So steht es doch auch überall drin.
Islamische Feiertage bis 2004
1. Muharram: Jahresbeginn (kein Festtag !)
10. Muharram: Aschura-Tag (freiwilliges Fasten)
12. Rabi'u-l-awal: Miladu-nabi (Geburtstag des Propheten)
1. Ramadan: Beginn des obligatorischen Fastenmonats
1. Schawal: IDU-L-FITR (Fest des Fastenbrechens)
10. Dsu-l-hidscha: IDUL-L-ADHA (Opferfest)
2004
1. Das Opferfest: 1. Februar 2004
2. Das islamische Neujahr (1425 n.H.):
21. Februar 2004 n.Ch.
3. Ashura-Fest (Fasten- und Rettungstag des Propheten Moses): 1. März 2004
4. Mevlid (Geburtstag des Propheten Muhammad):
2. Mai 2004
5. 1. Ramadan (Anfang des Fastenmonats):
15. Oktober 2004
6. Das Fastenbrechenfest: 14. November 2004
Erläuterungen zu den islamischen Festen und festlichen Anlässen
1. Das Fastenbrechenfest und das Opferfest sind die eigentlichen Feste im Islam. Sie sind für alle islamischen Rechtsschulen und Völker verbindlich und richten sich nach dem islamischen Mondkalender.
2. Die Festlegung der Daten für diese Feste und ihre Umrechnung auf den Gregorianischen Kalender wird bei manchen Rechtsschulen nicht nur von der astronomischen Rechnung, sondern auch von der eigentlichen Sichtung des Neumondes abhängig gemacht. Dies führt dazu, daß die genaue Festlegung besonders beim Ramadanfest manchmal erst am Vorabend des Festes möglich ist.
Geographische Gegebenheiten können auch dazu führen, daß die Festlegung des Festes in den verschiedenen Islamischen Ländern um einen Tag variiert.
3. Die anderen o.g. festlichen Anlässe haben keinen einheitlich verbindlichen Charakter im theologischen Sinne, werden jedoch von manchen islamischen Rechtsschulen und Völkern als Feste betrachtet.
4. Die Fastenzeit beginnt im Monat Ramadan täglich bei der Morgendämmerung und endet beim Sonnenuntergang. Während dieser Zeit ist Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr tagsüber nicht erlaubt.
5. Die Fastenpflicht betrifft alle Muslime ab der Geschlechtsreife, diese wird für Mädchen durch die erste Monatsblutung und für Jungen durch den ersten Samenerguß festgelegt. Vor diesem Zeitpunkt ist das freiwillige Fasten erwünscht
6. Alte, kranke und schwache Leute, sowie Reisende, Schwangere, Wöchnerinnen und menstruierende Frauen sind von der Fastenpflicht befreit.
ISLAMISCHE FESTE und Gedenktage 1423 n.H. - 1429 n.H. (2002 - 2008)
1. Muharram: Jahresbeginn (kein Festtag !)
10. Muharram: Aschura-Tag (freiwilliges Fasten)
12. Rabi'u-l-awal: Miladu-nabi (Geburtstag des Propheten)
1. Ramadan: Beginn des obligatorischen Fastenmonats
27. Ramadan: Lailatu-quadr (Nacht der Bestimmung - Erste Koranoffenbarung
1. Schawal: IDU-L-FITR (Fest des Fastenbrechens-türk. Scheker Bayram)
9. Dsu-l-hidscha: Tag von Arafat (Wallfahrt nach Mekka; freiwilliges Fasten für
Nicht-Pilger
10. Dsu-l-hidscha: IDUL-L-ADHA (Opferfest, anlässlich der Wallfahrt-türk. Kurban Bayram)