002
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Planet Erde
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Ein interessanter Text, jedoch muss man Ausführungen zum Thema Verbrennung mit der Lupe suchen: Zitat: Eine Verbrennung ist nicht statthaft, auch nicht auf Wunsch des Toten.
Nicht sehr üppig die Auskunft. Und beantwortet leider keine meiner Fragen. Aber vielleicht meldet sich ja mal ein Islam-Experte zu Wort. Wo sind denn Voice und Saladin, wenn man sie mal braucht?
Was ich noch nicht ganz verstehe: Wenn im Augenblick des Todes die Seele entzogen wird, welche Bedeutung hat dann noch der Körper und warum wird soviel Aufwand betrieben? (Ernstgemeinte Frage)
So wie ich das sehe, wird eine Verbrennung nicht vor späterer Höllenstrafe schützen. Dein Freund, Ali Baba, muss da wohl eine andere Lösung finden. Ich weiß ja nicht, wie schlimm es um ihn steht, aber ich kann da nur raten, sich entweder mit einem geistlichen (ein weltoffener Pfarrer würd's auch tun) oder mit einem Psychotherapeuten zusammenzusetzen.
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Re: Verbrennung muslimischer Verstorbenen
#51479
05/07/2004 01:21
05/07/2004 01:21
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Joined: May 2001
Beiträge: 979 Tunesien
steif
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Joined: May 2001
Beiträge: 979
Tunesien
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@Jens habe deine Frage uerbersehen, damit ist die Tatsache gemeint, dass beim Nuklearwaffenarsenal in Europa, Amerika,Israel oder Indien niemand von einer christlichen oder juedischen Bombe redet, wohl aber beim Pakistanischen von einer islamischen Bombe. @Ali Baba Notfalls kann ich dir bzw. deinem verzweifelten Freund den Fladenbrot-Backofen meiner Grossmutter zur Verfuegung stellen. Warum glaubst du ich will mit dir Streit anfangen? Wenn du fragen tust tue ich antworten, dass die Antwort nicht die erhoffte ist kann ich nix fuer, ich habe dir also keinen Grund geliefert um meinen Nick boeswillig zu verunstalten und auch dein geistreicher Wortspiel "istlahmexperte" zeugt von deiner boeswilligen Absicht mich laecherlich erscheinen zu lassen, womit habe ich das bloss verdient? Aber wenn dies dir die existenzielle Angst deines Freundes, die du am eigenen Leib zu spueren scheinst, ertraeglicher macht, dann darfst du natuerlich weiter machen.
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