Es ist schlimm und ich kann es nicht verstehen.
http://www.amnesty.at/ag-frauen/cont/appell/faelle/1203sudan.htmSudan
Die 16-jährige Schülerin Intisar Bakri Abdulgader wurde zu 100 Peitschenhieben verurteilt
Die Schülerin Intisar Bakri Abdulgader aus der sudanesischen Hauptstadt Khartoum wurde wegen Ehebruchs zu 100 Peitschenhieben verurteilt. Die gegen die Jugendliche verhängte grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe soll am 20. Dezember 2003 vollstreckt werden.
Intisar Bakri Abdulgader hatte im September 2003 ein uneheliches Kind zur Welt gebracht. Im Juli desselben Jahres war die Jugendliche vor das Bezirksgericht (mahkama juz'iya) von Kalakla, einem Vorort von Khartoum, gestellt und von diesem zu einer Prügelstrafe verurteilt worden, als sie im siebten Monat schwanger war. Intisar Bakri Abdulgader legte Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein, die das Berufungsgericht im August 2003 jedoch zurückwies und somit das ergangene Urteil bestätigte. Wie es heißt, wurde der angebliche Vater des Kindes nicht unter Anklage gestellt, muss sich aber in Kürze einem Vaterschaftstest unterziehen.
Nach dem sudanesischen Strafgesetzbuch steht auf Ehebruch Tod durch Steinigung, sofern der Täter bzw. die Täterin verheiratet ist. Handelt es sich bei dieser um eine unverheiratete Person, so wird Ehebruch mit 100 Peitschenhieben bestraft (Paragraph 146). Laut der in Paragraph 145 des sudanesischen Strafgesetzbuches festgelegten Definition ist der Tatbestand des Ehebruchs erfüllt, wenn eine Frau mit einem Mann Geschlechtsverkehr hat, mit dem sie nicht verheiratet ist.
Hintergrundinformation
Das sudanesische Strafgesetzbuch, das teilweise auf einer Interpretation des traditionellen islamischen Rechts basiert, sieht Körperstrafen, wie die Prügelstrafe und Zwangsamputationen vor. Nach Landesgesetz unterliegen alle im nördlichen Sudan lebenden Personen, unabhängig davon, ob sie MuslimInnen oder - wie Intisar Bakri Abdulgader - ChristInnen sind, den Vorschriften, die sich aus der Auslegung des islamischen Rechts im sudanesischen Strafgesetzbuch ergeben. Sudanesische Frauen, denen Straftaten wie die Veräußerung von Waren ohne Genehmigung oder die Herstellung von Alkohol vorgeworfen werden, werden häufig in Schnellverfahren verurteilt und direkt nach Ende der Gerichtsverhandlung ausgepeitscht. Bei schwangeren Frauen, die des Ehebruchs für schuldig befunden werden, wird die Strafe in der Regel erst nach der Geburt des Kindes vollstreckt.
Amnesty international bezieht keine Position zu islamischen oder anderen religiösen Rechtsauslegungen, betrachtet diese Strafen aber als grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen, die nicht mit den Verpflichtungen des Sudan auf der Grundlage des „Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte“ (IPBPR) übereinstimmen. Die Auspeitschung eines Kindes verstößt zudem gegen das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes, zu dessen Vertragsstaaten der Sudan gehört. Darin heißt es in Artikel 37 (a): „Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass kein Kind der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen wird."
Im Oktober 2002 empfahl der UN-Ausschuss über die Rechte des Kindes in seiner abschließenden Stellungnahme zum Bericht des Sudan, dass der Sudan bei allen Personen, die zur Tatzeit unter 18 Jahre alt waren, keine Körperstrafen verhängen sollte, darunter Auspeitschungen, Zwangsamputationen und andere Formen der grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bestrafung.
Werden Sie aktiv!
Schreiben Sie Telefaxe oder Luftpostbriefe – bitte bis zum 19. Jänner 2004 -, in denen Sie
die Behörden auffordern, die gegen Intisar Bakri Abdulgader verhängte Prügelstrafe umzuwandeln;
darlegen, dass die Prügelstrafe eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe darstellt, die auf der Grundlage internationaler Menschenrechtsabkommen, zu deren Vertragsstaaten der Sudan gehört, verboten ist, darunter der „Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes“, in dem es heißt: „Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass kein Kind der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen wird“;
die Regierung auffordern, das sudanesische Recht mit den von ihr unterzeichneten Menschenrechtsstandards in Einklang zu bringen.
APPELLE AN:
Außenminister
Mr Mustafa Osman Ismail
Minister of Foreign Affairs
Ministry of Foreign Affairs
PO Box 873, Khartoum
SUDAN
Fax: (00 249) 11-779 383
Anrede: Dear Minister)
Innenminister
Major General Abdul-Rahim Muhammed Hussein, Minister of Internal Affairs
Ministry of Interior
PO Box 281
Khartoum
SUDAN
Fax: (00 249) 11-774 339; (00 249) 11- 776 554, (00 249) 11-773 046; (00 249) 11-770 186; (00 249) 11-777 900
Justizminister
Mr Ali Mohamed Osman Yassin
Minister of Justice and Attorney General
Ministry of Justice, Khartoum, SUDAN
Fax: (00 249) 11-799 031
KOPIEN AN:
Sudanese Women's General Union
5 al-Gamhorya St, PO Box 10732
Khartoum, SUDAN
Frauenrechtsorganisation
Botschaft der Republik Sudan
S.E. Herr Abd el-Ghaffar Abd el-Rahman
Hassan, ao. u. bev. Botschafter
Reisnerstraße 29/5
A-1030 Wien
Fax: 0043-1-710 23 46
Musterbrief:
Korrekte Anrede
I am urging the Sudanese authorities to immediately commute the sentence of flogging against Intisar Bakri Abdulgader.
In my view such a sentence constitutes torture or cruel, inhuman and degrading punishment which contravenes international human rights treaties to which Sudan is a party; including the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR) and the UN Convention on the Rights of the Child (CRC) which states that “No child shall be subjected to torture or other cruel, inhuman or degrading treatment or punishment.”
I am calling on the government to abolish or suspend the punishment of flogging in Sudanese law to bring it into line with international standards it has ratified.
Yours respectfully,