islam.de - Druckdokument - Freitag, 30.09.05
http://www.islam.de/3542.php

© islam.de 2005 - Alle Rechte vorbehalten

--------------------------------------------------------------------------------
Bekanntmachung
bezüglich des Neumondes von
Ramadan 1426 n.H.

Eschweiler, 27. September 2005

Der „Deutsche islamwissenschaftliche Ausschuss der Neumonde“ (DIWAN) gibt folgendes bekannt:

1.Montag, der 3. Oktober 2005 ist der Tag der Ausschauhaltung.

2.Die Konjunktion zum Monat Ramadan erfolgt am Montag, den 3. Oktober 2005 um 10:29 Uhr (GMT), d.h. um 13:29 in Mekka.

3.Die Sichtung des Neumondes von Ramadan ist in Mekka am Montag, den 3. Oktober 2005 schwer möglich, da der Monduntergang schon 3 Minuten nach Sonnenuntergang erfolgt.

4.Die Bedingungen für die Sichtung in Europa sind nicht gegeben, so dass

Mittwoch, der 5. Oktober 2005 höchstwahrscheinlich Ramadananfang

sein wird.

5.Zur Beschlussfassung trifft sich der Ausschuss (DIWAN) -insha´Allah- am Montag, den 3. Oktober 2005 ab 17:00 Uhr in der IGMG-Zentrale, in Kerpen, Boschstr. 61-65.

Nachrichten bezüglich der Sichtung werden erbeten:
Bei der IGMG-Zentrale Tel.: 02237/656460; Mobil: 0172/5312241, oder bei jeder Zentrale unserer Mitgliedsorganisationen.
Rückfragen und Auskunftswünsche bezüglich der Sichtung sollen bitte nur über die örtlichen Gemeinden bzw. im Internet: http://www.islam.de erfolgen.

Deutsche islam-wissenschaftliche Ausschuß der Neumonde (DIWAN):

Islamische Grundlage

und rechnerische Regeln zur

Bestimmung der Mondmonate



1. Für die Konstatierung der Neumonde gilt der Beschluß vom 10.01.1993 des ehemaligen ”Islamischen Arbeitskreises in Deutschland” (IAK), der das Vorgremium des ”Zentralrats der Muslime in Deutschland” (ZMD) war.

2. Dieser Beschluß basiert auf die Beschlüsse vieler Islamischen Gutachterräte und wurde sowohl von denjenigen Mitgliedsorganisationen des ZMD, die nach der Sichtung vorgehen, als auch von anderen Spitzenverbänden als Grundlage ihrer Enscheidung angenommen.

Diese Verbände und Zentren sind im Fachausschuß DIWAN vertreten und treffen gemeinsam die Entscheidungen vor jeder Bekanntmachung bezüglich der Neumonde.

3. Insbesondere gelten folgende astronomische und rechnerische Regeln als Grundlage der Entscheidung:

a) Voraussetzung für die Richtigkeit der Sichtung ist,

aa) daß sie mit den Regeln der Astronomie und der islamischen Rechnung

übereinstimmt,

ab) daß sie nach dem Sonnenuntergang im jeweiligen Land erfolgt und

ac) daß sie nach dem Zeitpunkt der Konjunktion erfolgt.

b) Erfolgt eine Sichtung vor dem Sonnenuntergang oder vor der Konjunktion, so handelt es sich dabei um die Sichtung des abnehmenden Mondes des vergangenen Monats; sie ist somit abzulehnen.

c) Die Sichtung ist am günstigsten, wenn der Untergang des Neumondes mindestens 20 Minuten später erfolgt als der Untergang der Sonne.

d) Erfolgt die Sichtung nach eingetroffener Konjunktion in einer Zeitspanne die unter 20 Minuten nach dem Sonnenuntergang liegt, so kann sie unter bestimmten Umständen akzeptiert werden.

http://www.islam.de/3543.php