...es könnte natürlich jetzt auch wieder sein, daß erst wieder definiert werden muß, was ein "gläubiger moslem" ist...

ich versteh darunter mal primär jemanden, der an allah glaubt!

aber jemand, der zwar an allah glaubt, aber ansonsten nicht 100% nach dem koran lebt(zb alkohol trinkt, ramadan ausläßt, sex vor der ehe hat usw.)...ist es bei so jemandem nicht irgendwie heuchlerisch, wenn er sich dann im bezug auf die beschneidung auf die "religiöse pflicht" beruft?
soweit ich weiß, ist der ramadan immerhin eine säule des islam, damit kann also die pflicht zur beschneidung der söhne nicht "stärker" sein, als die pflicht, den ramadan einzuhalten...

mir als "ungläubiger" kommt das ganze sowieso immer wieder ziemlich willkürlich vor, wie die religion interpretiert und gelebt wird... (ist nicht bös gemeint, ich hoffe es fühlt sich niemand angegriffen, ist nur mein eindruck).

lg, edith